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Geschrieben von Heidschnucke am 26.10.2012, 16:48 Uhr

muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Mein Exmann verdient weniger als 1000 EUR netto. Heißt das dass er nie was zahlen muß für unseren Sohn? Bisher hatte das JA Vorschuß gezahlt, aber seit meiner neuen Ehe nicht mehr.

Er will auch gar nicht. Kauft sich aber ständig neue Konsolenspiele etc was er mir auch noch erzählt.

LG

 
39 Antworten:

Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 16:50 Uhr

beim ja um hilfe bitten oder zum anwalt gehen.

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von kaathii am 26.10.2012, 16:51 Uhr

na aber das muss er ja irgendwann alles zurückzahlen,wenn er mal mehr verdient.


du kannst ihm leider nicht vorschrieben was er sich von seinem geld kauft.
wenn das amt entscheidet er verident zu wenig,dann ist es so.

mein freund verdient eigentlich auch zu wenig,will aber jeden monat unterhalt bezahlen und das tut er auch

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von kaathii am 26.10.2012, 16:52 Uhr

blödsinn,wenn berechnet wurde das er u wenig verdient,dann bringt auch ein anwalt nichts,und er kann sich kaufen was er will

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Keks10 am 26.10.2012, 16:52 Uhr

das möcht ich auch mal wissen.....mein ex verdient auch jetzt besser, u. ich denke mal, er müßte mir bestimmt auch UH zahlen.....

wo kann man das nachlesen....?

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von kaathii am 26.10.2012, 16:55 Uhr

schau mal,auf der düsseldorfer tabelle,weiß nicht genau ob auch darauf steht ab wieviel gehalt,man unterhalt bezahlen muss

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Re: düsseldorfer tabelle

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 16:55 Uhr

sagt was anderes,oder seh ich das falsch?

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Pamo am 26.10.2012, 16:56 Uhr

Doch, muss er, er hat eine erhöhte Erwerbsobliegenheit. Ein Nebenjob ist zumutbar. Du musst es aber gerichtlich durchsetzen.

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Re: düsseldorfer tabelle

Antwort von kaathii am 26.10.2012, 16:57 Uhr

WENN das amt berechnet und sagt das er zu wenig verdient um unterhalt zahlen zu können/müssen,dann ist das nunmal so.


und ei netto einkommen von 1000 euro fällt unter die grenze,er muss auch von irgendetwas leben können.

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Heidschnucke am 26.10.2012, 16:57 Uhr

da steht bis 1500 EUR 364 EUR Unterhalt. Das müßte er zahlen?
Wow.

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Keks10 am 26.10.2012, 16:58 Uhr

mein ex verdient gut, müßte mir lt. tabelle UH zahlen, mit 950 euro selbstbehalt, aber der kann monatl. überhaupt nicht wirtschaften.....

kann man durch das JA eine überprüfung veranlassen, das der ex das nicht mitbekommt.....?

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neee...minus halbes kindergeld....

Antwort von Keks10 am 26.10.2012, 16:58 Uhr

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von kaathii am 26.10.2012, 16:58 Uhr

es wird aber trotzdem nocheinmal vom amt berechnet,sie müssen ihm ja genug geld zum leben lassen.

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Re: düsseldorfer tabelle

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 16:59 Uhr

wenn ich die tabelle richtig lese dann muß er -1500 eu. doch das zahlen was in der tabelle steht.

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Re: keks

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 17:00 Uhr

der muß doch seine unterlagen beim ja einreichen,

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Pamo am 26.10.2012, 17:00 Uhr

Er hat einen Selbstbehalt von ca. 1.000EUR. Trotzdem muss er Unterhalt zahlen und sich dafür einen Nebenjob oder besser bezahlten Job suchen.
Hast du einen Titel vom Gericht? Verklag ihn auf Kindesunterhalt mit dem Hinweis auf die genannten erhöhte Erwerbsobliegenheit. Wenn das nicht fluppt, Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Wer poppen kann, darf auch einen Nebenjob annehmen.

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bin einfach sauer

Antwort von Heidschnucke am 26.10.2012, 17:00 Uhr

daß er nie irgendwas dazugibt. Nicht zum Schulgeld, zur Klassenfahrt, GAR NIX! Aber Hauptsache Playstation und Zigartetten, das geht immer.
ein bißchen was könnte man doch mal dazugeben.

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von JenJen131284 am 26.10.2012, 17:00 Uhr

Hallo ,

Er benötigt 1100 Euro für sich selber alles darüber muss er abgeben .... Leider ist dein neuer ehemann für den unterhalt zuständig bis der leibliche Vater mal mehr verdienen sollte .... Kannst natürlich zum Anwalt gehen aber da wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen .



Lg

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Re: keks

Antwort von Keks10 am 26.10.2012, 17:00 Uhr

die wissen ja nicht, das der ne erhöhung bekommen hat....

