Geschrieben von Keks10 am 10.10.2012, 17:10 Uhr |
Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
muß man da was beachten......?
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:12 Uhr
Gibt es da nicht eine vier Wochen Kündigungsfrist?
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:14 Uhr
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/3__Privathaushalte/4__arbeitsrecht/07__K_C3_BCndigung/K_C3_BCndigung.html
Der AG ist berechtigt Dich dann freizustellen.
Fristlos geht ja immer nur, wenn es bestimmte Gründe gibt.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:17 Uhr
Der AG ist berechtigt Dich dann freizustellen....stehe mom auf dem schlauch....wie ist das gemeint......
resturlaub von 2 tagen ist noch da...u. zeitlich ist der minijob nicht mehr zum hauptjob zu schaffen.....
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:20 Uhr
Also wenn Du ordentlich kündigst, kann Dein AG Dich freistellen, das heißt, kein Lohn von seiner Seite, keine Arbeit von deiner Seite. Bei den meisten Menschen geht so etwas, weil sie ja keine total unmotivierte Minijobber haben möchten.
Ich würde mit dem AG reden und darum bitten, mich freizustellen.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:26 Uhr
ich dachte, bei einer fristlosen kündigung von heut auf morgen z.b. gibts keine frist. wenn der AN kündigt.....
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:28 Uhr
Nönö, der Arbeitnehmer hat sich auch an den Vertrag (und wenn da nichts drin steht, an die gesetzliche Kündigungsfrist) zu halten.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Ilse_2000 am 10.10.2012, 17:29 Uhr
Eine Kündigungsfrist ist sowohl für den AN als auch für den AG bindend!
Wieso willst Du fristlos kündigen? Dies ginge nur aus ganz bestimmten, "schlimmen" Gründen!
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:35 Uhr
gut dann 4 wochen frist zum 15. o. 30....
aber die 2 tage urlaub kann man doch noch nehmen....?
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:37 Uhr
Wie sind denn die Urlaubstage?
Sind die auf das Jahr berechnet oder ist es der rest deines Urlaubsanspruches bis sagen wir mal den 30.11.?
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:39 Uhr
im jahr stehen ein 4 tage zu, kündigung wäre dann am 15.10 zum 15.11.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:41 Uhr
Im Jahr? Ne
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/2__AG/13__arbeitsrecht/3__Erholungsurlaub/Erholungsurlaub.html
Oder hst Du nur 2 Tage im Monat gearbeitet?
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Pamo am 10.10.2012, 17:41 Uhr
Was für eine Kündigungsfrist steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Wenn du dich nicht an diese Kündigungsfrist halten willst, dann bitte den AG um einen Auflösungsvertrag.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:43 Uhr
bei den minijob stehen mir 4 tage im jahr zu
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:44 Uhr
bei den minijob habe ich keinen Arbeitsvertrag, nur ne anmeldung für die minijobzentrale
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Angelina-Mama am 10.10.2012, 17:44 Uhr
ich habe damals bei meinem Minijob mit meinem AG gesprochen
und durfte sofort aus dem Arbeitsverhältnis austreten. Sprich einfach mal mit ihm.
LG.
Nicole & Angelina
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:45 Uhr
Verstehe ich jetzt nicht, Du arbeitest demnach nur einen Tag in der Woche?
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Keks10 am 10.10.2012, 17:47 Uhr
genau für ein paar std.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Steffi528 am 10.10.2012, 17:49 Uhr
Dann beißt Du die zwei Mal die Po-Backen zusammen, nimmst zwei Tage Urlaub und kündigst zum 15.11.
Wenn es um zwei Tage geht, würde ich wirklich dann mit dem AG sprechen und bitten, mich da gehen zu lassen.
Re: Minijob-fristlose Kündigung durch AN !
Antwort von Pamo am 10.10.2012, 18:13 Uhr
Dann hast du einen mündlichen Vertrag und es gelten die Regelungen des BGB. "Keinen Vertrag" gibt es in Deutschland nicht.