Geschrieben von Schokonuss87 am 24.02.2015, 9:01 Uhr |
was würdet ihr tun?
unser vormieter hat seit ewigkeiten etwas im keller rumstehn und holt es nicht ab.im nov.ist er ausgezogen wir haben im nov dann renoviert und er hat versprochen er holt es in zwei wochen ab.dezember sind wir eingezogen es stand immer noch.
wir haben ihm mittlerweile fast jede woche gebeten es zu holen.
mein mann will es jetzt verkaufen.
seit zwei wochen kommt von dem typ auch keine antwort mehr ( sonst immer ja nächste woche...)
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von linghoppe am 24.02.2015, 9:07 Uhr
ich würde meom Mieterschutz nachfragen wie lange man das dulden muss
ODER Ihn anrufen und sagen wenn es bis 28 Feburar nicht abgeholt ist
kann er es bei ersteigern bei XY
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von Schokonuss87 am 24.02.2015, 9:12 Uhr
Das haben wir ihm auch schon gesagt.darauf hin ist er nichz mehr sn telefon.das ist ein trocknet und der steht jetzt echt nervig rum.
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von knuddel-maus am 24.02.2015, 9:13 Uhr
Naja rein rechtlich gesehen ist der Vermieter für ordnungsgemäse Übergabe der Wohnung zuständig! Ich würde den Vermieter in Kenntnis setzen und gleichzeitig den Vormieter informieren, aber schriftlich per Einschreiben und eine Frist setzen.
Einfach verkaufen dürft ihr nicht! Wir hatten das Problem auch! Haben aber sofort dem Vermieter Bescheid gesagt und nach 3 Wochen entsorgt und die Rechnung damals an den Vermieter geschickt und der hat es vom Vormieter kassiert!
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von Schokonuss87 am 24.02.2015, 9:14 Uhr
Der vermieter weiss es auch.
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von knuddel-maus am 24.02.2015, 9:20 Uhr
Wie gesagt, wenn du auf der sicheren Seite sein willst, dann schriftlich per Einschreiben an den Vormieter senden, plus Kopie an den Vermieter.
Wenn dann keine Reaktion kommt und der Vermieter euch sein OK gibt, das ihr dem Teil machen könnt was ihr wollt, dann passt es, vorher bewegt ihr euch in einer Grauzone.
Ich hab das mit unseren Anwalt damals durch und ich kann mir nciht vorstellen das die Gesetzte in Deutschland so anders sind als in Österreich.
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 9:23 Uhr
Würde ich auch so machen: schriftlich (nachweisbar) Vormieter und Vermieter in Kenntnis setzen / Frist setzen und dann weg mit dem Plunder ;-)
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von Patti1977 am 24.02.2015, 9:33 Uhr
Du kannst nicht das Eigentum anderer verkaufen. Miete mindern um StandFläche eventuell.
vorsicht!
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:36 Uhr
frist setzen und weg mit dem plunder geht nicht!
der eigentümer muss sich dazu melden. wenn das zeug verkauft/verschrottet wird, muss derjenige, der das verschuldet hat, ggf. die sachen ersetzen!
vorsicht!
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:36 Uhr
frist setzen und weg mit dem plunder geht nicht!
der eigentümer muss sich dazu melden. wenn das zeug verkauft/verschrottet wird, muss derjenige, der das verschuldet hat, ggf. die sachen ersetzen!
Re: vorsicht!
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 9:38 Uhr
Nein, er muss sich NICHT melden. Wichtig ist, dass man eine Frist setzt und er davon auch weiß.
Wäre ja schön, dann könnte man alles in seinem Leben einfach "aussitzen" ;-)
ich habe mich dazu anwaltlich beraten lassen
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:40 Uhr
und eine andere info bekommen.
woher hast du dein wissen?
Re: ich habe mich dazu anwaltlich beraten lassen
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 9:45 Uhr
Ich bin Gott...ich weiß alles
Ich lese viel und hatte auch schon Probleme beim Verkauf von Waren über Internetplatformen. Mein Wissen adaptiert sich daran.
