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Geschrieben von Luni2701 am 09.12.2011, 16:46 Uhr

Brauch mal nen Rat, bitte

Hallo,

es geht um folgendes und ich weiß ehrlich gesagt nicht so recht wie ich reagieren soll.

Mein Sohn (10, 4.Klasse) hat einem Nachbarsjungen (8, .Klasse) seine Pokemonsammlung verkauft ohne mein wissen und ohne das wissen der Nachbarsmutter. Nun hat sie es wohl rausbekommen und sprach meinen Sohn an und er soll es mir bitte erzählen. Ja hat er getan, ich hab geschimpft, dass er solche Sachen nicht ohne absprache mit mir zu tun hat, denn dann hätte ich dieses Geschäft unterbunden. Es ging da um einen großen Stapel Karten udn mein Sohn hat 40€ dafür bekommen. 20€ davon hat er wohl schon ausgegeben, sagte er mir als ich meinte er soll das Geld zurück geben und die Karten zurück nehmen. Und jetzt?? Ich mein der Junge hat ihm das Geld ja gegeben?? Und ich seh ehrlich gesagt nicht ein ihm nun die 20€ zu geben um sie dem Jungen zurück zu geben.

Was würdet ihr in dieser Situation machen? Ich überleg die ganze Zeit was und wie ich mit der Mutter sprechen soll, ich mein es war von beiden nicht richtig, das Angebot kam vom Nachbarsjungen also nicht von meinem, was wäre jetzt hiier richtig?

LG

 
15 Antworten:

Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von IngeA am 09.12.2011, 18:04 Uhr

ich würde sagen dass es seine Karten waren und dass er sie jederzeit verkaufen kann, wenn er das möchte.

LG Inge

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von montpelle am 09.12.2011, 18:05 Uhr

"ich hab geschimpft, dass er solche Sachen nicht ohne absprache mit mir zu tun hat"

Warum ?

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von ansaluli am 09.12.2011, 18:21 Uhr

Hallo,

war der Preis für den Stapel Karten nicht gerechtfertigt? Dann kann ich schon verstehen, dass die andere Mutter den Kauf rückgängig machen möchte.

Aber warum schimpfst du mit deinem Sohn? Er hat die Karten verkauft und der andere war damit einverstanden.

Wenn dein Sohn das Geld tatsächlich zurückzahlen muss, würde ich es ihm leihen und er könnte es dir jeweils mit einem Teilbetrag seines Taschengeldes zurückzahlen.

LG
Anja

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von Snaffers am 09.12.2011, 18:54 Uhr

Ist der Preis für die Karten gerechtfertigt oder hat er den jüngeren (evtl. absichtlich) 'abgezockt'?
Prinzipiell sind sie beide nur beschränkt geschäftsfähig. Wenn der Preis nun aber reell ist, dann würde ich als Mutter (egal welche) das zwar nicht eben toll finden, aber letztendlich bekommen die Kinder Taschengeld etc. um zu lernen mit Geld umzugehen (wobei ich zugebe, dass mir die Größenordnung doch etwas zu hoch ist für das Alter).
Wenn das Angebot nicht fair war (ich denke, dein Sohn kann abschätzen, was seine Karten wert sind, hat also entweder einen vernünftigen Preis akzeptiert oder bewusst einen zu hohen gern angenommen, weil ihm ja Vorteile verschafft hat). In dem Fall würde ich meinem Kind ins gewissen reden und dafür sorgen, dass es zurück zahlt was über einen fairen Preis hinausgeht.

Wenn der andre Junge das mit seinem taschengeld erspart hat, ist die andre Mutter allerdings tendenziell machtlos

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von celmin am 09.12.2011, 20:36 Uhr

Weil Kinder sich von ihrem Taschengeld kleinere Sachen kaufen dürfen - einfach so. Aber in dieser Größenordnung bin ich auch der Meinung, dass das nicht ohne die Einwilligung der Eltern geht!

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von Häckse am 09.12.2011, 20:45 Uhr

Also zunächst einmal hätte ich auch nicht geschimpft. Sie sollen ja den Umgang mit Geld lernen und auch, den Wert von Dingen einzuschätzen. Wenn der Preis nicht angemessen wäre (egal in welche Richtung) oder die Größenordnung den Rahmen verlässt, den mein Kind überblicken kann, wäre halt ein erklärendes Gespräch fällig.

Da beide über 7 Jahre alt sind, ist die Rechtslage so, dass der Verkauf wirksam ist, wenn beide Dinge oder Mittel weggeben/erhalten haben, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind. Wenn das andere Kind nicht über so viel Taschengeld verfügen darf (40 € sind ja nicht wenig für einen 8jährigen), können dessen Eltern die Rückabwicklung verlangen.

