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Geschrieben von kleineTasse am 29.06.2016, 8:46 Uhr

Teilzeitjob und Minijob...

habe gestern mit meinem Bruder diskutiert und der meint, wenn man eine Teilzeitstelle mit 30 Std. in der Woche hat und einen Minijob, wird man mehr Abzüge, weil der Minijob mit hizugezogen wird.
Ich dachte, der Minijob bis 450 Euro ist steuerfrei, weil der Teilzeitjob bereits versteuert wird.
Wie ist das denn nun genau richtig? Hat jemand eine Ahnung?

 
11 Antworten:

Ohne Garantie

Antwort von Joosy am 29.06.2016, 9:01 Uhr

Der MiniJob ist steuerfrei

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Re: Ohne Garantie

Antwort von Narni@ am 29.06.2016, 9:22 Uhr

In dem Fall wird der minijob zum teil versteuert.

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Re: Teilzeitjob und Minijob...

Antwort von Fru am 29.06.2016, 9:24 Uhr

Mein ex arbeitet Vollzeit und auf 450 Euro und der Minijob ist steuerfrei

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Minijobzentrale

Antwort von kanja am 29.06.2016, 9:38 Uhr

Antwort auf alle Fragen:

https://www.minijob-zentrale.de/DE/Service/03_service_rechte_navigation/haeufige_fragen/5_versicherungspflicht_bzw._freiheit/versicherungspflicht_freiheit.html?nn=123268

Natürlich ist der Minijob steuerfrei. Das ist ja schlicht das Wesen des Minijobs.

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narnia, wie immer keine Ahnung aber mitreden wollen

Antwort von LoveMum am 29.06.2016, 9:54 Uhr

Ich habe ein Jahr lang einen 30 Std. Job+Minijob gehabt. Die 450€ waren komplett steuerfrei.

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Minijobs sind NICHT pauschal steuerfrei!

Antwort von wesermami am 29.06.2016, 10:01 Uhr

...

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Re: LoveMum wie immer keine Ahnung aber mitreden wollen%%

Antwort von Narni@ am 29.06.2016, 10:32 Uhr

Denkst! Dann mach dich mal schlau. Das kommt auf den vertrag an. Sollte sie sogar ( und das gibt es)im minijob Krankenversichert sein,dann sind beide Verdienste voll Steuer und Krankenversicherung -pflichtig.sonst wird der Mini mit 2% versteuert.

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So ging es bei uns gestern auch zu...

Antwort von kleineTasse am 29.06.2016, 10:53 Uhr

Danke ihr Lieben.

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Re: Teilzeitjob und Minijob...

Antwort von chrissicat am 29.06.2016, 12:54 Uhr

Bei einem Minijob kann der Arbeitgeber wählen, ob er das Entgelt pauschal versteuert oder nach Lohnsteuer-Klasse.

Wählt er die Pauschalversteuerung, kann er entscheiden, ob er diese selbst trägt oder auf den Arbeitnehmer abwälzt.

Wählt er die Besteuerung mit Lohnsteuerklasse, dann erfolgt diese mit Steuerklasse 6 wenn bereits ein Hauptarbeitsverhältnis (in dem o.g. Fall die 30-Std-Stelle) besteht.

Die Zusammenrechnung erfolgt nur, wenn du ein Hauptarbeitsverhältnis hast und mehrere Minijobs. Dann kann nur der 1. Minijob pauschal versteuert werden, alle weiteren sind voll steuer- und sv-pflichtig.

Oder wenn du kein sv-pflichtiges Arbeitsverhältnis hast aber mehrere Minijobs, dann werden diese ebenfalls zusammengerechnet und du darfst insgesamt nicht mehr als 450 € verdienen, sonst sind alle steuer- und sv-pflichtig.

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Re: Teilzeitjob und Minijob...

Antwort von nane973 am 29.06.2016, 15:13 Uhr

Als AG die Pauschalversteuerung auf den AN abwälzen? Wie geht das denn??

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@nane973 - Abwälzen der Pauschalsteuer

Antwort von chrissicat am 30.06.2016, 21:26 Uhr

Das Abwälzen der Pauschalsteuern auf den Arbeitnehmer ist durchaus möglich und rechtlich zulässig.

Der Arbeitgeber hält dann die Pauschalsteuer von dem Lohn des Arbeitnehmers ein und überweist diese dann weiter ans Finanzamt, wie er es auch bei der Besteuerung nach Lohnsteuerklasse macht.

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