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Brauchmal Hilfe...zum Thema Bewertung eines Diktates Kl.4

Thema: Brauchmal Hilfe...zum Thema Bewertung eines Diktates Kl.4

Ich hab mal eine Frage. Und zwar geht es um die Bewertung der Diktate in der Klasse meiner Großen. Und zwar rief mich eine Mutter heute nochmal an und wies mich wieder darauf hin,daß unsere Mädels immer wieder Folgefehler als Fehler angerechnet bekommen haben. Beispiel bei meiner Tochter: 2 x das Wort "kann"....so geschrieben"kan"...2 Fehler 2 x das Wort "wenn"...so geschrieben "wen"....2 Fehler beides in einem Diktat. Dann... 2 x das Wort "kämpfen" groß statt klein geschrieben ...2 Fehler 2 x das Wort "Spiele" klein statt groß geschrieben ...2 Fehler Bei ihrer Freundin: 5 mal das Wort "Königin" klein geschrieben ....5 Fehler. Ich hab jetzt mal gegoogelt und mich auch umgehört und dabei herausgefunden,daß die Folgefehler garnicht bewertet werden dürften. Dies ist aber in 3 Diktaten der Fall! Was wisst ihr darüber? Gibt es da eine festgelegte Bewertungsregel oder wird es von Schule oder Bundesland anders festgelegt?? Wir wohnen in NIEDERSACHSEN! LG Mandy

von Kessy am 04.05.2011, 15:50



Antwort auf Beitrag von Kessy

Hallo "Ich hab jetzt mal gegoogelt und mich auch umgehört und dabei herausgefunden,daß die Folgefehler garnicht bewertet werden dürften." Echt? Wo haste dennd a bei google was gefunden? Denn in diesem Fall sind es ja keine Folgefehler, das wäre eher in Mathe der Fall, also wenn man am Anfang einer mehrkettigen Rechnung einen Fehler macht und mit dem falschen Ergebnis dann richtig weiterrechnet..DAS ist dann ein Folgefehler, dass das Endergebnis dann ja nie richtig sein KANN: Wenn man ein und dasselbe Wort 5 mal gleich falsch schreibt, so nennt man das Wiederholungsfehler. Ich glaube das ist in KEINEM Bundesland geregelt, wie man das wertet. ICH werte es dann nru einmal als falsch, wenn man aber das Wort 4 mal auf verschiedenen Arten falsch schreibt sind es ggf 4 Fehler. Der Fehler mit wen und wenn ist ein grammtikfehler, da sieht die WElt schon wieder anders aus. Und vergessene I Punkte rechnet die Lehrerin meines SOhnes IMMER als Fehler *seufz*...also: NEIN, keine pauschale Antwort mmn möglich! Frag einfach die Lehrerin!

von Henni am 04.05.2011, 15:59



Antwort auf Beitrag von Kessy

Für mich sind das einfach Schusselfehler. Wenn sie ein schwieriges neues Wort falsch geschrieben hätte und das immer wieder, wäre es für mich ein Folgefehler. In der 4. Klasse sollte man "kann" und "wenn" richtig schreiben können und auch wissen, dass man Hauptwörter groß und Verben klein schreibt. Haben die Mädchen vielleicht eine Rechtschreibschwäche?

von celmin am 04.05.2011, 17:46



Antwort auf Beitrag von Kessy

Hallo! Bei unserer Schule ist es so, dass gleiche Fehler bei einem Wort als Wiederholungsfehler gewertet werden, aber wenn das Wort mehrfach unterschiedlich verkehrt geschrieben wird, ist es immer ein Fehler. Hier wird auch nur der erste vergessene I- Punkt als (ganzer) Fehler gewertet. Allerdings gibt es dann auch nur bei komplett fehlerfreien Diktaten eine 1, 1 und 2 Fehler sind 2, 3-5 Fehler eine 3, 4-6 Fehler eine 4, darüber dann 5 oder 6. Wir wohnen auch in Niedersachsen. LG Silke

