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Geschrieben von Charlie+Lola am 05.02.2015, 13:29 Uhr

Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

erlauben.
Ich bin mehr oder weniger schon geschockt wie locker alle damit umgehen.

Mein Kind halte ich nicht für unaufgeklärt, sie weiß das es KZs gab, sie weiß auch das dort Menschen getötet wurden (auch von den Vergasungsduschen weiß sie).

Aber das man seinen Kindern dann so einen emotionalen Hollywoodschinken sehen lässt nur weil eine Lehrerin sagt sie habe das ja auch mit ihrem 10 Jährigen gesehen.
Und das sie es ja auch pädagogisch betreut.
Wie will man so ein Thema mit 9-10 Jährigen denn pädagogisch und psychologisch betreuen?

Entweder verstehen die Kinder die Hälfte nicht oder können sie später nicht verarbeiten. Aber nun gut, sind wir wohl die einzigen.

Kann das Kind schon mal lernen wie es ist als einziger was nicht zu dürfen.

Was mich persönlich nur aufregt sind die Eltern die alle über eine Familie ablästern und noch kurz nach den Herbstferien gemeckert haben warum das arme Kind "Tribute von Panem" sehen durfte. (ebenfalls FSK 12) oder Men in Black 1-3....................genau wie alle Harry Potter Filme.

Wenn ich ehrlich bin halte ich Harry Potter für wesentlich unbedenklicher...............aber so ist das dann wohl.

Kaum macht es die Schule etwas werden alle weich.............

 
45 Antworten:

Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von DK-Ursel am 05.02.2015, 13:49 Uhr

Hej!

Oh, solche Alleingänge kenne ich gut!!!

Als meine Große i nder 6. Klasse die Scuhle wechselte, kam sie bald danach nach Hause und hatte eine neueFreundin:
"Die hat genauso eine Mutterwie ich!"
Denn in der Tat zogenwir weitgehend am selben Strick,wenne s bei Klassenabenden um Alkohol, Partys u.ä. ging.

Schlimm, daß manche eltern sich über alles Mögliche aufregen und die echten Dinge dann lieber schleifenlassen, weil es bequemer ist.
Aber ich finde Deine Entscheidung richtig - wie erträgt es der Sohn?

Gruß Ursel, DK

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Snaffers am 05.02.2015, 14:00 Uhr

KEINE Chance, den in der Schule zu zeigen, wenn auch nur ein einziges Kind noch nicht 12 ist.

Sollte nicht nur die Lehrkraft, sondern auch die Schulleitung uneinsichtig sein, würde ich da mal einen Schritt weiter gehen.

---------------------------------------------------------------
Quelle: http://www.fsk.de/AltersstufenKennzeichen

Parental Guidance (PG): FSK ab 12 – mit Eltern ab sechs Jahren erlaubt
Haben Filme die Kennzeichnung "FSK ab 12 freigegeben" erhalten, kann auch Kindern im Alter von sechs Jahren aufwärts der Einlass zur Vorstellung gewährt werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigen Person begleitet werden. Die Personensorge steht grundsätzlich den Eltern zu. Eine erziehungsbeauftragte Person, die von den Eltern (=Personensorgeberechtigte) autorisiert ist, reicht nicht aus.
---------------------------------------------------------------
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Freiwillige_Selbstkontrolle_der_Filmwirtschaft

Nach § 11 des Jugendschutzgesetzes dürfen Kinder und Jugendliche zu öffentlichen Filmvorführungen (z. B. in Kinos) nur zugelassen werden, wenn alle Filme inklusive Werbefilme und Trailer für sie freigegeben sind oder wenn es sich um gekennzeichnete Lehr- oder Informationsfilme handelt.

---------------------------------------------------------------

Zwar gilt das Zeigen in der Schule i.d.R. als "nicht öffentlich" - allerdings ist das nicht absolut so festgelegt.