Aber ich fände es schön, wenn du bei solchen Gelegenheiten gleich dazu schreibst, dass DEINE Antwort anders zu wichten ist, weil du eine professionelle Information parat hast. *grins* Die AP weiß ja dann nu Bescheid.
Re: ich habe mich dazu anwaltlich beraten lassen
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:47 Uhr
"zu wichten"????
okay, egal.
es ist nunmal sehr gefährlich, angeeignetes halbwissen als das nonplus ultra zu vekraufen, da solltest du vorischtiger sein, gerade bei rechtlichen themen.
Re: vorsicht!
Antwort von knuddel-maus am 24.02.2015, 9:49 Uhr
Doch das geht!
Auch ich hab mich, da ich das selbe Problem hatte, mit unserem Anwalt in Verbindung gesetzt.
Re: ich habe mich dazu anwaltlich beraten lassen
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 9:49 Uhr
Oh, hab ich mich im Forum geirrt? Kein Laienforum hier?
Komm, lass gut sein ;-)
o man...
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:50 Uhr
nicht kritikfähig?
es geht darum, dass du mit solchen "tipps" eine lawine lostreten kannst. da wäre ich an deiner stelle halt vorsichtiger. nimm doch einfach mal einen rat an, wäre gut.
Re: vorsicht!
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:51 Uhr
interessant...
jetzt ist die frage, wer von den beiden herren mist erzählt hat....
Re: o man...
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 9:52 Uhr
Ich hab doch schon ein Rad. Ein sehr schönes sogar...silber, 3-Gang...die Lampe hab ich gegen eine Nostalgielampe gewechselt, sieht gut aus. Nein, danke, ich brauch kein Rad von dir. *schmunzel*
Re: vorsicht!
Antwort von knuddel-maus am 24.02.2015, 9:54 Uhr
Vielleicht sind die Unterschied im Gesetz zwischen Deutschland und Österreich so anders, was ich nicht glaube. Oder aber das Gesetz hat sich in den letzten 5 Jahren geändert.
Re: o man...
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 9:57 Uhr
sorry, aber du bist heute echt blöd drauf.
du hast eigentlich gar keinen grund, so arrogant zu sein.
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von desire am 24.02.2015, 9:59 Uhr
Habt ihr einen VERmieter?
dem würd ich das zuschieben...^^
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von desire am 24.02.2015, 10:01 Uhr
also wenn der das weis, dann muss er handeln....
ansonsten über einen Anwalt ein Schreiben verfassen lassen...aber ob das lohnt wegen eines Trockners?
Re: o man...
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 10:01 Uhr
Vielleicht bin ich ja Rechtsanwältin und mein Fachgebiet ist Miet- und Eigentumsrecht?
"du hast eigentlich gar keinen grund, so arrogant zu sein."
DU hast keinen Grund beleidigend zu sein. Ich persönlich finde mich heute gar nicht blöd. Ich würde es als eloquent bezeichnen ;-)
Re: o man...
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 10:03 Uhr
das war nicht beleidigend, ich hätte dich auch noch ganz anders bezeichnen können
fakt ist, dass du hier infos reinstellst, die falsch sind. da wäre halt ein kleiner zusatz à la "ist nur mein wissen, rechtlich nicht geprüft" ganz gut.
eloquent ist was anderes als diese rad-story. die war eher märchenmäßig...
Re: o man...
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 10:08 Uhr
Sag mal Claudi, mit was hast DU dich heute gepudert?
"rechtlich geprüft" im Laienforum?
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Gewährleistungsausschluß nach den claudinschen Kautelen: es wird keine Gewährleistung für die Richtigkeit der getätigten Aussagen oder Informationen übernommen. Ratschläge sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen. Mein Wissen bezieht sich ausschließlich aus Bildzeitung, sowie von diversen Drittanbietern über Hörensagen.
Re: o man...
Antwort von Ani_k am 24.02.2015, 10:09 Uhr
Naja, im Prinzip stehen hier auch schon 2 verschiedene Aussagen von 2 Anwälten. Daher ist es eh egal was jeder schreibt. Die AP sollte sich selber rechtlich schlau machen.
