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Geschrieben von --Divinitas-- am 15.01.2013, 14:41 Uhr

war der rat richtig?

jetzt bin ich irgendwie verwirrt

eine arbeitskollegin hat sich wegen starker rückenschmerzen krank schreiben lassen
(altenpflege)

sie ist in der zeit schwimmen gegangen weil ihr das hilft.
leider hatte sie das pech und wurde von einer anderen arbeitskollegin gesehen
diese machte ein foto und zeigte es unserer cheffin
daraufhin bekam sie jetzt eine kündigung zugeschickt.

ich habe ihr geraten zur rechtschutzversicherung für arbeitsrecht zur gehen
(sie hat eine)
weil sie ist doch nicht zum vergnügen schwimmen gegangen sondern damit sie schneller wieder klar kommt mit ihrem rücken.

dann ist die kündigung doch nicht gerechtfertigt oder????

lg alex

 
20 Antworten:

Re: war der rat richtig?

Antwort von benny&yannick am 15.01.2013, 14:42 Uhr

Widerspruch gegen die Kündigung einlegen
Anwalt für Arbeitsrecht suchen und machen lassen

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Re: war der rat richtig?

Antwort von keks79 am 15.01.2013, 14:43 Uhr

Korrekt. Wenn der Schwimmbadbesuch der Genesung galt, ist die Kündigung nicht gerechtfertigt.

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Re: war der rat richtig?

Antwort von mf4 am 15.01.2013, 14:43 Uhr

ich denke sie könnte alt aussehen
wäre es Physio oder Schwimmen als Rehasport aber das kann nur aussehen wie zum Vergnügen

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Re: war der rat richtig?

Antwort von mcmdl am 15.01.2013, 14:44 Uhr

sie kann ja auch eine schwimm-terapie verschrieben bekommen haben, das weiss natrülich auch der chef/die chefin nicht.... ich denke sie sollte das persönliche gespräch suchen, wenn das nicht hilft ,würde ich auch zum anwalt raten....

lg

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Re: war der rat richtig?

Antwort von Zwurzenmami am 15.01.2013, 14:44 Uhr

Warum sollte sie nicht schwimmen gehen dürfen? Sie ist nicht bettlägerig oder ansteckend . Sie kann auch zum Arzt gehen und sich eine Empfehlung fürs Schwimmen geben lassen und dem AG vorlegen, damit istdie Kündigung hinfällig.

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Re: war der rat richtig?

Antwort von Charly80 am 15.01.2013, 14:44 Uhr

sorry aber was war denn das für eine Kollegin???

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eine die

Antwort von --Divinitas-- am 15.01.2013, 14:46 Uhr

sich grundsätzlich sowas erlaubt und versucht andere auszustechen
sie ist bei uns auf der arbeit der troll und das liebchen der cheffin

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Re: war der rat richtig?

Antwort von Leewja am 15.01.2013, 14:46 Uhr

sie sollte zu einem anwalt für arbeitsrecht gehen...wenn sie keine Rechtschutzversicherung hat, wird sie die in einem so konkreten fall auch nicht bekommen, normalerweise muss man einige monate "nix haben", damit die zahlen.

sie darf das haus verlassen, einkaufen, ins cafe und auch schwimmen, denn das alles verlängert ja nicht die wiederherstellung ihrer arbeitskraft.

zudem dürfte der AG ja gar nicht wissen, was sie hat, der grund der krankschreibung steht ja nicht auf der AU für den AG.

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danke für die antworten

Antwort von --Divinitas-- am 15.01.2013, 14:47 Uhr

das gespräch mit der cheffin wurde schon gesucht
hat aber nichts gebracht

mal gucken was die von der versicherung jetzt sagen

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Selbst WENN der Arzt es NICHT verordnet hat,

Antwort von Mutti69 am 15.01.2013, 14:47 Uhr

ein AN darf in seinem Krank all das tun, was seine Erkrankung nicht verschlechtert und in diesem Fall ist sogar anzunehmen, dass ein verbessernden Effekt eintritt...

Zum Anwalt für Arbeitsrecht, der berät und regelt das.

LG

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Re: danke für die antworten

Antwort von Bellbell am 15.01.2013, 14:49 Uhr

Kann man den einfach so kündigen? Ich dachte immer man muss erst abmahnen.....

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Re: Selbst WENN der Arzt es NICHT verordnet hat,

Antwort von mf4 am 15.01.2013, 14:51 Uhr

dann ist doch alles supi

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Re: danke für die antworten

Antwort von --Divinitas-- am 15.01.2013, 14:51 Uhr

abmahnungen hat sie nicht
hatte ich auch gefragt

sie wurde jetzt 14 tage krank geschrieben
weil sie auch spritzen bekommen hat und musste am montag wieder arbeiten

letzten montag hat sie sich krank schreiben lassen und am freitag kam die kündigung per einschreiben rein geflattert

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Na, da liegt doch sicher mehr im Argen

Antwort von Steffi528 am 15.01.2013, 15:00 Uhr

würd ich jetzt mal so vorsichtig tippen.

Ja, ich denke, das Arbeitsgericht wäre mein Ziel. Ich glaub zwar, das ich dann nicht mehr in einen solchen Betrieb arbeiten wollen würde (mit solch falschen Schlangen) aber eine Abfindung würde ich mir schon erstreiten (egal, obs das "Amt" mir dann wieder wegnehmen würde)

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Re: eine die

Antwort von Steffi528 am 15.01.2013, 15:01 Uhr

Uiiii, die arbeitest da?

Ich denke, der Betrieb wäre nichts für mich.

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Re: eine die

Antwort von Steffi528 am 15.01.2013, 15:03 Uhr

Du statt die, also Du arbeitest in solchen Verhältnissen

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Re: war der rat richtig?

Antwort von Gilly am 15.01.2013, 15:19 Uhr

du hast ja vielleicht eine A****** Kollegin. Ich meine die jenige die das Foto gemacht hat...auch aus der sicht der enttäuschten oder genervten Kollegin die die vermeindliche Schwänzerin sieht geht das gar nicht ! Sie hätte ja hingehen und ihr die Meinung sagen können..und ihr somit auch die Chance gegeben sich zu erjkläören...Boah...!

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Re: war der rat richtig?

Antwort von mf4 am 15.01.2013, 15:35 Uhr

die komische Frau muss sie regelrecht observiert haben... man geht ja nicht mal eben mit Fotoapparat schwimmen oder?

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Re: war der rat richtig?

Antwort von Steffi528 am 15.01.2013, 15:37 Uhr

Handy...

Wobei ich mich als Arbeitgeberin dann von dieser Geheimdienstagentin trennen würde

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Re: war der rat richtig?

Antwort von Kira75 am 15.01.2013, 15:49 Uhr

...Handy hat man aber fast immer dabei.

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