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Ergänzung

Antwort von Snaffers am 05.02.2015, 14:12 Uhr

Der Einsatz in der Schule mag in einigen Fällen „öffentlich” sein und in anderen Fällen „nicht öffentlich”, aber privat ist die Nutzung in der Schule nie. Der Einsatz eines Films im Unterricht ist illegal, wenn dieser nur für die private Nutzung freigegeben ist und nicht zusätzlich eine Vorführlizenz erworben wurde.“

Quelle: http://www.medienzentrale-kassel.de/service/65-rechtliche-grundlagen-und-regelungen-rund-um-nichtgewerbliche-oeffentliche-filmvorfuehrungen


Wenn ich davon ausgehe, das sie den FIlm aus ihrem privaten Fundus nimmt, ist es absolut tabu (auch wenn man da sonst ja gerne mal drüber hinwegsieht)

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Mutti69 am 05.02.2015, 14:40 Uhr

“Kaum macht es die Schule etwas werden alle weich.............“

Da mag was dran sein.

Wurde die gesamte Klasse um (schriftliche) Zustimmung gebeten? Woher weißt du, dass ihr die einzigen seid? Hast du mit der Lehrerin die Alternative besprochen? Soll dein Kind statt dessen WAS machen? Wie will die Lehrerin das Thema aufarbeiten und DEIN Kind außen vor lassen?!

LG

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von tweenky am 05.02.2015, 15:40 Uhr

Ich finde Eure Entscheidung richtig und würde es genauso machen. Der Inhalt des Films ist meiner Meinung nach für Grundschüler in dieser Form noch nicht geeignet. Auch muss die FSK Einschätzung eingehalten werden und ich würde darauf bestehen.

Ich habe selbst ein eher sensibles Kind und hätte hier wahrscheinlich nächtelang mit Albträumen zu kämpfen, wenn dieser Film geschaut würde.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von germanit1 am 05.02.2015, 16:33 Uhr

Wir waren auch die Einzigen, deren Kind den Film nicht sehen durfte. Da mein Mann einen besseren Draht zur Klassenlehrerin hat, hat er mit ihr gesprochen und ihr gesagt, dass wir unserem Kind den Film irgendwann mal zeigen werden. Aber halt jetzt noch nicht. Ob die Klasse jetzt den Film geguckt hat oder nicht, wissen wir nicht. Kind hat ihn auf jeden Fall nicht gesehen. Die Parallelklasse hat ihn auf jeden Fall geguckt. Die anderen Eltern interessiert sowas scheinbar nicht. Wir sind of die Einzigsten, die den Mund aufmachen, wenn was nicht OK ist.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Minimonster am 05.02.2015, 16:35 Uhr

Ich habe die Diskussion nur am Rande verfolgt, wann soll der Film gezeigt werden? Und werdet ihr weiter darauf bestehen, dass euer Kind den nicht sieht?
Ich fände es gut und richtig, wenn ihr euch nicht breitschlagen/mitziehen lasst. Es ist heftig und unverantwortlich, einen solchen Film dieser Asltersgruppe zu zeigen.
Ich bin selbst GS-Lehrerin und mir würde das nicht im Traum einfallen. Ich rede mit den Schülern in Reli durchaus auch über diese Zeit/Vergangenheit, aber den Kindern solche Bilder und Geschichten vorzusetzen.... das geht gar nicht. Das kann die LK m.E. auch gar nicht auffangen, erst recht nicht in dieser Altersgruppe.
Echt unglaublich, finde ich.

LG, M.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Charlie+Lola am 05.02.2015, 19:33 Uhr

Das weiß ich nicht, ehrlich gesagt.
Meine Tochter hat mir das nur gesagt heute. Die haben sich halt untereinander ausgesprochen.

Sie wird dann für die Zeit der Vorführung vermutlich in eine andere Klasse gesteckt.

Wie die Nachbearbeitung gedacht ist, ist mir für das Alter ein Rätsel.

Es geht übrigens um Religion, alle Kinder die da dran teilnehmen betrifft das.
Also nicht den kompletten Klassenverband sondern nur die Religionsgemeinschaft von den beiden 4. Klassen.

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Ich würde es meine Kinder auch nicht mit 12 ansehen lassen.

Antwort von Petra28 am 05.02.2015, 20:34 Uhr

Das ist kein Film für Kinder, du machst das richtig - ich mag mir nicht ausmalen, wie sich das in die Seelen der Kinder einbrennt.