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Re: düsseldorfer tabelle

Antwort von kaathii am 26.10.2012, 17:01 Uhr

VERSTEH ES DOCH BITTE,es bringt niemandem etwas wenn er dann kein geld mehr zum leben hat,es MUSS ihm geld zum leben gelassen werden.

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Pamo am 26.10.2012, 17:01 Uhr

Er muss sein Einkommen offenlegen, das kriegt er mit. Lass ihn sauer sein.

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von JenJen131284 am 26.10.2012, 17:01 Uhr

Hallo ,

Er benötigt 1100 Euro für sich selber alles darüber muss er abgeben .... Leider ist dein neuer ehemann für den unterhalt zuständig bis der leibliche Vater mal mehr verdienen sollte .... Kannst natürlich zum Anwalt gehen aber da wo nichts zu holen ist ist nichts zu holen .



Lg

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Neee...selbstbehalt ist 950 euro......

Antwort von Keks10 am 26.10.2012, 17:01 Uhr

der rest geht an die mutter

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Re: keks

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 17:02 Uhr

dann solltest du das denen sagen,wenn du es weißt. ich glaube da gibt es auch eine regelung aller wieviel jahre du das einkommen überprüfen lassen kannst

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der weiß doch genau, das ich das dann war.....

Antwort von Keks10 am 26.10.2012, 17:03 Uhr

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Re: düsseldorfer tabelle

Antwort von Sphynx am 26.10.2012, 17:03 Uhr

Gilt die Düsseldorfer Tabelle auch in Österreich, oder woher kennst du dich damit aus? Ich wüsste auf Anhieb jedenfalls nichts zum Thema Unterhalt in Österreich...

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pulsiva

Antwort von ösitina am 26.10.2012, 17:04 Uhr

wie du dich als ösi mit dem deutschen recht auskennst

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Re: der weiß doch genau, das ich das dann war.....

Antwort von Pamo am 26.10.2012, 17:04 Uhr

na und? Ist doch normal, wenn man ein Kind mit jemand hat

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Re: pulsiva

Antwort von Sphynx am 26.10.2012, 17:06 Uhr

Genau das habe ich die Trulla weiter oben auch schon gefragt!

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Re frag google

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 17:07 Uhr

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Re: pulsiva

Antwort von ösitina am 26.10.2012, 17:07 Uhr

eben gesehen...

ich wüßte nichtmals in Österreich darüber so gut bescheid dss ich nen Rat geben könnte und das obwohl ich sogar Unterhalt bekomme für meine Jungs

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Re: der weiß doch genau, das ich das dann war.....

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 17:07 Uhr

na und?

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Re: Re frag google

Antwort von ösitina am 26.10.2012, 17:08 Uhr

Jaaaaaa, genau........und deshalb rät man andren was

wenn man nicht wirklich ahnung hat sollte man eventuell die finger still halten halten

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Re na dann hier

Antwort von pulsiva am 26.10.2012, 17:08 Uhr

http://ec.europa.eu/civiljustice/maintenance_claim/maintenance_claim_aus_de.htm

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Re: Re na dann hier

Antwort von ösitina am 26.10.2012, 17:10 Uhr

deine links interessieren mich nicht...du hast keine ahnung vom thema.....

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Genau da klaust du ja immer die Rezepte!!!

Antwort von Sphynx am 26.10.2012, 17:11 Uhr

Und stellst sie ohne Quellenangabe als eigene ins Kochen & Backen!!!

Das nennt man sich mit fremden Federn schmücken!

Lüg nur weiter!

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von Patti1977 am 26.10.2012, 17:16 Uhr

so ist es. was er von seinem selbstbehalt kauft, ist sein ding. auch wenn es ärgert.

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Re: Re na dann hier

Antwort von Sphynx am 26.10.2012, 17:28 Uhr

Googlen kann jeder Halbidiot, wie du sicher weißt, aber dann beim ergoogelten so tun als wüsste man genau wovon man spricht, dazu gehört dann oft schon einiges mehr - geradezu bewundernswert, wie sicher du dich als Ausländerin im deutschen System bewegst... Ich glaube dir nur kein Wort, du Lügnerin!

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Re: keks

Antwort von sandra1509 am 26.10.2012, 17:56 Uhr

mein Arbeitskollege musste das Amt umgehend informieren wenn sich an seinem Gehalt etwas geändert hat, damit die den Unterhalt neu berechnen konnten. ich denke mal das er nicht der einzige ist der das machen muss, ich denke die ehemaligen Partner sind dazu verpflichtet.

Und wenn er mitbekommt das du das warst...EGAL...was kümmert dich das??

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Re: muß ein Geringverdiener keinen Unterhalt zahlen?

Antwort von taram am 26.10.2012, 18:08 Uhr

Er wird doch alle zwei Jahre dazu aufgefordert seine Unterlagen erneut einzureichen. Verdient er vorher mehr und gibt es nicht bekannt, muss er halt später nachzahlen. Vielleicht solltest du ihn darauf hinweisen?! Ganz dezent natürlich - es tut dir ja so leid, aber sonst hat er ja Schulden - tüdelü

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