Ich würde die andere Mutter anrufen, sagen, dass Kind die Geschichte so bestätigt hat und dann mal abwarten, was sie sagt, was sie jetzt erwartet. Wenn sie nur der Meinung war, du solltest davon wissen, würde ich mich bedanken, dass sie sich darum kümmert, und mitteilen, dass aber aus deiner Sicht alles in Ordnung ist. Wenn sie eine Rückabwicklung fordert, würde ich dem zustimmen, ohne jetzt mit ihr eine Diskussion darüber anzufangen, über wieviel Taschengeld ihr Kind so verfügen darf. Erstens weiss sie das eh besser als du und zweitens würde ich mich, selbst wenn ich sicher wüsste, dass der Junge in größerem Rahmen mit Geld um sich wirft, mich deswegen nicht mit ihr anlegen.

Was dein Kind angeht: mit ihm würde ich vor dem Anruf bei der Mutter nochmal sprechen. Dabei würde ich erstmal für den Fall, dass eine Rückabwicklung stattfinden soll, nachfragen, ob er ungefähr zusammenbekommt, wieviel und welche Karten er dem Jungen gegeben hat, damit er wenigstens so halbwegs das richtige wieder bekommt. Dann würde ich ihm erklären, warum möglicherweise alles retour geht, damit er künftig abschätzen kann, was er ohne Rücksprache mit Erwachsenen für Geschäfte abschliessen kann und wann besser mit den Eltern gesprochen werden sollte. Und drittens würde ich mit ihm darüber sprechen, wie das laufen kann, wenn er dem Jungen sein Geld wiedergeben muss, obwohl er schon 20 € ausgegeben hat. Ich persönlich würde "teilen", also ihm die 20 € jetzt geben und dafür einen Teil davon von den nächsten Taschengeldzahlungen einbehalten, aber wohl nicht alles.

Du schreibst, wenn er dir vorher davon erzählt hätte, hättest du das Geschäft unterbunden. Warum? Das musst du ihm natürlich auch darlegen. Wenn du eh der Meinung bist, dass du ihm das keinesfalls erlauben willst und er auch hätte wissen können, dass er über die Karten nicht frei verfügen darf, müsstest du konsequenterweise selber die Rückabwicklung bei der anderen Mutter einfordern.

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von MäuschenNr.3 am 09.12.2011, 23:27 Uhr

Hätte da erstmal ein paar Fragen:

Wie alt ist der Nachbarsjunge? 8 oder in der 8.Klasse?
Was war die Sammlung denn wert?
Wo hat der andere Junge die 40 Euro her?

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von Luni2701 am 09.12.2011, 23:32 Uhr

Ja, also er hat ihn nicht abgezockt, eher nooch unter wert verkauft hat er mir gesagt. Ich selbst hab überhaupt keine ahnung von diesen Karten, ich kauf solche auch nicht, dass macht er selbst von seinem Taschengeld da misch ich mich nicht ein.

Grenzwertiig finde iich halt den Betrag vn 40€ ging es um 5 oder 10€ hätt ich der mutter wohl gesagt, dass es nunmal das geld des jungen ist, aber bei 40€ ist das meiner meinung nach schon etwas anderes gerade für nen 8-jährigen.

Ich hätte gerne das bei käufen/verkäufen dieser Größenordnung vorher mit uns gesprochen wird um gegebenenfalls da in sofern einzugreifen, dass der kaufpartner auch mit seinen eltern spricht ob es in ordnung geht, gerade bei einem 8-jährigen.

Hab die mutter heut noch nicht erreicht, werde aber morgen mal schauen was sie meint.

Wie gesagt, ich finde auch nicht das men sohn den anderen irgendwie abgezockt hat ooder mega unrecht getan hat und geschimpft hab ich nur aus dem Grund, wel wir das vor kurzem schonmal hatten, allerdings wollte mein SOhn da der käufer sein, er wäre aber total über den Tisch gezogen wurden und da haben wir ihn darum gebeten bei käufen oder verkäufen eben vorher kurz mit uns rücksprache zu halten und darüber war ich nun enttäuscht, dass er eben das nicht gemacht hat.

sie haben die karten nicht gezählt, er weiß überhaupt nicht welche und wiievele nun von ihm waren.

Mal gucken was daraus kommt.

LG und Danke für Eure Meinungen

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von Luni2701 am 09.12.2011, 23:35 Uhr

der Junge ist 8 Jahre alt, wo er 40€ her hat weiß iich nicht, ich hoffe vom taschengeld zusammengespart?? Und wieviel die Sammlung wert ist weiß ich nicht, es waren soweit mein SOhn sagte Pokemon-Karten, die laut meinem Sohn auch nicht billig im neukauf sind, aber was die wert sind keine ahnung???

