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Geschrieben von Engelchen123 am 18.07.2012, 15:26 Uhr

Wäre das rechtens?

Haben eine Info erhalten, in der gesagt wird, das alle Hunde im und vor dem Haus nur mit Leine (das ist ja klar) und Maulkorb zu führen sind. Wir haben eine Genehmigung für unsere Shiva, wo so etwas nicht drinnen steht. Außerdem gibt es hier einige Hunde die 10 Jahre und älter sind, also auch da steht sicher soetwas nicht in der Genemigung drinnen. Sie meinen wenn man sich nicht dran hält, wird es Konsequenzen haben. Denke dann wollen sie die Hundehaltung aufheben.
Im Mietvertrag steht drinnen das Hundehaltung erlaubt ist, aber von Maulkorbpflicht keine Spur.

Wäre das rechtens, das man dann bei mehrmaligen wiederholen die Hundehaltung dem Besitzer entzieht?

Hoffe ihr konntet mir folgen.

 
8 Antworten:

Re: Wäre das rechtens?

Antwort von MamaBecca78 am 18.07.2012, 15:30 Uhr

Woher kommt denn die Info?

Wegnehmen wird man dir den Hund nicht gleich wegnehmen, aber ein Bußgeld kann dir schon drohen

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Re: Die Info

Antwort von Engelchen123 am 18.07.2012, 15:32 Uhr

also der Zettel hängt seit heute, vom Vermieter unten am Schwarzen Brett.

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Re: Die Info

Antwort von mf4 am 18.07.2012, 15:35 Uhr

Ich denke, wenn der Vermieter das so will sollte man das tun. Wohnung weg wäre ja auch zu doof.

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Re: Die Info

Antwort von MamaBecca78 am 18.07.2012, 15:35 Uhr

Dann würde ch dir raten beim Mieterschutzbund mal nachzufragen ob so eine Anweisung rechtens ist oder ganz einfach nen Maulkorb besorgen, dem Hund ummachen bis du vom Grundstück weg bist und dann eben wieder ab, fertig.

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Re: Die Info

Antwort von MamaBecca78 am 18.07.2012, 15:37 Uhr

Das denke ich auch, und für die paar Meter nen Maulorb ummachen dürfte doch kein Problem sein

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Re: Wäre das rechtens?

Antwort von nilo1988 am 18.07.2012, 15:39 Uhr

Also der Vermieter macht von seinem Hausrecht gebrauch und gibt deshalb klare Regeln für das Leben miteinander in seinem Haus vor.

IN der Wohnung kann der Hund sein, wie er möchte, es geht wohl darum, dass sie andere Mieter "bedroht" fühlen könnten und somit Leinen und Maulkorbpflicht für den Hausflur und das Außengelände des Hauses gelten. Man muss da immer beide sehen. Klar ist das nicht schön für den Hund, aber steht dem Hundebesitzer das Recht zu zu sagen, mir egal wenn andere Angst haben?

Und wenn die Hundehalter sich nicht an das halten, wollen sie die Erlaubnis Hunde in diesem Gebäude zu halten, zurück nehmen und Hunde verbieten.
Ob und in welcher Weise das Möglich ist, weiss ich nicht, da müsste man sich mal an einen Mieterschutzbund wenden, inwieweit da Möglichkeit besteht.

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Re: Die Info

Antwort von mf4 am 18.07.2012, 15:40 Uhr

Ich denke, da es sicher das Grundstück des Vermieters ist wird er das locker flockig erlassen dürfen. Es geht wahrscheinlich um die Sicherheit aller Mieter.

PS:
Der Hund, der 2 Türen weiter wohnt "der macht ja nichts, will nur spielen" lief vorgestern weg und stand ohne Herrchen, Leine usw. vor mir und den Kindern. Er tat uns nichts aber griff eine Oma und deren kleinen Hund an.
Ich hätte mich samt meiner Kinder sicherer gefühlt, wenn er einen Maulkorb getragen hätte.

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Re: Danke euch

Antwort von Engelchen123 am 18.07.2012, 15:40 Uhr

Zum Glück trainiere ich Shiva gerade ein Maulkorb zu tragen. Aber was wird wohl mit unserem alten Hund aus dem Haus und den anderen aus der Straße? Wer weis wer hier wieder rumgejammert hat (ein Verdacht heben die ganzen Mieter schon, auch die die keine Hunde haben). Es sind soviele Hunde wie auch Kinder in der Straße und es gab nie ein Problem oder Vorfall.

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