Geschrieben von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:23 Uhr |
TZ in Elternzeit
Hatte weiter unten schon einmal gefragt wegen einer Verlängerung der Elternzeit.
Wenn der Arbeitgeber mir theoretisch die Elternzeit verlängern würde (von 1 Jahr auf 3 Jahre) und ich trotzdem sag ich mal 20 Stunden weiterarbeite (Elterngeld bekomme ich ja sowieso nicht mehr), wer zahlt meine Sozialversicherung und die Krankenkasse?
Daaanke :)
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Spirit am 19.10.2019, 10:28 Uhr
Du würdest dann ja Sozialversicherungspflichtig arbeiten, also nehme ich mal an, dass du und dein Chef dann zahlt so wie bei allen Arbeitnehmer in Deutschland.
Wüsste nicht wie es anders gehen soll.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:30 Uhr
Es ist mir alles einfach zu kompliziert, ohje
Wenn ich weiterhin in Elternzeit bleibe und nur 450€-basis arbeite, wie ist es dann?
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Spirit am 19.10.2019, 10:34 Uhr
Dann arbeitest du nicht sozialversicherungspflichtig, kannst aber wohl einen freiwilligen kleinen Betrag in die Rentenkasse einzahlen. Dein AG führt eine kleine Summe an die Bundesknappschaft ab, zumindest soweit ich informiert bin. Kann aber auch falsche Info sein.
Krankenversichert bist du dann über die Familenversicherung von deinem Mann. So ist es bei uns.
Die EZ muss halt dein AG bestätigen.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 10:36 Uhr
Ah ok, das klingt logisch.
Lohnt es sich für mich dann überhaupt weiterhin Elternzeit einzureichen?
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Spirit am 19.10.2019, 10:43 Uhr
Das hängt vermutlich von eurer finanziellen Lage ab und auch von der Kinderbetreuung.
Ich würde das Gespräch mit dem AG suche, wenn ihr als Familie wisst was ihr wollt.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Himbeere2008 am 19.10.2019, 11:12 Uhr
Solange du in Elternzeit bist, auch ohne Elterngeld, bist du weiterhin versichert.
Zudem hast du während der Elternzeit einen Kündigungsschutz.
Fall du der Meinung bist, du benötigst das alles nicht, dann ist das so.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Felica am 19.10.2019, 11:28 Uhr
Der wichtigste Unterschied, du kannst jederzeit wieder daheim bleiben wenn eigener Vertrag für die EZ, der AG kann dich nicht einfach so kündigen und wenn du daheim bleibst bist du weiterhin krankenversichert.
Wer man arbeitet müssen immer Sozialabgaben bezahlt werden, bis 450 € eben der AG alleine, verdienst du mehr musst du natürlich auch entsprechend zahlen. Da gibt es keinen Unterschied zwischen EZ und Nicht-EZ.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Kasi88 am 19.10.2019, 12:36 Uhr
Ich persönlich würde mich bei solchen Dingen immer persönlich beraten lassen...
Wir waren vor der Geburt unserer Tochter auf der Elterngeldstelle und haben uns dann zu unserem individuellen Fall beraten lassen...
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Mareike92 am 19.10.2019, 12:45 Uhr
Das Jahr mit Elterngeld ist schon rum.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Mareike92 am 19.10.2019, 12:51 Uhr
Ich hab erst auf 450€ Basis in meinen 5 Jahren Elternzeit gearbeitet. Ich habe halt Brutto wie Netto verdient.
Jetzt arbeite ich sozialversicherungspflichtig ca 12Stunden/Woche.
Der Vorteil der Elternzeit ist halt Kündigungsschutz und du hast ein Recht auf Teilzeit ab einer gewissen Betriebsgrösse. Und du kannst auch ganz zu Hause bleiben ohne Kündigung.
Also musst du im Prinzip gucken, wie viel Geld ihr so benötigt.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Felica am 19.10.2019, 14:05 Uhr
Was hat EG mit EZ zu tun?
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 17:48 Uhr
Ach ok, das erklärt einiges. Doch was heißt jederzeit daheim bleiben. Also das ich beispielsweise nach einem jahr sage, ich möchte für ein halbes jahr jetzt zuhause bleiben?
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Felica am 19.10.2019, 20:32 Uhr
Ja das heisst es. Du kündigst dann einfach den auf die EZ befristeten Vertrag. Nicht den eigentlichen. Deshalb sollte man für die EZ einen eigenen vertrag abschließen. Und den normalen für die EZ ruhen lassen. Oder wenn nur einen vertrag , dann mit extra Zusatz. Ist wichtig genau drauf zu achten nicht das man das falsche kündigt.
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von LuanaBanana am 19.10.2019, 23:12 Uhr
Hätte ich dann mehr netto vom brutto, weil ich die KK nicht mehr zahle oder macht sich das nichts?
Re: TZ in Elternzeit
Antwort von Mareike92 am 19.10.2019, 23:39 Uhr
Schrieb der Vorredner....
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