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Geschrieben von Tippel33 am 16.08.2011, 15:14 Uhr

@god-bless-u

Sorry, aber musste eben beim zurücklesen echt lachen .... und ich vermute, dein Versicherungsvertreter hat die Frage nicht für voll genommen, oder konnte sich vor lachen bisher noch nicht melden....

http://www.rund-ums-baby.de/forum/Vaterschaftstest_3743358.htm

1. Ist die Frage wirklich ernst gemeint, ob die Rechtschutzversicherung einen Vaterschaftstest bezahlt???

2. War der Arzt bei der Zeugung dabei....oder woher kann der Arzt wissen, das er nur zu 1 bis 3 % der Vater sein kann???

Sorry... musste so lachen ....

 
1 Antwort:

Tippel, da kann ich ein wenig "erklären"...

Antwort von nilo1988 am 16.08.2011, 15:32 Uhr

...also fass ich es zusammen. Es geht um den angeblichen Sohn ihres Freundes, der 4 ist und behindert (weiß nicht mehr was genau, aber der Junge kann unter anderem nicht laufen)
Da die 2 (also sie und ihr Freund) gern ein Kind möchten, haben sie sich testen lassen, weil diese Behinderung wohl genetische Ursachen hat und dafür beide Eltern es haben müssten. Zumin. in den meisten Fällen. Deshalb die Prozentzahl.
Und die Mutter des besonderen Kind soll wohl nach der Geburt jemand anderem per SMS geschrieben haben "Er hat deine Augen"...

Das ist das, was ich jetzt so "weis", weil es hier geschrieben wurde...

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