Ich erinnere mich an "Nackt unter Wölfen", aber da war ich glaube ich, 14 und dieser Film hat auch ein positives Ende.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von wolfsfrau am 05.02.2015, 20:46 Uhr

Hier wurde neulich sogar "Die Welle" in einer 7. Klasse nicht gezeigt.
Der ist ab 12 freigegeben, es hatte dann aber doch Bedenken gegeben, weil die Kinder zwar im Grunde wissen, um was es geht, die NS-Zeit jedoch noch nicht Hauptthema war und sich die Nachbereitung schwierig gestalten würde.

Ich würde den "Jungen im gestreiften Pyjama" meine Kinder auch nicht sehen lassen.
Ich habe die Geschichte als Hörbuch (im Auto) gehabt und kam eines Tages verheult auf der Arbeit an - weil ich überhaupt nicht wusste, wie die Geschichte ausgeht.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von wolfsfrau am 05.02.2015, 20:46 Uhr

Hier wurde neulich sogar "Die Welle" in einer 7. Klasse nicht gezeigt.
Der ist ab 12 freigegeben, es hatte dann aber doch Bedenken gegeben, weil die Kinder zwar im Grunde wissen, um was es geht, die NS-Zeit jedoch noch nicht Hauptthema war und sich die Nachbereitung schwierig gestalten würde.

Ich würde den "Jungen im gestreiften Pyjama" meine Kinder auch nicht sehen lassen.
Ich habe die Geschichte als Hörbuch (im Auto) gehabt und kam eines Tages verheult auf der Arbeit an - weil ich überhaupt nicht wusste, wie die Geschichte ausgeht.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von lotte_1753 am 05.02.2015, 21:18 Uhr

Verstehe ich jetzt nicht. Gibt es irgendwelche vernünftigen Zweifel daran, dass eine Vorführung im Klassenzimmer nicht öffentlich ist?

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von lotte_1753 am 05.02.2015, 21:31 Uhr

Manchmal sind die Prioritäten komisch gesteckt. Ich hätte keine Probleme damit, meinen (gerade noch) 10-jährigen Men in Black schauen zu lassen. Wahrscheinlich hätte ich noch nicht einmal Probleme meine (von ihren älteren Brüdern zugegebenermassen abgehärtete) fast 8-jährige mitschauen zu lassen. Alle zusammen haben wir Mr. und Ms. Smith geschaut (FSK 12). Tribute von Panem ist jetzt nichts für eine 7-jährige, und für einen 10-jährigen sicher etwas eng (obwohl meiner die ersten beiden Bücher gelesen hat), aber ganz sicher besser als ein Film über ein Kind im KZ.

Meinem Grossen (gerade 13 geworden) habe ich, glaube ich, das Buch mal ausgeliehen, wobei ich nicht mehr 100% sicher bin. Aber auch mit ihm - jetzt 8. Klasse - wäre ich mir nicht so sicher, ob ich den Film schauen wollte. (Und ich bin seeehr lax, was FSK-Altersfreigaben angeht.)

Finde die Aktion wirklich völlig daneben. Und das ganze dann noch in Religion ... Ich denke, dem Thema kann man sich auch ganz klassisch per Literatur nähern.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Mutti69 am 05.02.2015, 22:05 Uhr

Dann würde ich persönlich nochmal bei der Lehrerin nachfragen...oder es der Elternvertretung übergeben, die ist dafür da.

Es tut keine Not eine FSK-Auszeichnung zu ignorieren und auch nicht, dein Kind folgend auszugrenzen.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Pamo am 06.02.2015, 7:03 Uhr

Was sagte die Schule denn zu deinem Hinweis auf FSK 12?

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Re: Ergänzung

Antwort von shinead am 06.02.2015, 7:20 Uhr

Vorführungen im Klassenverband sind nicht öffentlich. Damit ist das JuSchG und die FSK raus.

Wenn der Film im den aktuellen Themenkomplex im Unterricht passt, sagt da auch bei unpassender Freigabe nichts.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Carmar am 06.02.2015, 8:52 Uhr

Ich hätte es auch nicht erlaubt.
Und es könnte gut sein, dass ich hier auch allein mit dieser Meinung sein würde.

Dürfte die Lehrerin auch einen Film FSK 18 zeigen, wenn alle Eltern zustimmen würden und die Lehrerin der Meinung wäre, sie könnt das "auffangen"?

