Geschrieben von Sunny76 am 27.04.2015, 12:50 Uhr |
Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Ich bin grad leicht irritiert. Hab bei immoscout nach Wohnungen geschaut und bei der einen Wohnung steht da doch tatsächlich im Text "Deutsche Mitbürger erwünscht."
Krass...ist das überhaupt erlaubt? Gleichstellung und so.
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von desire am 27.04.2015, 12:52 Uhr
ich glaube leider schon....ist ja auch oft so dass Jobs nur an inländische Leute vergeben werden...oder Wohnungen nicht an Leute mit Kindern vermietet werden...
ja ich glaub sie dürfen sich das aussuchen....
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Pupsliese am 27.04.2015, 12:54 Uhr
Wäre ja auch noch schöner wenn man sich das nicht aussuchen könnte.
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Pamo am 27.04.2015, 12:56 Uhr
Wer soll einem privaten Vermieter verbieten, seiner Sympathie zu folgen?
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Moehre700 am 27.04.2015, 13:03 Uhr
Ist natürlich nicht zulässig.... Es gibt da das sog. AGG, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
danach ist genau so etwas, Benachteiligung aufgrund der Herkunft, unzulässig.
Schön blöd, wer als Vermieter sowas in die Anzeige schreibt
Das AGG
Antwort von Moehre700 am 27.04.2015, 13:05 Uhr
Danach sind solche Benachteiligungen nicht zulässig.
Klar: Papier ist geduldig und es wird natürlich selektiert.
Sowohl bei Wohnraum als auch bei der Vergabe von Arbeitsplätzen.
Aber so offen...das ist blöd.
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Sunny76 am 27.04.2015, 13:07 Uhr
Mir ist schon klar, dass man sich aks Vermieter seine Mieter aussuchen kann. Als Chef kann ich mir ja letztendlich auch meine Mitarbeiter aussuchen.
Aber ich meine eher, dass man sowas in eine Anzeige schreiben darf.
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Moehre700 am 27.04.2015, 13:09 Uhr
Sagen wir mal so: man sollte es nicht tun.
Außer, man hat eh zu viel Geld und Zeit und zahlt gerne Schadenersatz.
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Isa2012 am 27.04.2015, 13:16 Uhr
Ganz ehrlich,ob das nun offensichtlich in einer Anzeige geschrieben steht oder nicht,letztendlich vermietet der Eigentümer sowieso an denjenigen den er möchte.
Die Aussage ist natürlich schon unverschämt auf der anderen Seite haben mein Mann und ich auch so viele Wohnungen bzw die Vermieter kontaktiert als wir noch gemietet haben und immer kam eine Absage.Oft schon wenn sie den arabischen Nachnamen gehört haben.
Ganz ehrlich,wären viele Vermieter so ehrlich und schreiben es gleich rein hätten wir uns etliche Besichtigungen usw erspart.
Auf der anderen Seite jetzt als Eigentümer und ebenfals Vermieter möchten wir uns unsere Mieter auch gerne aussuchen und auch wir haben bestimmte Vorraussetzungen die uns wichtig sind,einfach die zu uns passen.
Re: Das AGG
Antwort von Pamo am 27.04.2015, 13:41 Uhr
Als Privatperson muss ich niemanden gleich behandeln.
Wenn ich das weiterdenke, dann dürfte man unter Gleichbehandlung sowieso keine Familien mit Kindern oder kinderlose Ehepaare oder Berufstätige bevorzugt nehmen. Dann müsste eine Lotterie entscheiden. Oder das Einkommen. Oder das Alter? ;)
So wie auch bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Bei einer Anwendung des AGG müssten Bewerbungen anonymisiert werden und nur die Qualifikation zählen, statt wie in D vollkommen üblich, Faktoren wie Alter, Geschlecht, Familienstand etc. als Kriterien für die Auswahl aufzunehmen.
Re: Wohnungsanzeige...Deutsche bevorzugt
Antwort von Nikas am 27.04.2015, 15:05 Uhr
Umgekehrt ist es auch lustig.
Da schreiben Haussuchende, dass sie total sympathisch, eine glückliche Familie mit äußerst netten Kindern und Nichtraucher (gibts schon deutsche Nichtraucher-Straßenzüge???), natürlich auch deutsche Doppelverdiener mit (- natürlich -) so was von angesehenen Berufen (die dann angegeben werden) sind.
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