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Geschrieben von MarvinsMum am 12.08.2011, 7:54 Uhr

Wie lange kann ich was umtauschen?

Ich habe hier noch neue Umstandssachen liegen, noch mit Schildern und Kassenbon, allerdings schon vor über 4 Wochen gekauft.

Das Baby habe ich verloren und ich kann die Sachen nicht mehr sehen.

Ich weiß nicht, ob die Kraft für eine Diskussion mit den Verkäufern habe.

Denkt ihr, ich kann das noch wegbringen? Würdet ihr von der Fehlgeburt erzählen,wenn sie es nicht zurücknehmen wollen?

Vielleicht schicke ich doch lieber meinen Mann

 
5 Antworten:

Re: MarvinsMum

Antwort von Baghira2011 am 12.08.2011, 8:00 Uhr

erstmal tut es mir sehr leid mit deiner Fehlgeburt. Ich hatte 2006 auch eine in der 13. SSW !

Wie weit warst du denn?

Wenn du die Kassenzettel hast (nehme ich an), kannst du auch deinen Mann schicken. Begründen brauch man da nix, denk ich mal.

LG von Baggi

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Re: MarvinsMum

Antwort von MarvinsMum am 12.08.2011, 8:02 Uhr

Die Ausschabung wurde in der 11 SSW gemacht, das Baby starb vermutlich Anfang 10 SSW

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Re: MarvinsMum

Antwort von Baghira2011 am 12.08.2011, 8:07 Uhr

ui das ist schon heftig. Bei mir passierte das am frühen Morgen auf dem WC - da verlor (im wahrsten Sinn des Wortes) ich das Baby in der 13. SSW - Details erspare ich dir mal.

Meine Ausschabung hatte ich dann unter örtlicher Betäubung. Konnte da am Nachmittag wieder nach Hause gehen.

LG und viel Kraft von Baggi

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Re: MarvinsMum

Antwort von MarvinsMum am 12.08.2011, 8:13 Uhr

das klingt ganz furchtbar. Tut mir sehr leid, dass Du das erleben mußtest.

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Re: Wie lange kann ich was umtauschen?

Antwort von Mutti69 am 12.08.2011, 8:20 Uhr

Erst mal hoffe ich das es dir gut geht?! Kopf hoch, viele von uns haben ähnliche Erfahrungen wie du...auch ich kann dich daher sehr, sehr gut verstehen!

Bezüglich deiner Frage:

Innerhalb von zwei Wochen nach Kauf hast du die Möglichkeit ohne Probleme etwas zurückzugeben. Sofern es unbeschädigt ist und du den Kassenbong vorlegen kannst.
Der Verkäufer kann aber entscheiden, ob er dir den Betrag in bar erstattet, oder einen Gutschein aushändigt.

Jenseits der zwei Wochen ist es Kullanz des Verkäufers! Trotzdem würde ich es versuchen und ja, ich würde ggf. auf den "Verlust" des Kindes hinweisen (die kennen dich ja nicht, oder schick eine Freundin, Bekannte, Verwandte)...denn dann nicht zurück zu nehmen wäre für jeden halbwegs vernünftigen Menschen äußerst gefühllos! Aber, wie gesagt, einen Anspruch hast du nicht.

LG

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