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FSK

Antwort von Geisterfinger am 06.02.2015, 9:12 Uhr

Gelten die nicht eigentlich immer, auch wenn ich den Film zuhause mit meinem Kind sehe?

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von reblaus am 06.02.2015, 9:29 Uhr

Ich habe mich mal schlau gemacht um was es da geht...
Und ich gebe Dir recht: das ist kein Kinderfilm!

Ich weiß noch in der 7. Klasse hat uns eine Lehrerin Corrie ten boom vorgelesen. Das fand ich schon grenzwertig für mich und das Buch ist nicht so heftig wie der Film beschrieben wird.
Vielleicht wäre das etwas gewesen, was Du hättest vorschlagen können, wenn denn das Thema sein muß. Persönlich würde ich das für meine Kinder nicht wollen, daß sie sich schon mit 10 mit dem Holocaust auseinandersetzen müssen, so reif wären sie in einem halben Jahr nicht.

Und Filme , die wir Eltern nicht freigegeben haben für unsere Kinder , FSK egal, werden unseren Kindern soweit im Vorfeld ersichtlich, nicht zugänglich gemacht... da gehen wir auch rechtliche Schritte. Letztes Jahr haben die Busfahrer Den Hobbit Teil 1 gezeigt auf der Rückfahrt von einem Ausflug. Das ist auch kein Film für 8-jährige! um Glück hatten wir das Buch schon mal gelesen und auch den Herrn der Ringe besprochen ( Making of gesehen), weil ich Tolkien mag, aber ich finde die Filme von Peter Jackson nicht kindergeeignet. Wenn sie das nicht gewußt hätten, dann wären sie richtig traumatisiert gewesen, so hatten wir "nur" eine Woche Alpträume.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von lotte_1753 am 06.02.2015, 9:53 Uhr

rechtliche Schritte? Wie sollen die denn aussehen?

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Charlie+Lola am 06.02.2015, 10:26 Uhr

bis jetzt noch nichts.
Wir hatten einen Zettel drangehangen mit ausführlicher Begründung warum wir da abstand von nehmen auch mit Vermerk auf den österreichischen FSK der das genau begründet warum der Film nichts für unter 12 Jährige ist.

Wir lesen ganz gerne bei den österreichischen Nachbarn da die meiner Meinung nach sinnvoller begründen. Da sind auch einige Filme ab 6 die bei uns ab 12 sind oder umgekehrt.

lg

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FSK 12 ist ja nicht fest geschützt. Das dürfen ja auch schon 6 Jährige sehen.

Antwort von Charlie+Lola am 06.02.2015, 10:28 Uhr

Wenn die Rektorin das frei gibt und die Eltern der Kinder das Einverständnis geben dann darf sie den auch zeigen.

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Re: FSK

Antwort von Mutti69 am 06.02.2015, 10:34 Uhr

Doch, die gelten auch für die Filme zu hause. Aber ein anschauen lassen wird nicht strafrechtlich verfolgt. ;-)

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Emmi67 am 06.02.2015, 11:33 Uhr

Ich finde es ok, wenn du für dein Kind entscheidest, dass es den Film nicht sehen darf. Aber bei anderen Eltern, die das erlauben, davon auszugehen, dass sie kein Interesse an ihrem Kind haben, finde ich schon ein starkes Stück. Ich würde meiner Tochter mit 10 Jahren den Film erlauben. Meine Tochter wird jetzt bald 7, das 3. reich und die Hitlerzeit waren hier schon öfter Thema, ebenso der Holocaust. Sie weiß, dass Juden in Lagern eingesperrt wurden und in Gaskammern ermordet wurden. Sie findet das traurig, aber Albträume bereitet ihr das nicht. Mit 10 Jahren würde ich ihr einen solchen Film, der nicht total drastische Bilder zeigt, sicher zutrauen.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Babsorella am 06.02.2015, 11:41 Uhr

Es ist eigentlich schon alles gesagt, aber trotzdem möchte ich Dich bestärken. Nach Deinem Beitrag habe ich auf Wikipedia den Inhalt des Films gelesen und glaube, dass der Film für Kinder schlecht zu ertragen ist (ich fand es für mich beim Lesen schon schwierig). Jedes Kind reagiert auch anders und möchte sich womöglich nicht vor der ganzen Klasse öffnen. Selbst wenn man der Lehrerin zugestehen wollte, dass sie versucht, die Reaktionen der Kinder aufzufangen, halte ich es für unmöglich, dass ihr das bei den vielen Kindern und der Vielzahl der sicher heftigen Emotionen gelingt. Das ist absolut kein Film für Grundschulkinder, den sie zudem nahezu unkontrolliert in der Klassengemeinschaft sehen sollen. NO GO!

