Geschrieben von Dreamy am 04.11.2014, 20:11 Uhr |
Urlaubsanspruch Elternzeit
Hat man nach der Elternzeit Anspruch auf seinen nicht genommenen Urlaub der während der Elternzeit nicht in Anspruch genommen werden konnte?
Weitere Daten:
Arzthelferin in TZ (24 Stunden die Woche)
Unter 15 Mitarbeiter
Vollzeitkräfte haben 24 Tage urlaub im Jahr, Teilzeitkräfte anteilig
Elternzeit vom 11.01.2014 bis 11.01.2015
Davor im Beschäftigungsverbot ( ab Mai 2013) bis zum Mutterschutz (MuSchu begann im Dezember 2013)
Hoffe es kann mir jemand helfen.
LG Dreamy
Re: Urlaubsanspruch Elternzeit
Antwort von Jaybe am 04.11.2014, 20:22 Uhr
Ja, der Urlaub kann nach der Elternzeit genommen werden, § 17 BEEG
Re: Urlaubsanspruch Elternzeit
Antwort von Dreamy am 04.11.2014, 20:30 Uhr
Okay. Und in dem Jahr wo ich in EZ bin habe ich da auch Anspruch auf Urlaub?
Re: Urlaubsanspruch Elternzeit
Antwort von sternenfee75 am 04.11.2014, 20:39 Uhr
Nur für Monate, in denen du nicht komplett in EZ warst.
Re: Urlaubsanspruch Elternzeit
Antwort von Jaybe am 04.11.2014, 20:39 Uhr
Nein, während der Elternzeit entsteht kein Urlaubsanspruch.
Re: Urlaubsanspruch Elternzeit
Antwort von hamnavoe am 05.11.2014, 9:49 Uhr
Für den Mutterschutz hat man Urlaubsanspruch, für den Rest der Elternzeit nicht.