Mein Haushalt

Mein Haushalt

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

von Franzi86  am 25.04.2014, 7:04 Uhr

heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Hi Ihr lieben.
Letzte Woche traf mich nun der Schlag. Die Jahresabrechnung meines Stromanbieters beträgt sagenhafte 4000 kwh und 650 Euro Nachzahlung. (2 Personen Haushalt, ich + klein Emma 18 Monate)
Nach langem hin und her ist nun der "Fresser" gefunden wurden, es ist die 80l Warmwassertherme. Gestern hatte ich nun Handwerker da, die das Ding aufgemacht haben und es stellte sich raus dass die Therme bis Oberkante verkalkt war.
Ende vom Lied höchstwahrscheinlich werde ich allein auf den Kosten sitzen bleiben. Habe schon mit Gemeindeverwaltung und Bürgermeister gesprochen aber dort will man sich das abwimmeln.
Ich seh das ja so, die Therme ist Vermietereigentum und ich zahle die voll Miete und habe ein Anspruch darauf dass die Mietsache ok ist. Aber die Therme hat nun diesen Schaden verursacht.

Weiß einer von euch Rat oder hat ein ähnliches Problem gehabt?

 
9 Antworten:

Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Antwort von miebop am 25.04.2014, 10:17 Uhr

Was steht im Mietvertrag?

In unserer Mietwohnung mit Gastherme sind wir dafür zuständig, dass sie alle 2 Jahre gewartet wird. Wir müssen das nachweisen. Machen wir das nicht, müssen wir im Falle von Schäden selbst dafür aufkommen, sonst ist es Vermietersache.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Antwort von Kira75 am 25.04.2014, 12:18 Uhr

In meiner alten Wohnung war es meine Pflicht, das Teil 1 x im Jahr entkalken zu lassen....,
wie sieht das bei Dir aus?

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Antwort von speedy am 25.04.2014, 12:46 Uhr

Hi,
der Vermieter ist nur dafür verantwortlich, dir funktionsfähige Haustechnik zur Verfügung zu stellen. So lange die Therme warmes Wasser bereitstellt, hat er also nichts falsch gemacht. Die Betriebskosten sind immer Sache des Mieters. Es gibt da keinen Anspruch auf einen neuen und effizienten Heizkessel, eine unverkalkte Therme etc..
Sorry, da ist der Vermieter nicht für haftbar.

Gruß, Speedy

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Antwort von Mehtab am 25.04.2014, 14:39 Uhr

Hallo Franzi,

schau mal deinen Mietvertrag an, ob da was geregelt ist bezüglich der Therme. Wo war das bei den anderen geregelt? Wenn nicht, dann würde ich das mit dem Vermieter abklären. Ich weiß nicht, ob automatisch der Mieter für das Entkalken der Therme zuständig ist, wenn nichts geregelt ist.

Viele Grüße

Mehtab

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Antwort von golfer am 25.04.2014, 15:38 Uhr

Deine Sache....ist ja verbrauch.....die Mieter sind echt klasse wollen alles abwälzen...hast du nachgewiesen das due den vErmieter aufmerksam gemacht hast.....was macht bei einen tropfenden Wasserhan....die Wassernachzahlung dem vErmeiter aufdrücken der es nciht wissen konnte....lach...ja genau...da ist es offensichtlich...deine Sache und gut

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: heftige Stromnachzahlung wegen defekter Therme

Antwort von Luni2701 am 27.04.2014, 10:04 Uhr

der Unterschied zum tropfenden Wasserhahn besteht aber darin, dass ich als Mieter und dementsprechend als Laie das wasser tropfen sehe und höre und den Vermieter informieren kann, wenn ich das Problem nicht selbst beheben kann. das geht bei sowas verstecktem nicht. Mietvertrag lesen lautet hier das Stichwort. Steht drin dass die Wartung deine Sache ist, musst du dafür aufkommen, steht da nichts davon im Vertrag würd ich den Vermieter erstmal kontaktieren und da auf ein entgegenkommen hoffen, evtl. auch anhand der letzten STromabrechnungen. Ganz übernehmen wird er sie sicherlich nicht. Wie gesagt, ausschlaggebend sehe ich was dazu im Vertrag steht.
Wenns deine Sache ist, lerne daraus, dass man Verträge auch durchlesen sollte. Viele wissen leider nicht was in ihren verträgen steht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren

Antwort von Littlecreek am 28.04.2014, 21:45 Uhr

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kleinreparaturen.htm

Wir hatten einen ähnlichen Fall im letzten Haus und ich hab keinen Cent bezahlen müssen.
Das ist Vermietersache. Wenn jemand sich Wartungsarbeiten aufbürden lässt per Mietvertrag und dafür auch noch die Kosten übernimmt, dann hat er sich übers Ohr hauen lassen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren

Antwort von Franzi86 am 28.04.2014, 22:05 Uhr

Wie genau war es denn bei euch?
In meinem Mietvertrag steht nichts von Wartungsarbeiten oder Reparaturen und die Elektrotherme ist nicht wartungspflichtig.
Ein Sanitäbetrieb hat es ja bestätigt dass die Therme zu viel verbraucht.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Das ist ganz klar geregelt laut Gesetz - lass Dich nicht beirren

Antwort von Littlecreek am 29.04.2014, 12:49 Uhr

Bei uns war der Heizkessel verkalkt und dadurch ein Ventil für Überdruck undicht. Das hatte einen erhöhten Strom und Wasserverbrauch zur Folge. Da der Vermieter sich nicht um die einwandfreie Funktionalität gekümmert hat, mussten wir weder die 680 Euro Wasser noch die etwas über 400 Euro Strom selbst zahlen. Das musste der Vermieter übernehmen. Ich habe damals das Wasserwerk und den Stromanbieter darüber informiert, dass ich die Zahlung vorerst nicht leisten kann und das mit der Versicherung klären möchte.
Wartungsfrei bedeutet nicht, dass der Vermieter das Teil an die Wand schrauben kann und dann warten kann, bis es von der Wand schimmelt. Die einwandfreie Funktionalität muss der Vermieter selbstverständlich gewährleisten. Lässt er die Geräte nicht regelmäßig kontrollieren sind Folgeschäden und Folgekosten natürlich nicht auf den Mieter
übertragbar. Wenn ein höherer Verbrauch erst den Mangel aufdeckt, so ist das nicht Dein Problem. Notfalls mit der Rechtschutzversicherung sprechen.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

ie letzten 10 Beiträge im Forum Mein Haushalt
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.