von Franzi86 am 25.04.2014, 7:04 Uhr |
heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Hi Ihr lieben.
Letzte Woche traf mich nun der Schlag. Die Jahresabrechnung meines Stromanbieters beträgt sagenhafte 4000 kwh und 650 Euro Nachzahlung. (2 Personen Haushalt, ich + klein Emma 18 Monate)
Nach langem hin und her ist nun der "Fresser" gefunden wurden, es ist die 80l Warmwassertherme. Gestern hatte ich nun Handwerker da, die das Ding aufgemacht haben und es stellte sich raus dass die Therme bis Oberkante verkalkt war.
Ende vom Lied höchstwahrscheinlich werde ich allein auf den Kosten sitzen bleiben. Habe schon mit Gemeindeverwaltung und Bürgermeister gesprochen aber dort will man sich das abwimmeln.
Ich seh das ja so, die Therme ist Vermietereigentum und ich zahle die voll Miete und habe ein Anspruch darauf dass die Mietsache ok ist. Aber die Therme hat nun diesen Schaden verursacht.
Weiß einer von euch Rat oder hat ein ähnliches Problem gehabt?
Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Antwort von miebop am 25.04.2014, 10:17 Uhr
Was steht im Mietvertrag?
In unserer Mietwohnung mit Gastherme sind wir dafür zuständig, dass sie alle 2 Jahre gewartet wird. Wir müssen das nachweisen. Machen wir das nicht, müssen wir im Falle von Schäden selbst dafür aufkommen, sonst ist es Vermietersache.
Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Antwort von Kira75 am 25.04.2014, 12:18 Uhr
In meiner alten Wohnung war es meine Pflicht, das Teil 1 x im Jahr entkalken zu lassen....,
wie sieht das bei Dir aus?
Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Antwort von speedy am 25.04.2014, 12:46 Uhr
Hi,
der Vermieter ist nur dafür verantwortlich, dir funktionsfähige Haustechnik zur Verfügung zu stellen. So lange die Therme warmes Wasser bereitstellt, hat er also nichts falsch gemacht. Die Betriebskosten sind immer Sache des Mieters. Es gibt da keinen Anspruch auf einen neuen und effizienten Heizkessel, eine unverkalkte Therme etc..
Sorry, da ist der Vermieter nicht für haftbar.
Gruß, Speedy
Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Antwort von Mehtab am 25.04.2014, 14:39 Uhr
Hallo Franzi,
schau mal deinen Mietvertrag an, ob da was geregelt ist bezüglich der Therme. Wo war das bei den anderen geregelt? Wenn nicht, dann würde ich das mit dem Vermieter abklären. Ich weiß nicht, ob automatisch der Mieter für das Entkalken der Therme zuständig ist, wenn nichts geregelt ist.
Viele Grüße
Mehtab
Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Antwort von golfer am 25.04.2014, 15:38 Uhr
Deine Sache....ist ja verbrauch.....die Mieter sind echt klasse wollen alles abwälzen...hast du nachgewiesen das due den vErmieter aufmerksam gemacht hast.....was macht bei einen tropfenden Wasserhan....die Wassernachzahlung dem vErmeiter aufdrücken der es nciht wissen konnte....lach...ja genau...da ist es offensichtlich...deine Sache und gut
Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme
Antwort von Luni2701 am 27.04.2014, 10:04 Uhr
der Unterschied zum tropfenden Wasserhahn besteht aber darin, dass ich als Mieter und dementsprechend als Laie das wasser tropfen sehe und höre und den Vermieter informieren kann, wenn ich das Problem nicht selbst beheben kann. das geht bei sowas verstecktem nicht. Mietvertrag lesen lautet hier das Stichwort. Steht drin dass die Wartung deine Sache ist, musst du dafür aufkommen, steht da nichts davon im Vertrag würd ich den Vermieter erstmal kontaktieren und da auf ein entgegenkommen hoffen, evtl. auch anhand der letzten STromabrechnungen. Ganz übernehmen wird er sie sicherlich nicht. Wie gesagt, ausschlaggebend sehe ich was dazu im Vertrag steht.
Wenns deine Sache ist, lerne daraus, dass man Verträge auch durchlesen sollte. Viele wissen leider nicht was in ihren verträgen steht.
Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren
Antwort von Littlecreek am 28.04.2014, 21:45 Uhr
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm
Wir hatten einen ähnlichen Fall im letzten Haus und ich hab keinen Cent bezahlen müssen.
Das ist Vermietersache. Wenn jemand sich Wartungsarbeiten aufbürden lässt per Mietvertrag und dafür auch noch die Kosten übernimmt, dann hat er sich übers Ohr hauen lassen.
Re: Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren
Antwort von Franzi86 am 28.04.2014, 22:05 Uhr
Wie genau war es denn bei euch?
In meinem Mietvertrag steht nichts von Wartungsarbeiten oder Reparaturen und die Elektrotherme ist nicht wartungspflichtig.
Ein Sanitäbetrieb hat es ja bestätigt dass die Therme zu viel verbraucht.
Re: Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren
Antwort von Littlecreek am 29.04.2014, 12:49 Uhr
Bei uns war der Heizkessel verkalkt und dadurch ein Ventil für Überdruck undicht. Das hatte einen erhöhten Strom und Wasserverbrauch zur Folge. Da der Vermieter sich nicht um die einwandfreie Funktionalität gekümmert hat, mussten wir weder die 680 Euro Wasser noch die etwas über 400 Euro Strom selbst zahlen. Das musste der Vermieter übernehmen. Ich habe damals das Wasserwerk und den Stromanbieter darüber informiert, dass ich die Zahlung vorerst nicht leisten kann und das mit der Versicherung klären möchte.
Wartungsfrei bedeutet nicht, dass der Vermieter das Teil an die Wand schrauben kann und dann warten kann, bis es von der Wand schimmelt. Die einwandfreie Funktionalität muss der Vermieter selbstverständlich gewährleisten. Lässt er die Geräte nicht regelmäßig kontrollieren sind Folgeschäden und Folgekosten natürlich nicht auf den Mieter
übertragbar. Wenn ein höherer Verbrauch erst den Mangel aufdeckt, so ist das nicht Dein Problem. Notfalls mit der Rechtschutzversicherung sprechen.
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