Geschrieben von Charly80 am 22.02.2016, 22:00 Uhr |
Krankenschein
Hallöchen
Folgende Situation:
Arbeitnehmer hatte komplizierten Schulterbruch mit OP´s (Schrauben) und Rippenbrüche. Bei einer OP hatte er einen Herzstillstand und musste reanimiert werden.
Krankenschein mit abschliessender Reha dauert ca. 1 Jahr.
Frage:
Darf der AN während des Krankenscheines in Urlaub fahren?
1 Woche innerhalb Deutschlands.
Re: Krankenschein
Antwort von keks79 am 22.02.2016, 22:06 Uhr
Wenn es dem Heilverlauf fördert und die Ärzte zustimmen, dann ja.
Re: Krankenschein
Antwort von Malefizz am 22.02.2016, 22:06 Uhr
Google sagt nein, da der Arbeitnehmer aufgrund der Krankschreibung keinen Urlaub geltend machen kann. Kann aber sein, dass ich das falsch interpretiere...
http://www.hensche.de/Urlaub_Krankheit_Arbeitsrecht_Urlaub_Krankheit.html#tocitem1
Re: Krankenschein
Antwort von dee1972 am 22.02.2016, 22:08 Uhr
Ja klar. solange es ein Erholungsurlaub in Abstimmung mit den behandelndn Ärzten ist. Paragliding und Skifahren sollte unterbleiben.
Re: Krankenschein
Antwort von Pebbie am 22.02.2016, 22:08 Uhr
In Absprache mit dem Arzt darf er fahren.
Er bekommt in dieser Zeit aber kein Krankengeld.
Re: Krankenschein
Antwort von Littlecreek am 23.02.2016, 0:01 Uhr
Wenn er nicht bettlägerig geschrieben ist und nichts macht, was die Heiling beeinträchtigt, dann darf er das selbstverständlich.
Re: Krankenschein
Antwort von Littlecreek am 23.02.2016, 0:04 Uhr
Sicher bekommt er das weiter. Warum auch nicht?
Urlaub beantragen ist natürlich Mumpitz, aber wenn ich nicht bettlägerig bin und meine Heilung nicht beeinträchtigt ist, darf ich machen, was immer mir beliebt.
Re: Krankenschein Nachtrag.
Antwort von Littlecreek am 23.02.2016, 0:05 Uhr
Urlaub beantragen ist natürlich nicht nötig. Auch gibt es weiterhin Krankengeld.
Ja
Antwort von kravallie am 23.02.2016, 6:16 Uhr
innerhalb deutschlands darf er urlauben.
(man darf sogar ins ausland reisen, DAS muß man sich aber von der kk absegnen lassen. steht auch in der krankengeldinfo der (zumindest) techniker krankenkasse)
es gab auch ein urteil FÜR einen an, der mit grippe eine deutschlandreise machte und bilder auf fb eingestellt hat....
Re: Krankenschein Nachtrag.
Antwort von Malefizz am 23.02.2016, 7:19 Uhr
Wieder was gelernt!
Re: Krankenschein
Antwort von Zero am 23.02.2016, 11:51 Uhr
Du darfst auch im Krankheitsfall machen was du möchtest - wenn es die Genesung fördert - außer Party und Arbeiten, darfst du natürlich auch in den Urlaub fahren. Das muss aber vorher von der Krankenkasse genehmig werden und mit dem Arzt besprochen sein.
Re: Krankenschein
Antwort von Tini_79 am 23.02.2016, 12:51 Uhr
Falls es ein Wegeunfall war, lieber die Zustimmung der BG einholen.Sollte für D kein Problem sein.