Re: o man...
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 10:11 Uhr
dir fällt es verdammt schwer, mal was zuzugeben, hm?
entweder gar nichts oder gleich pseudo-ironie. o mei o mei...
Re: o man...
Antwort von Malefizz am 24.02.2015, 10:13 Uhr
Stimmt. Wenn sich alle Juristen immer einig wären, bräuchte man auch keine höchstrichterlichen Urteile...
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von Nikas am 24.02.2015, 10:19 Uhr
eben, desire. Gleich mit Kanonen auf Spatzen find ich auch übertrieben. Wegen einem blöden herumstehenden Trockner in Rechtsstreit gehen, ....oje..
Vom Aufregen habt Ihr jetzt auch nichts.
"Seit Ewigkeiten" find ich jetzt auch übertrieben. Manche, wie dieser Trocknertyp, denken halt in anderen Zeitkategorien.
Ist der Keller denn sooo eng, dass das Teil den ganzen Platz wegnimmt?
ich glaub, Du regst Dich eher über den gschlamperten Vormieter an sich und seine Zumutung auf, und dass er so rücksichtslos ist, als über das dastehende Teil an sich. Bringt Dir/Euch aber nichts.
ich würde jetzt mit etwas mehr Geduld die allerpreiswerteste und nervenschonendste Vorgehensweise wählen, den Vermieter anschubsen und mich drauf einstellen, dass das Teil noch bis mindestens nach Ostern dasteht ;-)
na ja...
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 10:21 Uhr
juristen werden für ihre arbeit bezahlt...
Re: ich habe mich dazu anwaltlich beraten lassen
Antwort von PaulaJo am 24.02.2015, 10:23 Uhr
"Mein Wissen adaptiert sich daran."
Herrlich.
Re: o man...
Antwort von Mutti69 am 24.02.2015, 10:28 Uhr
Claudi, letzte Antwort von mir, ich mag so Rattenschwänze nämlich nicht...und jetzt auch ganz ernsthaft:
Ich bin gerne schnell dabei zuzugeben, wenn ich was falsches sage, rate oder mache. Wenn man sich die Mühe machen will, dann kann man das sicher hier in der Suche finden, ich würde wahrscheinlich typischerweise mit "Sorry..." anfangen.
Aber, bitte, was wirfst du mir hier eigentlich vor? Dass ich etwas schreibe, in einem Thread, so wie ich es als Laie weiß und tun würde? DU selber hast es doch genau SO auch gemacht. Du hast in deiner ersten Antwort direktiv geschrieben und eben NICHT darauf hingewiesen, dass das deiner Meinung nach ein Spezialwissen (weil Info vom Anwalt) ist.
Darf man denn nix mehr schreiben? Und welche Lawine soll ich bitte "lostreten", welches "gefährliche" Halbwissen verbreiten?
Wir sind noch nicht mal in einem der unzähligen Gesundheits- und Medizinthreads. Da könnte ich noch nachvollziehen was du meinst.
Jetzt lass doch einfach mal die Kirche im Dorf. MEIN Wissen bezieht sich auf diverse Juraseiten, die ich zu einem verwandten Thema gelesen habe, DEIN Wissen basiert auf einer mündlichen Aussage eines Anwaltes und wie wir sehen, da gibt es auch verschiedene Ansichten, sogar unter den Fachleuten. Vielleicht auch nicht, vielleicht hat einer von euch beiden es auch falsch verstanden...soll man das nun auch dazu schreiben? Man, mir schwirrt der Kopf!
Und schade, dass du meine eigentlich erheiternd gemeinten Antworten als arrogant verstehst.
MfG (rechtlich ungeprüft)
Re: o man...
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 10:33 Uhr
gefährlich ist es, weil die ap evtl. auf deinen "rat" vertraut und dadurch kosten auf sie zukommen, und die werden nicht gerade gering sein, das ist das problem.
ich fand deine reaktionen teilweise dumm, teilweise kindisch. erheiternd eher nicht. vielleicht finden andere es lustig, ich halt nicht, sorry.
Re: na ja...