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von MäuschenNr.3 am 09.12.2011, 23:51 Uhr

Gut, da hat er wohl noch nicht wirklich ein Gefühl dafür, was das wert ist. Wenn er ihn nicht über den Tisch gezogen hat, finde ich, hat sich dein Sohn erstmal nix vorzuwerfen.

Wenn der andere die 40 Euro von seinem TG zusammengespart hat, dann weiß er ja wohl, wie lang das gedauert hat usw.
Kann er damit auch machen, was er will.
Hat er sie seiner Mutter entwendet, ist das deren Problem.

Ich würde mal abwarten. Wenn der Kauf rückgängig gemacht werden soll/muß, würde ich ihm die 20 Euro vom TG abziehen, bzw. ihn die abarbeiten lassen- und zwar so, dass er sich das merkt und das nächste Mal Rücksprache hält!
Einfach so erlassen würd ch ihm die auch nicht!

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Kinder ab 7 sind nur beschränkt Geschäftsfähig und ich hätte ihm auch gesagt das

Antwort von Charlie+Lola am 10.12.2011, 8:04 Uhr

er das nicht ohne meine Einwilligung einfach so abwickeln darf. War wohl unüberlegt und ob man da nun schimpft oder nicht ist finde ich zweitrangig.
Fakt ist das er es nicht einfach darf!

"Beschränkte Geschäftsfähigkeit

Beschränkt geschäftsfähig sind Minderjährige vom vollendeten 7. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (§ 106 BGB). Die meisten Rechtsgeschäfte, die beschränkt Geschäftsfähige schließen, sind schwebend unwirksam, wenn sie nicht mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters (in der Regel die Eltern) geschlossen werden. Die Eltern können dem Rechtsgeschäft jedoch auch nachträglich zustimmen, d. h. genehmigen (innerhalb von 14 Tagen) (§ 183, § 184 BGB)."

Heißt im Klartext einige dich mit der Mutter wie ihr verfahrt, wenn sie das Geld zurückfordert hat sie einen rechtlichen Anspruch drauf.
Soviel zur Lage, wie du mit deinem Sohn dann verfahren magst mußt du entscheiden.

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Re: lest mal das hier!

Antwort von ansaluli am 10.12.2011, 11:19 Uhr

Auch wenn man beschränkt geschäftsfähig ist, kann man Rechtsgeschäfte tätigen:

"Eine Ausnahme besteht jedoch für Verträge, die der Minderjährige mit Mitteln bewirkt, die ihm zur freien Verfügung überlassen sind (Taschengeld). Diese sind uneingeschränkt wirksam. Voraussetzung ist aber, dass die Vertragsleistung (Geldzahlung) vollständig ausgeglichen ist. Unwirksam wäre der Vertrag, wenn der Minderjährige die Vertragsleistung in Raten aus den ihm zur freien Verfügung überlassenen Mitteln begleichen wollte."

LG
Anja

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Das Gesetzliche wäre mir völlig egal!

Antwort von Booki am 10.12.2011, 12:04 Uhr

Hallo,

was nun erlaubt ist oder nicht, wäre mir als Mutter in dieser Situation völlig egal!

Würde das Jüngere Kind zu mir gehören (also der Käufer), würde ich die beiden Kinder bitten, sowas nicht mehr ohne Absprache zu machen. Meiner Nachbarin würde ich das aber auch erzählen, weil ich mir sicher bin, dass die damit auch nicht so ganz einverstanden wäre.

Wäre der "Verkäufer" mein Sohn, würde ich ohne Wenn und Aber rübergehen und anbieten, das Geschäft rückgängig zu machen. 10 Jahre und 8 Jahre ist im denken, rechnen und bewerten schon ein Riesenunterschied!

Notfalls musst Du halt das Geld vorstrecken...

LG
BOoki

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Aber auch da muß ich doch erst mit der anderen Mutter reden, wenn sie nichts davon

Antwort von Charlie+Lola am 10.12.2011, 13:05 Uhr

wußte und es vielleicht anderes Geld war ist das wohl hinfällig.

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Re: Brauch mal nen Rat, bitte

Antwort von Häckse am 10.12.2011, 14:34 Uhr

Wenn ihr das schon mal hattet und eigentlich geklärt war, dass er euch vorher informieren soll, kann ich allerdings verstehen, wenn du ein wenig reagierst. Schade, dass er nicht weiß, welche Karten es waren, dann wird er möglicherweise durch Schaden klüger werden.

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