Geschrieben von -chOcO- am 16.12.2014, 13:26 Uhr |
Rechtliche Frage - Handyreparatur
Huhu zusammen,
im August ist das Display meines Smartphones gesprungen. Hab von einer Freundin eine Empfehlung für einen Reparaturservice bekommen und bin dorthin gefahren und wollte das Handy dort reparieren lassen.
Im August (!) habe ich den Auftrag gegeben und es hat erstmal 3 oder 4 Wochen gedauert, bis das Handy wieder da war. Das Display war dann zwar ganz, aber hatte Anzeigefehler. Also wurde es von ihm nochmal eingeschickt. Handy kam nach einigen Wochen angeblich repariert wieder. Es hatte aber wieder Anzeigefehler. Diesmal aber Andere. Wieder eingeschickt. Wieder Anzeigefehler und dazu noch ein defektes Mikrofon und die Benachrichtigungs-LED funktionierte nicht mehr.
Nun haben wir Mitte Dezember und ich hab es heute wieder mal abgeholt. Angeblich soll es nun tipptopp in Ordnung sein. Das Display ist diesmal tatsächlich ok. Das Mikrofon funktioniert soweit ich testen konnte auch (beim letzten Mal wurde die Halterung für die SIM verschlampt und fehlt auch immer noch. Kann also das Telefonieren nicht testen). Die Benachrichtigungs-LED geht aber immer noch nicht und der Knopf für die Tastatursperre geht auch nicht. Kann das Handy also nicht entsperren, wenn die Displaysperre reingeht. Momentan bekomme ich das Display nur an und kann ensperren, wenn ich das Ladekabel ziehe oder einstecke.
Ich bin mittlerweile so sauer, das ich ihm über die Ladentheke gehen könnte. Wisst ihr vielleicht was ich da tun kann? Es handelt sich um ein Sony Xperia Z, also kein alter Schinken und für die blöde Reparatur hab ich 170 € hingelegt und hab nur Probleme. Ich hab die Befürchtung, das ER das nie auf die Reihe bekommt. Aber was mach ich nun?
Lieben Gruß
chOcO
Re: Rechtliche Frage - Handyreparatur
Antwort von Christine70 am 16.12.2014, 13:31 Uhr
hmmm, ich vermute, daß bei dir nicht nur das display kaputt war, sondern auch der touchscreen. deshalb die anzeigefehler
ich würde ihm noch eine chance geben, ansonsten muss er das seiner versicherung übergeben und du müßtest ein neues handy bekommen.
mach das ganze aber schriftllich.
Re: Rechtliche Frage - Handyreparatur
Antwort von -chOcO- am 16.12.2014, 13:41 Uhr
Ja, der Touchscreen war mit gerissen. Aber mehr nicht. Die Anzeigefehler waren ein Flimmern an bestimmten Stellen und das auch nicht auf jeder ''Seite'' (wechselt ja beim Blättern).
Ich habe ehrlich gesagt langsam keine Nerven mehr, um ihm noch eine Chance zu geben. Das Handy war nun glaube ich 5 Mal in Reparatur. Entweder kamen neue Fehler / Defekte dazu oder die Alten blieben.
Wenn mein (von mir getrennter) Mann mir nicht sein Handy aus der Vertragsverlängerung gegeben hätte, hätte ich seit August überhaupt kein Handy.
Alles Unsinn
Antwort von Moehre700 am 16.12.2014, 21:00 Uhr
...was da so vorher gepostet wurde. Wie meistens bei rechtlichen Themen.
Du hast im Falle einer Reparatur ganz bestimmte Rechte.
Und Pflichten.
Also informiere Dich besser bei jemandem, der weiss, wovon er redet. Einem Anwalt zum Beispiel.
Hier bekommst Du 'ne ganze Menge. Qualifizierte Rechtsberatung nicht.
Hat jemand ein Smartphone von Wiko?
Oh drückt mir die Daumen
Irgendwie wusste ich es
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Moin,moin
Handies und Friseusen und alte Damen
Genial. das P............rottet sich zusammen und schmiedet einen Plan
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