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von xIntirax  am 27.09.2012, 17:07 Uhr

Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Die Exfreundin meines Bruders hat sich eine Wohnung gesucht, die mit einem Kind einfach nicht zumutbar ist.
Ihr wurde nach Vertragsabschluss nahe gelegt, nichts an die Wände zu stellen, denn es könnte schimmeln...mit Kind also ein No Go (gibt aber noch diverse andere "Hammer" die die Wohnung unmöglich machen).

Nun ja sie war wohl etwas verblendet beim Unterschreiben und je mehr sie nachdachte, kam ihr in den Sinn, sie nicht mehr zu nehmen.

Kann man sowas einfach (natürlich vor Umzug) noch rückgängig machen?

 
17 Antworten:

Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:09 Uhr

Gefühlt würde ich sagen nein, denn Vertrag ist Vertrag, ein Widerrufsrecht gibts bei sowas glaub ich nicht...drei Monate Kündigungsfrist wird sie wohl haben...

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von AIIisonCameron am 27.09.2012, 17:10 Uhr

Du hast bei jedem Vertrag ein 14tägiges Widerrufsrecht.

Gruß

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von Susi0103 am 27.09.2012, 17:11 Uhr

Nein, außer es gibt nachweisbare Dinge, die eine fristloser Kündigung rechtfertigen würden.
Da hilft nur fristgerecht kündigen.
Ich bin allerdings der Meinung, dass das erst ab Mietvertragsbeginn überhaupt möglich ist, also mindestens 3 Monate "hat" sie die Whg.

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von xIntirax am 27.09.2012, 17:11 Uhr

Oh da muss ich sie mal fragen, ich selbst weiß nicht wie lange das her ist, mit der Unterschrift.

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Bist Du Dir da sicher? Denn

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:11 Uhr

ein Kaufvertrag im Laden ist auch ein Vertrag und da hast Du definitiv kein Widerrufsrecht..

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von AIIisonCameron am 27.09.2012, 17:12 Uhr

Habe was gefunden, Widerrufsrecht hast Du also bei nem Mietvertrag nicht, aber schaust Du hier:

http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-9826/mieten-auch-mietvertraege-lassen-sich-widerrufen_aid_298900.html

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Hier steht was...

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:13 Uhr

Manche Mieter denken, sie könnten sich noch vom bereits unterschriebenen Vertrag lösen, wenn sie nur schnell genug zurücktreten oder glauben, dass sie jederzeit aus dem Mietverhältnis entlassen werden können.

Für diese Rechtsauffassung gibt es allerdings keine Grundlage. Schon die alten Römer kannten einen Grundsatz, der bis heute das deutsche Recht durchzieht: Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten.

Wer die voreilige Unterschrift unter dem Mietvertrag bereut, muss sich grundsätzlich an die Kündigungsfristen halten. Sie beträgt drei Monate zum Monatsende (Paragraf 573 c BGB).
...

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von mf4 am 27.09.2012, 17:13 Uhr

mit der Begründung könnte das klappen

NACHträglich wurden Mängel preisgegeben, die man VOR der Unterschrift verschwieg
ist für mich arglistige Täuschung

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öhm...

Antwort von mf4 am 27.09.2012, 17:14 Uhr

du meinst es ist nicht erst 1h her oder 1 Tag?
was gibt es da zu überlegen?

sobald das bekannt war hätte sie handeln müssen

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:14 Uhr

Genau das hab ich auch gelesen, mit Zustimmung läßt sich wohl aus jedem Vertrag kommen....logisch...aber wenn der Vermieter sich quer stellt, was er garantiert tun wird, wenn die Wohnung schon so scheiße ist...hat sie Pech

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Und wie will man das

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:15 Uhr

Nachweisen??? Also so ganz einfach wird es wohl nicht werden, erst recht nicht, wenns schon länger her ist...

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Re: Und wie will man das

Antwort von mf4 am 27.09.2012, 17:18 Uhr

DAS wird das Problem sein...
vor allem wer glaubt das, dass sie vor 2 Wochen vom Schimmelproblem hörte und sie sich heute erst deshalb regt.
SOFORT hätte sie handeln müssen, wie man bei Mängeln an Waren auch sofort nach Erkennung der Mängel handelt.

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Re: Kann man einen Mietvertrag rückgängig machen?

Antwort von xIntirax am 27.09.2012, 17:19 Uhr

Nun ja, die Gesundheit ihres Kindes wäre doch ein Grund, denke ich.
Er hat(te) Keuchhusten und ich denk, so eine Wohnung wäre ihm nicht zuzumuten.
Schon alleine, dass die Dusche am Waschbecken angeschlossen werden muss...da fehlen mir die Worte...ich weiß nicht warum sie bei der 1. Besten (oder auch nicht) zugeschlagen hat :(

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Jupp...ich denke es wird

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:19 Uhr

mehr als schwierig...

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Nachtrag

Antwort von xIntirax am 27.09.2012, 17:19 Uhr

Und da sie von der Arge lebt, wird die in 3 Monaten nie für einen erneuten Umzug zustimmen.

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Ja logisch...

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:22 Uhr

aber warum unterschreibt man dann einen Mietvertrag und wenn sie es später erst erfahren hat, warum sagt sie nicht sofort was und wie zum Teufel will sie nachweisen, das sie das bei der Unterschrift nicht gewußt hat...da liegt das Problem.....

Was ist schlimm daran, das die Dusche am Waschbecken angeschlossen ist!??!

Bevor man einen Vertrag unterschreibt muß man leider nachdenken....zumindest hätte es in diesem Fall wohl geholfen, nun ist das Kind im Brunnen und ich glaube sie kann nur hoffen, das der Vermieter sie aus dem Vertrag lässt, aber wenn sie jetzt noch 11 Wochen wartet...

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Re: Nachtrag

Antwort von Fru am 27.09.2012, 17:22 Uhr

Was sie sicher nicht erst seit gestern weiß...oh man....

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