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Re: Die Kindheit droht wieder zu verschwinden...

Antwort von Windpferdchen am 06.02.2015, 11:49 Uhr

Hallo,

ich finde, Ihr habt total richtig entschieden, was den Film angeht. Bei uns gibt's auch manchmal unpopuläre Entscheidungen. Zum Beispiel kommen uns weder Wii noch Spielkonsole ins Haus, und auch Harry-Potter-Filme, Star Wars usw. durften erst spät von meinen Kindern geschaut werden.

Ich finde Dein Bauchgefühl richtig. Es gibt längst Wissenschaftler, die davor warnen, dass die Kindheit heute wieder zu verschwinden droht. Dabei ist die Kindheit als geschützter Raum eine relativ junge Erfindung, die wir dringend erhalten müssen: Kinder in früheren Zeiten mussten täglich bis zu 16 Stunden schwer arbeiten (auf dem Feld, in der Fabrik oder im Bergwerk), konnten nicht zur Schule gehen, wenn kein Geld da war und hatten kaum Spielzeit. Sie trugen dieselben Klamotten wie Erwachsene, nur kleiner. Niemand kam auf die Idee, Kindheit sei etwas Wertvolles und Schützenswertes.

Heute werden Kinder natürlich einerseits sehr verwöhnt und gefördert. Umso seltsamer, dass Erwachsene die Kindheit an anderer Stelle wieder fleißig abgraben: Sie erlauben aggressive Computerspiele, das Schauen von Krimis mit Hass, Vergewaltigung und Totschlag und von Nachrichten mit Kriegstoten, oder auch Filme und Bücher, die für das jeweilige Alter überfordernd sind. Entwicklungspsychologen sagen, Kinder haben aber einen Anspruch auf Nichtwissen! Denn Wissen, das nicht zum Alter passt, kann nicht verarbeitet werden und Kindern seelisch schaden.

Von daher: Lieber zu vorsichtig sein, als zu gleichgültig. Oft ist es bloß Bequemlichkeit und Gedankenlosigkeit, die dazu führt, dass Eltern einfach so gut wie überhaupt nicht filtern, was sie ihrem Kind in den Kopf tun.

LG

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Re: Die Kindheit droht wieder zu verschwinden...

Antwort von lotte_1753 am 06.02.2015, 13:10 Uhr

Erzähl das mal meinen Kindern, die mir mit GTAV in den Ohren liegen. Wann später hat man denn Zeit die ganzen Computerspiele zu spielen, wenn nicht in der Kindheit?

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Re: Geht gar nicht!!!

Antwort von Sume76 am 06.02.2015, 14:06 Uhr

Hab jetzt die anderen Beiträge nicht gelesen. Bin aber selber Lehrerin und würde den Film frühestens ab Klasse 8 zeigen, wenn die geschichtliche Thematik vorher eingehend im Unterricht erarbeitet wurde.
Die Lehrkraft kann sich extremen Ärger einhandeln, wenn der Film für die Altersgruppe nicht freigegeben ist.
An unserer Schule wäre sowas ein No-Go. Finde sie wirklich sehr mutig. Wie kommt man als Lehrerin auf so eine Idee. , frag ich mich. Kann nur den Kopf schütteln!!!
LG Sanne

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Re: FSK

Antwort von shinead am 06.02.2015, 15:27 Uhr

Nein, sie gelten zuhause nicht.
Welche Filme die Kinder sehen dürfen liegt in der Verantwortung der Eltern.