Antwort von Malefizz am 24.02.2015, 10:37 Uhr
Genau deshalb leben die meisten Juristen auch so gut.
Hierzu noch ein paar Infos: Siehe Links
Antwort von RoteRose am 24.02.2015, 10:39 Uhr
http://www.rp-online.de/leben/ratgeber/mieten/vermieter-darf-gegenstaende-nicht-entsorgen-aid-1.3782355
http://www.hausblick.de/vermieten-mieter-vertraege/3-leitfaden-vermieten/389-wenn-der-mieter-verschwindet?start=2
Und ich denke mal, dass der Nachmieter dazu auch kein Recht hat, dass er die Sachen vom Vormieter einfach da raus nimmt und verkaufen will.
Rein moralisch gesehen ist das Diebstahl und Vernichtung von anderem Eigentum.
Und wenn der Vermieter das weiß, MUSS er sich mit dem Vormieter in Kontakt setzen, wenn das geht ...
Ansonsten würde ich einen Anwalt aufsuchen!
Moralisch gesehen, ist es verwerflich, seinen Krempel den Nachmietern aufzubürden
Antwort von hormoni am 24.02.2015, 10:49 Uhr
Der Nachmieter zahlt schließlich für die komplette Fläche und kann sie nicht nutzen.
Grüße
h
Re: Moralisch gesehen, ist es verwerflich, seinen Krempel den Nachmietern aufzubürden
Antwort von knuddel-maus am 24.02.2015, 10:53 Uhr
Bei uns war noch die OPtion eben wegen der Fläche, die nicht genutzt werden kann die Miete zu kürzen! Hier lag allerdings auch nur Müll im Keller und nichts wertvolles, zumindest nichts offensichtliches.
Re: hormoni
Antwort von RoteRose am 24.02.2015, 11:08 Uhr
Das ist mir schon klar ...
Aber was ist wenn der Vormieter einen Schadenseratz haben will von dem, der sein Eigentum entsorgt hat.
Es ist ganz einfach
Antwort von Moehre700 am 24.02.2015, 11:25 Uhr
Dein Vermieter schuldet Dir die volle gebraichsfähigkeit des Kellers. Er muss dafür sorgen, dass Du den ganzen Keller nutzen kannst.
Ansonsten kannst Du auch mal über eine Minderung nachdenken (allerdings dürfte die Quote nicht sehr hoch sein).
Also: Vermiter den Mangel anzeigen und Beseitigung fordern. So einfach geht das.
Aber claudi
Antwort von Morla72 am 24.02.2015, 11:32 Uhr
Mal ganz praktisch gefragt: wenn jetzt der Vormieter seinen Plunder einfach NIE abholt, muss ich den dann bis zu meinem eigenen Tod verwahren, auch wenn ich ihm 450 mal Bescheid gesagt habe?
Das kann doch nicht die Lösung sein...
Ich bin kein Rechtsexperte, aber irgendwann muss man doch berechtigt sein, das Zeug zu entsorgen.
da wäre dann
Antwort von claudi700 am 24.02.2015, 11:34 Uhr
ein rechtsbeistand gut, einschreiben an den typen incl. rückschein. fristen sind halt zu wahren, man kann nicht einfach sagen "hey, ich verkaufe das teil jetzt einfach!"
Re: Moehre700
Antwort von RoteRose am 24.02.2015, 12:02 Uhr
Der Vermieter der AP weiß das doch schon:
http://www.rund-ums-baby.de/forum/Was-wuerdet-ihr-tun_4879213.htm
Aber manchmal ist das für den Vermieter auch nicht einfach, wenn er den Vormieter nicht ausfindig machen kann. Den Fall hatten wir hier auch mal bzw. mein Freund als Vermieter.
Der Vormieter kündigte zwar schriftlich die Wohnung und gab auch eine Handynummer mit an, mit der er zu erreichen war.
Aber er war dann nie da um seine Wohnung auszuräumen. Ich muss dazu sagen, dass mein Freund und sein Bruder (auch der Vermeiter) auch noch mit ihm Haus wohnten.
