Geschrieben von Lina101216 am 28.06.2017, 10:54 Uhr |
Steuererklärung
Hallo,
Hat jemand von euch Ahnung von Steuererklärungen oder weiß vielleicht so eine Antwort? Letztes Jahr wurde mein Kind geboren - im Dezember. Muss ich dann in der Steuererklärung auch noch Elterngeld angeben?
Wahrscheinlich ne blöde Frage, aber nach geburt ist man ja in mutterschutz.. mutterschaftsgeld für den Zeitraum vor geburt muss ich ja in Zeile 91 auf Seite 4 angeben...
Irgendwie krieg ich grad nicht den Dreh..
Viele grüße
Re: Steuererklärung
Antwort von Tini_79 am 28.06.2017, 11:41 Uhr
Wenn du im Dezember keines erhalten hast, dann nicht.
Das wird aber eh alles automatisch von den Behörden gemeldet.
Re: Steuererklärung
Antwort von Erdbeere81 am 28.06.2017, 14:41 Uhr
Wenn dein Kind im Dezember geboren wurde, hast du erst nach Ende des Mutterschutzes Anfang 2017 Elterngeld bekommen.
Re: Steuererklärung
Antwort von Lina101216 am 28.06.2017, 15:32 Uhr
Ja, ich glaube es war zu früh heute Morgen. Danke für die Antworten