Wäre ja noch schöner...

https://www.fsk.de/?seitid=1255&tid=473

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Kommentar der FSK zu schulischen Belangen:

Antwort von shinead am 06.02.2015, 15:33 Uhr

Von der FSK Seite: https://www.fsk.de/?seitid=1255&tid=473

Die Alterfreigaben sind auch für schulische Veranstaltungen verbindlich, es kann aber in Einzelfällen davon abgewichen werden. Die Ausnahmeregelung ist eng auszulegen. Nicht jede Auseinandersetzung mit indizierten Materialien, die pädagogisch begründet und sinnvoll erscheint, ist zulässig. Während in Bezug auf politische und historische Inhalte die so genannte Sozialadäquanzklausel eine Auseinandersetzung auch mit verfassungswidrigen, extremistischen Inhalten erlaubt, dürfen indizierte und pornografische Inhalte nicht zugänglich gemacht werden. Auch Filme, die nicht oder mit "ab 18/Keine Jugendfreigabe" gekennzeichnet sind dürfen Kindern und Jugendlichen nicht zugänglich gemacht werden, mit Ausnahme personensorgeberechtigter Personen (z.B. Eltern).

Der Filmeinsatz im Unterricht ist möglich, wenn der Film im Klassenverband gezeigt wird und in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Unterrichtsstoff steht, also Vor- und Nachbereitung selbstverständlich sind, alle Teilnehmer/innen einverstanden sind, dass von der Alterskennzeichnung abgewichen wird, besonders problematische Szenen vorher angekündigt werden, die Schulleitung informiert ist und bei größeren Projekten und größerer Abweichung von der Alterskennzeichnung das schriftliche Einverständnis der Eltern eingeholt wird.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von reblaus am 06.02.2015, 16:04 Uhr

Ich würde mich hier an die "Schulaufsicht", sprich an die Stelle wenden , die die Schule kontrolliert und wegen der psychischen Probleme, die Kinderärztin wenden, -> Schulunfall
Die Lehrer haben in meinen Augen dafür zu sorgen, daß die Kindern nicht geschädigt werden, wenn die Kinder in Ihrer Obhut sind. D.H auch Busfahrern zu verbieten verstörende Filme zu zeigen, (hier gibt es kein FSK).
In D hätte man damit noch mehr in der Hand.

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Was ist GTAV???

Antwort von MM am 06.02.2015, 16:28 Uhr

Natürlich sind Computerspiele nicht immer pauschal schlecht und die Kindheit kann auch hierfür genutzt werden ;-), aber es kommt doch darauf an, mit welchem Inhalt und in welchem Alter!

Und im Ausgangsthread ging es ja um etwas anderes. Diese Lehrerin und auch die anderen Eltern verstehe ich echt überhaupt nicht!

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von lotte_1753 am 06.02.2015, 16:48 Uhr

ich gehe mal davon aus, dass dieses Verhalten ein größeres Potential hätte, das Kind zu traumatisieren als der Film. (Ich finde den Film auch unpassend, aber man muss auch mal die Kirche im Dorf lassen.)

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Grand Theft Auto version 5 - ein, nun ja, gewaltverherrlichendes Computer-

Antwort von Silke11 am 06.02.2015, 18:32 Uhr

Spiel

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von germanit1 am 06.02.2015, 18:33 Uhr

Bei uns wollten sie den Film im Religionsunterricht zeigen, weil man Kind an dem Unterricht als einzigstes nicht teilnimmt (hier wird leider nur kath. Reli angeboten).

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Re: FSK

Antwort von Mutti69 am 06.02.2015, 18:47 Uhr

Doch, sie “gelten“ Zuhause;-) Die Einstufung in die entsprechende Altersstufe wird ja nicht weggezaubert.

Aber du hast Recht, es obliegt den Eltern, ob sie entsprechende Filme zeigen. Ob aber “Wäre ja noch schöner...“ immer so trifft? Sind halt nicht alle Eltern so verantwortungsvoll und machen sich die Mühe den Medienkonsum der Kinder zu filtern und zu begleiten.

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Re: Ergänzung

Antwort von Snaffers am 06.02.2015, 19:40 Uhr

Aber sie sind nicht privat!
Womit die Lehrkraft den Film zumindest aus dem Medienzentrum holen müsste (woran ich einfach mal nicht glaube).

Und ob das "öffentlich" oder "nicht öffentlich" ist - ist nicht wirklich festgelegt. Die Gerichte entscheiden nur in den meisten Fällen "nicht öffentlich".

