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Geschrieben von Dreamy am 04.11.2014, 20:11 Uhr

Urlaubsanspruch Elternzeit

Hat man nach der Elternzeit Anspruch auf seinen nicht genommenen Urlaub der während der Elternzeit nicht in Anspruch genommen werden konnte?

Weitere Daten:
Arzthelferin in TZ (24 Stunden die Woche)
Unter 15 Mitarbeiter
Vollzeitkräfte haben 24 Tage urlaub im Jahr, Teilzeitkräfte anteilig
Elternzeit vom 11.01.2014 bis 11.01.2015
Davor im Beschäftigungsverbot ( ab Mai 2013) bis zum Mutterschutz (MuSchu begann im Dezember 2013)

Hoffe es kann mir jemand helfen.

LG Dreamy

 
5 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch Elternzeit

Antwort von Jaybe am 04.11.2014, 20:22 Uhr

Ja, der Urlaub kann nach der Elternzeit genommen werden, § 17 BEEG

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Re: Urlaubsanspruch Elternzeit

Antwort von Dreamy am 04.11.2014, 20:30 Uhr

Okay. Und in dem Jahr wo ich in EZ bin habe ich da auch Anspruch auf Urlaub?

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Re: Urlaubsanspruch Elternzeit

Antwort von sternenfee75 am 04.11.2014, 20:39 Uhr

Nur für Monate, in denen du nicht komplett in EZ warst.

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Re: Urlaubsanspruch Elternzeit

Antwort von Jaybe am 04.11.2014, 20:39 Uhr

Nein, während der Elternzeit entsteht kein Urlaubsanspruch.

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Re: Urlaubsanspruch Elternzeit

Antwort von hamnavoe am 05.11.2014, 9:49 Uhr

Für den Mutterschutz hat man Urlaubsanspruch, für den Rest der Elternzeit nicht.

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