von xIntirax am 27.09.2012, 17:07 Uhr |
Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Die Exfreundin meines Bruders hat sich eine Wohnung gesucht, die mit einem Kind einfach nicht zumutbar ist.
Ihr wurde nach Vertragsabschluss nahe gelegt, nichts an die Wände zu stellen, denn es könnte schimmeln...mit Kind also ein No Go (gibt aber noch diverse andere "Hammer" die die Wohnung unmöglich machen).
Nun ja sie war wohl etwas verblendet beim Unterschreiben und je mehr sie nachdachte, kam ihr in den Sinn, sie nicht mehr zu nehmen.
Kann man sowas einfach (natürlich vor Umzug) noch rückgängig machen?
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:09 Uhr
Gefühlt würde ich sagen nein, denn Vertrag ist Vertrag, ein Widerrufsrecht gibts bei sowas glaub ich nicht...drei Monate Kündigungsfrist wird sie wohl haben...
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von AIIisonCameron am 27.09.2012, 17:10 Uhr
Du hast bei jedem Vertrag ein 14tägiges Widerrufsrecht.
Gruß
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von Susi0103 am 27.09.2012, 17:11 Uhr
Nein, außer es gibt nachweisbare Dinge, die eine fristloser Kündigung rechtfertigen würden.
Da hilft nur fristgerecht kündigen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass das erst ab Mietvertragsbeginn überhaupt möglich ist, also mindestens 3 Monate "hat" sie die Whg.
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von xIntirax am 27.09.2012, 17:11 Uhr
Oh da muss ich sie mal fragen, ich selbst weiß nicht wie lange das her ist, mit der Unterschrift.
Bist Du Dir da sicher? Denn
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:11 Uhr
ein Kaufvertrag im Laden ist auch ein Vertrag und da hast Du definitiv kein Widerrufsrecht..
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von AIIisonCameron am 27.09.2012, 17:12 Uhr
Habe was gefunden, Widerrufsrecht hast Du also bei nem Mietvertrag nicht, aber schaust Du hier:
http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-9826/mieten-auch-mietvertraege-lassen-sich-widerrufen_aid_298900.html
Hier steht was...
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:13 Uhr
Manche Mieter denken, sie könnten sich noch vom bereits unterschriebenen Vertrag lösen, wenn sie nur schnell genug zurücktreten oder glauben, dass sie jederzeit aus dem Mietverhältnis entlassen werden können.
Für diese Rechtsauffassung gibt es allerdings keine Grundlage. Schon die alten Römer kannten einen Grundsatz, der bis heute das deutsche Recht durchzieht: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.
Wer die voreilige Unterschrift unter dem Mietvertrag bereut, muss sich grundsätzlich an die Kündigungsfristen halten. Sie beträgt drei Monate zum Monatsende (Paragraf 573 c BGB).
...
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von mf4 am 27.09.2012, 17:13 Uhr
mit der Begründung könnte das klappen
NACHträglich wurden Mängel preisgegeben, die man VOR der Unterschrift verschwieg
ist für mich arglistige Täuschung
öhm...
Antwort von mf4 am 27.09.2012, 17:14 Uhr
du meinst es ist nicht erst 1h her oder 1 Tag?
was gibt es da zu überlegen?
sobald das bekannt war hätte sie handeln müssen
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:14 Uhr
Genau das hab ich auch gelesen, mit Zustimmung läßt sich wohl aus jedem Vertrag kommen....logisch...aber wenn der Vermieter sich quer stellt, was er garantiert tun wird, wenn die Wohnung schon so scheiße ist...hat sie Pech
Und wie will man das
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:15 Uhr
Nachweisen??? Also so ganz einfach wird es wohl nicht werden, erst recht nicht, wenns schon länger her ist...
Re: Und wie will man das
Antwort von mf4 am 27.09.2012, 17:18 Uhr
DAS wird das Problem sein...
vor allem wer glaubt das, dass sie vor 2 Wochen vom Schimmelproblem hörte und sie sich heute erst deshalb regt.
SOFORT hätte sie handeln müssen, wie man bei Mängeln an Waren auch sofort nach Erkennung der Mängel handelt.
Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?
Antwort von xIntirax am 27.09.2012, 17:19 Uhr
Nun ja, die Gesundheit ihres Kindes wäre doch ein Grund, denke ich.
Er hat(te) Keuchhusten und ich denk, so eine Wohnung wäre ihm nicht zuzumuten.
Schon alleine, dass die Dusche am Waschbecken angeschlossen werden muss...da fehlen mir die Worte...ich weiß nicht warum sie bei der 1. Besten (oder auch nicht) zugeschlagen hat :(
Jupp...ich denke es wird
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:19 Uhr
mehr als schwierig...
Nachtrag
Antwort von xIntirax am 27.09.2012, 17:19 Uhr
Und da sie von der Arge lebt, wird die in 3 Monaten nie für einen erneuten Umzug zustimmen.
Ja logisch...
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:22 Uhr
aber warum unterschreibt man dann einen Mietvertrag und wenn sie es später erst erfahren hat, warum sagt sie nicht sofort was und wie zum Teufel will sie nachweisen, das sie das bei der Unterschrift nicht gewußt hat...da liegt das Problem.....
Was ist schlimm daran, das die Dusche am Waschbecken angeschlossen ist!??!
Bevor man einen Vertrag unterschreibt muß man leider nachdenken....zumindest hätte es in diesem Fall wohl geholfen, nun ist das Kind im Brunnen und ich glaube sie kann nur hoffen, das der Vermieter sie aus dem Vertrag lässt, aber wenn sie jetzt noch 11 Wochen wartet...
Re: Nachtrag
Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:22 Uhr
Was sie sicher nicht erst seit gestern weiß...oh man....