von Sonnenkäferchen am 04.05.2011, 17:52



Antwort auf Beitrag von Kessy

Hallo, bei einem Wiederholungsfehler ist es ausgeschlossen, dass das Wort überhaupt so, wie es geschrieben wurde, geschrieben werden kann. Außerdem muss das Wort dann immer in der gleichen Form falsch geschrieben worden sein. Beispiel: Apfel kann man auf gar keinen Fall als Abwel schreiben. Hätte ein Kind in einem Diktat MEHRFACH das Wort Apfel als Abwel geschrieben (und zwar GENAU so, KEINMAL anders, sonder IMMER Abwel!!!) dann wäre das ein Wiederholungsfehler. Also: 1) Hat das Kind im Diktat das Wort kann einmal als "kann" dann als "kan" und dann als "kann" und dann wieder "kan" geschrieben, ist das kein eindeutiger Wiederholungsfehler und kann jedes Mal gezählt werden. 2) Mit "wenn" und "wen" verhält es sich wie mit "dass" und "das". Es gibt einen Bedeutungsunterschied. Die Lehrerin setzt voraus, dass das Kind diesen Bedeutungsunterschied kennt und sich eben jedes Mal wenn es falsch war, für die falsche Bedeutung entschieden hat. Kein Wiederholungsfehler. 3) "kämpfen" kann sowohl ein Verb (sie kämpfen) als auch ein Nomen (in den Kämpfen wurden viele Menschen verletzt) gebraucht werden. Somit fällt auch dieser Fehler unter 2). 4) "die Spiele waren beendet" VS "ich spiele Schach", siehe ebenfalls 2). Zum Problem mit der Königin? Hat das Kind vielleicht undeutlich geschrieben? Nicht leserlich = Fehler. Beim großen und kleinen "Kk" kann das durchaus passieren. Ja, es ist schon hart bewertet, aber geht rechtlich in Ordnung, denke ich. Beste Grüße, Annette

von momworking am 04.05.2011, 19:25



Antwort auf Beitrag von Kessy

Ich kenn dies auch so, dass Folgefehler nicht bewertet werden. Ist bei meinem Sohn auch der Fall und ich selber handhabe dies auch so.

von glückskinder am 04.05.2011, 20:08



Antwort auf Beitrag von glückskinder

Und da es ja in allen BLs die Bildungsempfehlung zum Halbjahr Klasse 4 gegeben hat,ist das etwa so wichtig, wie der Sack Reis der in China umfällt, finde ich. (mal abgesehen von den ganzen glücklichen BLs wo Elternwille zählt), da gehts vielleicht um was anderes, was sich mir jetzt gerade nicht erschließt. Mein Sohn darf jedenfalls das 2.Halbjahr Kl.4 bzw. die nicht mal mehr zwei Monate ganz entspannt angehen, ich weiß er kann es und würde den Teufel tun mich jetzt noch mit der Grundlehrerin anzulegen wegen solchem Pillepalle, ist aber nur meine Meinung

von timniklas am 04.05.2011, 22:22



Antwort auf Beitrag von Kessy

Ich denke, die Fehler die gemacht worden sind, sollten in einer 4. Klasse nicht mehr gemacht werden Wenn und kann sind Wörter, die bestimmt seit der 2. Klasse bekannt sind. Das Nomen groß geschrieben werden, ist ebenfalls seit der 2. Klasse bekannt. Auf unserer Grundschule wird genauso bewertet. Da sind es ebenfalls keine Wiederholungsfehler. Ich denke, es ist auch richtig so. Denn in ein paar Monaten wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule.

von DoppelmamiQ am 05.05.2011, 10:25



Antwort auf Beitrag von Kessy

Bei meiner Tochter ist es üblich, dass ein und dieselben Wörter als Wiederholungsfehler gewertet werden. Also, wenn zum Beispiel Früling ohne "H" geschrieben wird und im Text kommt Frülingssonne, Fülingsgefühle etc. vor, dann wäre es ein Wiederholungsfehler. Aber wenn und kann... sind vollkommen unterschiedliche Worte mit der einzigen Gemeinsamkeit, dass sie einen doppelten Konsonanten am Ende haben. Das ist dann zwar die gleiche Fehlerart, aber nicht der gleiche Fehler. Und Fehler bei der Groß und Kleinschreibung sind grundsätzlich keine Wiederholungsfehler. LG Pem

von Pemmaus am 06.05.2011, 10:27