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von Kater Keks  am 04.10.2014, 15:25 Uhr

Kostenbescheid Jugendamt - Bringt ein Widerspruch was?

Wir haben ja für unseren Großen Anfang des Jahres einen Hortplatz beantragt, mit Ferienhortbetreuung.....davon mal abgesehen, das die den "verloren" hatten - bekamen wir im Juni/Juli den Bescheid das er einen Hortplatz ab dem 1.8. hat, allerdings OHNE Ferienbetreuung. Also hätten wir ihn, wenn es denn nötig gewesen wäre, nicht mal in den Sommerferien in den Hort schicken können.
Nachdem ich dann gesehen habe, das es ausgereicht hätte den Hortplatz ab 1.9. zu beantragen, habe ich mehrere Mails ans Jugendamt geschickt, mit der Frage ob man das noch ändern könnte. Auf diese Mails habe ich bis heute keinerlei Antwort bekommen. Und telefonisch ist auch nie einer zu erreichen gewesen.
So nun hatte ich mehrfach nachgefragt, was denn nun mit dem beantragten Ferienhort ist, da hieß es, es fehlen noch immer Unterlagen der Schule. Nachdem ich also in der Schule ewig nachgebohrt und die genervt habe, haben die die fehlenden Unterlagen im September (!!!) ans Jugendamt geschickt.
So, letzte Woche bekam ich dann endlich den Bescheid, das der Hort in den Ferien genehmigt ist.
Heute kam dann dafür der Kostenbescheid.....rückwirkend zum 1.8.14....das heißt, ich darf jetzt für drei Monate jeweils knapp 37 Euro nachzahlen.
Sehe ich aber gar nicht ein!
Unser Sohn hat keinen Ferienhort genutzt, hätte er nicht mal gekonnt, wenn wir den gebraucht hätten, da der Bescheid ja erst vorletzte Woche kam......und nun soll ich dafür bezahlen?!

Hat jemand Erfahrung damit? Lohnt es sich einen Widerspruch einzulegen, gleich noch verbunden mit einer Beschwerde, wegen der nicht beantworteten E-Mails?

 
3 Antworten:

Re: Kostenbescheid Jugendamt - Bringt ein Widerspruch was?

Antwort von mf4 am 04.10.2014, 15:28 Uhr

Du hattest nicht einmal eine Zusage für den Platz... da würde ich keinen Cent zahlen.

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Re: Kostenbescheid Jugendamt - Bringt ein Widerspruch was?

Antwort von EisvogelPixi am 04.10.2014, 15:31 Uhr

Ein Versuch ist es wert.

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Re: Kostenbescheid Jugendamt - Bringt ein Widerspruch was?

Antwort von leaelk am 04.10.2014, 15:46 Uhr

Hier in NRW kann man die Schulbetreuung nur Schuljahrsweise buchen, also vom 01.08. bis 31.07. des Folgejahres und man zahlt natürlich dann auch alle 12 Monate, EGAL ob man alle Monate nutzt, oder nicht.
Könnte das bei Euch auch so sein?

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