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Geschrieben von Woelfin90 am 06.03.2015, 20:09 Uhr

Unterhaltsdifferenz Deutschland - Schweiz? Ich poste es hier nochmal...

... denn hier ist deutlich mehr los.
Guten Abend alle miteinander!


Hallo,

nach langer Zeit mal wieder eine Frage von mir, ich hoffe ihr könnt mir ein paar Infos geben. Folgende Situation:

Kindsvater, einer meiner Schwäger, seit 2009 wieder in Deutschland lebend, hat mit seiner Expartnerin zwei Töchter, 2001 und 2003 in Deutschland geboren. Sie sind ausgewandert und die Expartnerin ist nach der Trennung mit beiden Kindern in der Schweiz verblieben.
Laut Aussage des KV hat er sich immer bemüht die Kinder zu sehen, was durch die KM vehemment verhindert worden sein soll. Zudem hätte er immer Unterhalt gezahlt.

Ob das stimmt weiß ich nicht und zumindest seit 2010 meint er, er dürfe die Kinder ja eh nicht sehen, also versucht er es nicht, es wäre zu verletzend was die Ex so von sich gibt. Auf meine Frage, warum er sein Umgangsrecht nicht einfordert, notfalls auch vor Gericht, erhielt ich keine konkrete Antwort.

Nun kam meine Schwiegermutter erwartungsvoll zu mir, ich solle dem Sohnemann bitte noch mehr Tipps geben.
Mein Schwager wurde wohl auf Zahlung von rund 50.000 € Unterhalt verklagt. Seine Anwältin meinte anscheinend, es würde sich um die Unterhaltsdifferenz des deutschen zum schweizerischen Satz handeln, und er solle sich schleunigst eine weniger gut bezahlte Arbeit suchen.

Ich habe mich grade ziemlich unbeliebt gemacht, als ich meinte, das Geld würde den Kindern zustehen und ich fände es unter aller Sau sich eine andere Arbeit zu suchen um den Kinder das vorzuenthalten.
Ich finde das alles grade eher seltsam und kann mir nicht vorstellen, dass die Unterhaltsdifferenz so hoch sein soll und vermute eher, dass er die ganzen Jahre nichts gezahlt hat. Oder kann das passen? Er müsste lt. Düsseldorfer Tabelle ab diesem Jahr für die Kinder jeweils 490€ zahlen, vorher 490€ und 419€.
Ist der Unterschied tatsächlich so groß?
Was meint ihr dazu?
Vielleicht könnt ihr mir ja weiterhelfen...

Viele Grüße

 
7 Antworten:

Re: Unterhaltsdifferenz Deutschland - Schweiz? Ich poste es hier nochmal...

Antwort von Clivi8 am 06.03.2015, 20:40 Uhr

Ob die Differenz nun so hoch ist, kann ich dir nicht sagen. Was ich jedoch sagen kann, ist, dass sich kein deutsches Gericht damit abspeisen lässt, wenn es merkt, dass der Unterhaltsschuldner sich eine weniger gut bezahlte Arbeit sucht, nur um weniger Unterhalt zu zahlen. Ich wage mich mal weit aus dem Fenster und würde behaupten, dass auch die Schweizer Justiz nicht so "naiv" sein wird. Fachlich prüfen lassen sollte er, ob tatsächlich der Unterhalt in dieser Höhe geschuldet ist und ob dieser Rückstand tatsächlich so angefallen sein kann. Beim Unterhalt kommt es nicht nur auf die Düsseldorfer Tabelle an, sondern auch auf das Einkommen des Unterhaltsschuldners, ebenso müssten auch die berufsbedingten Aufwendungen berücksichtigt werden und ggf in der Partnerschaft aufgenommene Kredite und Belastungen. So pauschal und einfach kann man auf dein Posting also nicht antworten. Er sollte sich fachliche Unterstützung suchen, am besten einen Familienrechtler!

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Re: Unterhaltsdifferenz Deutschland - Schweiz? Ich poste es hier nochmal...

Antwort von Woelfin90 am 06.03.2015, 20:47 Uhr

Hm, danke schön. Ich hab der SchwieMu auch gesagt, er soll sich lieber eine kompetente Beratung suchen. Dass das mit der Arbeit nix wird denke ich auch (vorallem hier einen schlechter bezahten Job anzunehmen... so dumm wird kein Anwalt oder Richter sein, das er da den Braten nicht riecht).

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Je nach dem zahlst du hier pro Kind auch schon mal 1200 Chf/Monat

Antwort von swiss-mom am 06.03.2015, 20:57 Uhr

So hoch ist zumindest der Bedarf....wird aber natürlich nach Einkommen angepasst.
Aber ja...mein Onkel z.B., Dachdecker, ca. 7000 chf/montl. Verdienst, hat für seine zwei Söhne ca. 2300 chf hingeblättert...
Der Ex-Frau durfte er dann noch die Hälfte seiner Pensionskasse auszahlen...ca. 75 000 chf...damit sie im Alter nicht verloddert...

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Re: Je nach dem zahlst du hier pro Kind auch schon mal 1200 Chf/Monat

Antwort von Woelfin90 am 06.03.2015, 21:01 Uhr

Oha, das ist ja eine Menge. Also spielt vorallem eine Rolle, dass die Kinder in der Schweiz leben und nicht, dass der KV in Deutschland arbeitet?

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Re: Je nach dem zahlst du hier pro Kind auch schon mal 1200 Chf/Monat

Antwort von swiss-mom am 06.03.2015, 21:09 Uhr

Ne. Das Kind lebt hier und hat Bedarf hier.


Allerdings spielt ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vater in D gewohnt hat sein Deutsches Existenzminimum eine tragende Rolle.

Wenns schon 50 000 sind, rührt das wohl.noch aus verpassten Zahlungen, als er noch in der Schweiz gearbeitet und gewohnt hat.

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Re: Je nach dem zahlst du hier pro Kind auch schon mal 1200 Chf/Monat

Antwort von Woelfin90 am 06.03.2015, 21:12 Uhr

Das mit den 50.000 find ich ja so merkwürdig. Die beiden haben zusammen gelebt, bis sie ihn vor die Tür gesetzt hat und wegen verschiedener Umstände ist er zurück zu seiner Mutter nach Dt. Er sagt, seither zahlt er. Passt irgendwie nicht.

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Re: Je nach dem zahlst du hier pro Kind auch schon mal 1200 Chf/Monat

Antwort von Woelfin90 am 06.03.2015, 21:29 Uhr

Danke erstmal

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