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Geschrieben von melle89 am 07.10.2012, 22:28 Uhr

Was kann/muß ich beantragen? Bitte um Hilfestellung

Hallo ihr lieben.
Zur Zeit sind wir etwas überfordert mit dem ganzen Papierkrieg.
Wir bzw meine Frau weis nicht was alles beantragt werden muß.
Ich schildere mal kurz:

Wir Leben beide im selben Haus aber in getrennten Wohnungen.
Vor zwei Wochen haben wir nachwuchs bekommen.
Sie hat bis dato eine Ausbildung gemacht (die sie nach dem Mutterjahr weiter macht) und ich bin momentan auch in der Ausbildung.
Jetzt stellt sich folgendes problem.
Sie hat jetzt Mutterschafftsgeld von der Krankenkasse bekommen.
Nun reicht das aber vorn und hinten nicht.
Weil Miete und laufende Kosten müßen ja gedeckt sein.
Wir würden gern die beiden Wohneinheiten zusammen legen. (vermieter ist einverstanden)
Ich bekomme zur Zeit meine Ausbildungsvergühtung und BAB.
Was kann denn meine Frau noch beantragen um nicht unbedingt ins ALGII zu rutschen?
Elterngeld und Kindergeld ist klar, aber wie ist das mit den Kinderzuschlag oder soetwas?

Ich hoffe ihr könnt mit meiner erklärung was anfangen!
Ich bedanke mich schonmal für die mühe!

Viele Dankende Grüße, Chris

 
12 Antworten:

Re: Was kann/muß ich beantragen? Bitte um Hilfestellung

Antwort von mama.frosch am 07.10.2012, 22:30 Uhr

wie sieht das aus, die beiden wohneinheiten zusammenzulegen?
was spricht gegen einen vorübergehenden alg2-antrag?
kinderzuschlag kann sie beantragen.
wohngeld auch.

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gibt es kinderzuschlag nicht nur,

Antwort von biggi71 am 07.10.2012, 22:34 Uhr

wenn man arbeitet???


wohngeld!! ansonsten hartz4

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Re: gibt es kinderzuschlag nicht nur,

Antwort von mf4 am 07.10.2012, 22:36 Uhr

Was macht ER denn? Kommt auf SEIN Einkommen an, ob es überhaupt noch Wohngeld oder H4 gibt.

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sie haben doch 2 getrennte wohnungen,

Antwort von biggi71 am 07.10.2012, 22:37 Uhr

oder habe ich das falsch verstanden?
also keine gemeinsame berechnung....

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noch

Antwort von mf4 am 07.10.2012, 22:39 Uhr

das soll sich ja mit 1 zusammengelegten Wohnung ändern

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wenn h4

Antwort von die_Morrigan am 07.10.2012, 22:39 Uhr

dann würd ich das mit den getrennten wohnungen auch erst mal so lassen...

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Re: wenn h4

Antwort von mf4 am 07.10.2012, 22:41 Uhr

ich muss sagen sowas finde ich ziemlich krass

kenne das aus dem Bekanntenkreis

sie angeblich Alleinerziehend also H4 + Alleiner.zuschlag
er (der Kindsvater) 1 Tür weiter mit vollen Einkommen

da war richtig fett Kohle da und als "echte" Alleinerz. glotzt man dann ganz schön blöd

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habe ich überlesen, sorry ot

Antwort von biggi71 am 07.10.2012, 22:42 Uhr

,

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mf

Antwort von die_Morrigan am 07.10.2012, 22:49 Uhr

ich kenn auch einige die das so machen...
aber da nirgendwo steht dass man das nicht darf und es streng genommen auch kein BETRUG ist wennd er KV Unterhalt zahlt bzw diesen angibt und es keiner nachweisen kann wenn sich beide einig sind was willst du da machen? Weiter blöd gucken...das sind die Schlupflöcher würd ich glatt mal sagen

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Re: mf

Antwort von sternenfee75 am 08.10.2012, 0:07 Uhr

Da kenne ich noch ein besseres Beispiel, sie offiziell alleinerziehend ohne Einkommen mit 2 Kindern. Kindergarten,... alles umsonst. Er hat aber auch da gewohnt inoffiziell, sie hat ein eigenes Haus in Ungarn, wo sie ständig hingeflogen ist, beide fuhren einen dicken BMW, er eine Eigentumswohnung.
Und unsereins durfte Unsummen für den Kindergarten bezahlen.

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Naja, ganz so einfach ist es nun nicht ;-) und das ist auch gut so,

Antwort von Mutti69 am 08.10.2012, 5:57 Uhr

weil es sonst einfach ungerecht für die *ehrlichen* und wirklich *Bedürgtigen* wäre!

Egal ob zwei Wohnungen existieren, es scheint ja eine Bedarfsgemeinschaft zu sein, sprich die beiden wirtschaften zusammen.

Ich würde mit dem Vermiter klären, inwieweit man die Mietverträge zusammenfassen kann und dann käme ja zunächst mal Wohngeld in Frage.

Letztlich muss man hält schauen was sinnvoll ist und wenn es nicht reicht, dann ist es eben auch ALG2 was in Betracht kommt.

Amt bescheißen ist nie gut, aber wer meint er muss es machen ...

LG

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wie ist die Einkommensgrenze bei Kinderzuschlag?

Antwort von cindymoritz am 08.10.2012, 7:56 Uhr

ich konnte bisher immer nur in den Anträgen sehen wie hoch das Mindesteinkommen sein uss, aber nichts über die Höchstgrenze....wisst ihr die?

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