Geschrieben von KateET am 28.10.2019, 22:15 Uhr |
Stillen und Arbeit
Hallo,ich geh jetzt wieder arbeiten und mein Sohn ist 15 Monate. Ich still noch morgens und Abends.Meine Chefin hat mir auch nur Vormittagsschichten angeboten und jetzt soll ich Samstag schon 5.00 Uhr anfangen. Das Problem ist, dass er zwischen 6 und 7 Uhr kommt und die Brust will.Er verweigert aber Mumi aus dem Becher oder Flasche. Darf meine Chefin mich zum abstillen zwingen?
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Julizwillinge am 28.10.2019, 22:57 Uhr
Nein, wenn dir dein Sohn gebracht wird, muss sie dir die Möglichkeit geben, ihn zu stillen.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von malini am 28.10.2019, 23:01 Uhr
Ich habe auch wieder zu Arbeiten begonnen und nachts noch gestillt. In meinen Nachtschichten kam das Kind perfekt ohne mich aus. Wir haben vor und nach dem Dienst gestillt, Abstillen war keine Gefahr bei mir.
Wenn ich zuhause war, ging es nie ohne mich.
Wie oft hast du denn Schicht ab 5 Uhr?
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Felica am 28.10.2019, 23:45 Uhr
Solange du stillst fällst du unter das Mutterschutzgesetz, du darfst also gar nicht um 5.00 Uhr mit dem arbeiten beginnen. Musst aber im Zweifel nachweisen das du noch stillst.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Tini_79 am 28.10.2019, 23:55 Uhr
Nach 15 Monaten wird sie damit aber nicht weit kommen, hat Frau Bader doch auch schon öfter gesagt.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Mamamaike am 29.10.2019, 1:13 Uhr
Hallo,
wenn ich früh arbeiten musste, habe ich unseren Sohn vorher gestillt und dann wieder ins Bett gelegt. Dann hat er die Zeit bis zu meiner Rückkehr gut überstanden (er wurde da noch voll gestillt und hat dann später am Tag aus dem Fläschchen getrunken).
Und wenn das bei euch nicht geht: Ich denke, solange Du nicht jeden Tag um 5 arbeiten musst, sollte das trotzdem funktionieren. Er trinkt dann an dem Morgen nicht, aber die anderen ja. Und wenn Du Sorge hast, dass die Milch zurückgehen könnte, könntest Du vor der Arbeit abpumpen.
Wahlweise kann Dir Dein Kind (nach Möglichkeit) zum Stillen gebracht werden, aber diese Zeit musst Du komplett nacharbeiten.
Zum Abstillen zwingen kann (und wird sie bestimmt) sie Dich nicht, aber mit 15 Monaten hast Du kein gesetzliches Schutzrechte mehr dahingehend und es liegt allein an Dir, das Stillen zu organisieren bzw diese Zeit nachzuarbeiten.
Viele Grüße
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Meyla am 29.10.2019, 6:20 Uhr
Du hast nir die ersten 12 Lebensmonate ein Anrecht auf Stillpausen. Danach muss sie auf deine persönlichen Vorlieben keien Rücksicht nehmen. Da musst du deine Stillzeit schon selber anpassen.
Lässt sich wunderbar im Mutterschutzgesetz nachlesen.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Meyla am 29.10.2019, 6:21 Uhr
Die ersten 12 Monate.... nicht nach eigenem Belieben!
Das Mutterschutzgesetz zählt nur noch im ersten Jahr
Antwort von misses-cat am 29.10.2019, 6:55 Uhr
Wurde geändert
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Felica am 29.10.2019, 10:47 Uhr
Nein,die Regelung wegen Stillpausen greift dann nicht mehr. Das Mutterschaftsgesetz sehr wohl. Das ist eben nicht zeitlich begrenzt. Falls doch, zeige mir bitte diesen Punkt.
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__7.html
Re: Das Mutterschutzgesetz zählt nur noch im ersten Jahr
Antwort von Felica am 29.10.2019, 10:50 Uhr
Nein Leute, Stillpausen sind über das erste Jahr hinaus nicht möglich. Das Mutrterschaftsgesetz aber umfasst den gesamten Zeitraum in dem Frau stillt. Was sie auf Verlangen nachweisen muss.
Klar, kaum wer von uns beruht sich nach dem ersten Jahr noch drauf. Aber theoretisch ist es eben möglich.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Felica am 29.10.2019, 10:54 Uhr
Falsch. Sie hat kein Anrecht mehr auf Stillpausen. Sehr wohl aber weiterhin auf den Schutz. Solange sie auf Verlangen nachweisen kann das sie stillt.
Es gibt keine zeitliche Begrenzung für den Schutz einer Stillenden, nur solange wie Stillpausen gewährt werden können.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Felica am 29.10.2019, 10:55 Uhr
Genau, im Mutterschutzgesetz steht, Mutterschaftsgesetz solange wie Frau stillt. Anrecht auf Stillpausen nur im ersten Jahr,. Da ist keinerlei zeitliche Befristung wie lange Frau stillen darf hinterlegt.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Elchkäfer am 29.10.2019, 13:27 Uhr
wenn es die Nachtschicht ist, musst du sie nicht antreten. Hier noch ein Link dazu:
https://www.still-lexikon.de/stillen-im-neuen-mutterschutzgesetz-die-wichtigsten-regelungen/
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Meyla am 29.10.2019, 18:16 Uhr
Richtig.
Arbeite selber und stille meine Tochter noch, ist mittlerweile bald 13 Monate alt. Hat sich ohne Penetranz wunderbar vereinbaren lassen.
Außer Nachtarbeit mache ich wieder alles. Ist trotz Schichtdienst machbar.
Pausen darf man sich soweit ich weiss aber auch unter 12 Monaten nicht frei nach schnauze einrichten. Ds darf der AG bei der zeitlichen Einteilung mit reden.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von Mamamaike am 29.10.2019, 18:20 Uhr
Okay, danke, das hatte ich dann falsch verstanden.
Re: Das Mutterschutzgesetz zählt nur noch im ersten Jahr
Antwort von drosera am 29.10.2019, 20:16 Uhr
Hi, m.W. wurden die Stillpausen mit der Änderung des MuschG in 2018 auf das erste Lebensjahr begrenzt, der Rest aber nicht.
Re: Stillen und Arbeit
Antwort von malini am 29.10.2019, 20:34 Uhr
Ich weiß, dass ich nachts nicht arbeiten müsste, ich mache es aber gern und da es nur einzelne Tage im Monat sind, ist es für UNS auch ok so.
Ich wollte der AP auch nur sagen, es geht oft leichter, wenn die Mama nicht da ist. Hab ich wohl nur nicht so ausdrücken können...
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