Mein Freund hatte sich dann beraten lassen von einem Anwalt, auch wegen Gefahr in Verzug ... und wir haben dann die Wohnungstür aufgemacht und die Wohnung war noch voll mit den Möbeln des Vormieters und teilweise auch Müll ... und er konnte auch nicht telefonisch und schriftlich erreicht werden!
Und irgendwann mussten wir halt dann doch die Wohnung frei räumen, sonst hätten wir sie nicht weiter vermieten können. Müll zieht ja auch Ungeziefer an zum Beispiel.
Und der Vormieter meldete sich NIE wieder!
Lg
Re: Moehre700
Antwort von Moehre700 am 24.02.2015, 12:24 Uhr
Warum genau ist es mein Problem, wenn mein Vermieter irgendwen nicht erreicht?
Dann hat er sich die neue Adresse vom Vormieter wohl nicht geben lassen. Selbst Schuld.
Letztlich besteht ein Vertrag mit dem Vermieter. Aufgrunddessen kann sie Mangelbeseitigung, sprich: Entfernung der Sachen, verlangen.
Wie der Vermieter das dann macht ist nicht ihre Sorge. Soll sich der Vermieter kümmern.
Alternativ kann sie
Letzte Frist zur Beseitigung setzen, schriftlich, mit dem Beleg des Zugangs (am besten Einwurf-Einschreiben). Gleichzeitig die Verwertung androhen.
Nach fruchtlosem Fristablauf die Sachen verwerten. Vom erlös die belegbaren Kosten abziehen, Rest an den Vormieter.
Oder: Wie oben, aber mit Berechnung der Kosten für die Lagerung und Hinweis, dass man auf die Kosten verzichtet, wenn die Sschen übertragen werden.
Die letzten beiden Alternativen sind halt risikoreicher. Muss sie selbst wissen.
Re: Moehre700
Antwort von Malefizz am 24.02.2015, 12:38 Uhr
Röschen scheut bekanntermaßen jeden Aufwand und jede Geldausgabe, und wollte wohl wissen, wann und wie sie hier so eine Sache auf den Nachmieter abwälzen kann.
Ich wüsste allerdings auch kein plausibles Argument, warum der Nachmieter sich mit dem Krempel des Vormieters auseinander zu setzen hat. Der Vermieter ist hier vorrangig in der Pflicht, fertig.
Re: was würdet ihr tun?
Antwort von Silvia3 am 24.02.2015, 12:54 Uhr
Was sagt der Vermieter dazu? Es ist seine Aufgabe, Euch eine geräumte Wohnung zur Verfügung zu stellen.
Gebt es beim Vermieter in Verwahrung und teilt diese dem Vormieter mit. Dann hat der Vermieter den schwarzen Peter. Ist zwar nicht die feine englische Art (bin selbst Vermieter), aber das ist halt der Luxus, den Mieter haben.
Silvia
Dann sind wir uns ja einig ;-)
Antwort von Moehre700 am 24.02.2015, 12:57 Uhr
Aber ohne Aufwand geht es natürlich nicht.
Oder kann hier jemand die Sachen wegzaubern...?
Rose
Antwort von hormoni am 24.02.2015, 14:16 Uhr
Liebe Rose!
Mir scheint, du hast mein Posting fehlinterpretiert:
Ich habe NICHT gesagt, dass der neue Mieter (die Möbel oder was auch immer), entsorgen soll. Ich für mich (und darin stimmen wir sicher überein) halte es für moralisch verwerflich, seinen Krempel den Nachmietern aufzubürden und sich nicht mehr für eine Entsorgung zu kümmern.
Insofern würde ich den Vermieter in die Pflicht rufen, denn ich kann die bestimmte Fläche meines Wohnraumes (oder was auch immer) nicht nutzen.
ODER aber, ich würde einen Anwalt einschalten.
Herzliche Grüße
h
Re: Rose
Antwort von zwergchen31 am 24.02.2015, 15:28 Uhr
Unser Vermieter kümmerte sich hier auch umdie Entsorgung der Vormieter Möbel. Frist hat er 3 mal bekommen, dreimal verstreichen lassen. Also kam ein Container und der Hauswart räumte die Wohnung.