Rund-ums-Baby-Forum

Rund-ums-Baby-Forum

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Keks10 am 07.07.2012, 13:04 Uhr

Schulbedarf Jobcenter...?

wenn die kompl. alg2 leistg. gleich an den vermieter überwiesen wird, wie ist das mit den betrag des schulbedarfs, den man jetzt im juli bekommt, der ist doch fürs kind,darf doch dann garnicht n den vermieter überwiesen werden.......

 
6 Antworten:

Re: Schulbedarf Jobcenter...?

Antwort von biggi71 am 07.07.2012, 13:05 Uhr

es wird doch hoffentlich nur die miete zum vermieter überwiesen.....??

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schulbedarf Jobcenter...?

Antwort von benny&yannick am 07.07.2012, 13:06 Uhr

Nein, sollte es nicht,
Aber bedarf es nicht einem Sonderantrag, wo du sowieso deine Kontonummer einträgst?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schulbedarf Jobcenter...?

Antwort von Keks10 am 07.07.2012, 13:06 Uhr

na nur den aufstockenden teil alg2......hoffe das kind bekommt dann den schulanteil....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schulbedarf Jobcenter...?

Antwort von kati1976 am 07.07.2012, 13:12 Uhr

eigentlich nicht

ich würde mich da informieren, das dieses geld dann auf das richtige konto kommt

das geld wird ende juli gezahlt

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Schulbedarf Jobcenter...?

Antwort von susafi am 07.07.2012, 13:20 Uhr

so doof ist das Jobcenter nun auch nicht... warum sollten sie 70 € mehr an den Vermieter überweisen? Ist doch logisch dass das Geld zu dir geht

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ne... das schulgeld kommt immer extra (zumindest bei mir) und es wird am 1.8

Antwort von mic0202 am 07.07.2012, 13:20 Uhr

ausgezahlt....

ohne weiteren antrag.. den muss man nur bei neueinschulung stellen, ab da kommt es dann von alleine 70€ im august, und 30€ im märz

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.