Mein Vertrauen in die Lehrkraft wäre allerdings nicht mehr allzu groß, wenn sie diesen Film 10jährigen zeigen will mit der Begründung 'mein 10jähriger hat...' - mein 10jähriger zieht spielend leicht Wurzeln aus großen Zahlen von Hand - trotzdem erwarte ich das nicht von allen andren 10jährigen.
Als er mit knapp 9 in Klasse 4 ein Referat über Sophie Scholl halten wollte, war das für mich ok - aber ich habe erst mit der Lehrerin gesprochen, in wie weit sie das Thema wirklich anschneiden möchte, sprich, wie tief mein Kind da gehen darf - er wäre nämlich sehr in die Tiefe gegangen - da hatte die Lehrerin aber Bedenken, dass die andren Eltern Sturm laufen (ich auch) - so haben wir uns auf "so viel wie möglich, aber so wenig wie nötig" geeinigt.
Ich erwarte nicht, dass alle Eltern mit ihren 10jährigen dieses Thema wirklich durchsprechen wollen (und geeignet können) - ich halte es in seiner Komplexität auch nicht für die Grundschule geeignet, mein Kind interessierte sich und bekam die Informationen, aber eben daheim, in geschützter Atmosphäre (und das ist eine Grundschulklasse nicht, da herrscht Konkurrenzkampf, da gibt es Grüppchen... - da wird man ausgelacht, wenn einen das betroffen macht und die coolen die Gefühle da unterdrücken können)).
DIESES Verständnis erwarte ich von einer Pädagogin in der Primarstufe.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Charlie+Lola am 07.02.2015, 10:25 Uhr

das entscheiden ja auch die Eltern selber. Die werden schon ihre Kinder einschätzen können.
Sie muß den Film ja nicht sehen, damit ist für mich die Sache erledigt.
Was die anderen machen haben die anderen Eltern zu verantworten.

Ich weiß das es für mein Kind unpassend wäre.

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ich meine da einen FSK von 18 zu wissen..................

Antwort von Charlie+Lola am 07.02.2015, 12:30 Uhr

nur weil man in der Kindheit mehr Zeit hat .................... also das Argument ist ja wohl das dümmste was ich je gehört habe.

Man kann Zeit sinnvoll nutzen, dazu zählt auch sie mit Spielen zu verbringen.
Aber bitte mit altergerechten Spielen.

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Re: ich meine da einen FSK von 18 zu wissen..................

Antwort von mama von joshua am tab am 07.02.2015, 13:38 Uhr

GTA gibts in verschiedenen Versionen. Ich hab hier zu Hause sowohl die FSK16 als auch FSK18 Variante.
Es gibt aber auch die FSK12 von GTA.

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ah, ok. na dann kommt es wohl darauf an welche Variante ;-)

Antwort von Charlie+Lola am 07.02.2015, 16:14 Uhr

bin in solchen Sachen nicht so drin ;-)

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Re: FSK

Antwort von shinead am 08.02.2015, 12:41 Uhr

Nur weil einige Eltern nicht verantwortungsvoll reagieren möchte ich aber meine Freiräume nicht schmälern lassen.

Es gibt ohne weiteres Filme, bei denen ich die Einstufung nicht nachvollziehen kann. Da gelten dann die heimischen Regeln - in beide Richtungen.

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Re: Der Junge im gestreiften Pyjama - Teil 2 - wir sind die einzigen die es nicht

Antwort von Princess01 am 08.02.2015, 13:20 Uhr

Ich finde es generell Schwachsinn warum ein Film ab 12 mit Eltern plötzlich für 6 jährige zugänglich ist. Damit verarbeitet das Kind ihn nicht besser.
Entweder halte ich mich dran oder lass alles blind durchgehen.
Meine Tochter darf auch nicht in Filme ab 6 denn die Altersbegrenzung hat einen Grund.

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@princess

Antwort von dhana am 08.02.2015, 16:01 Uhr

Hallo,

gerade die FSK ab 12 hat es meines erachtens einen Grund warum das mit Eltern auch für jüngere Kinder freigegeben ist.
Zwischen einem 6jährigen Kind und einem 12jährigen Kind ist so ein himmelweiter Unterschied und ein Film der für ein 6jähriges Kind noch nicht geht, kann aber für einen 8jährigen oder einen 10jährigen durchaus ok sein - und gerade weil sich Kinder in dem Alter sehr unterschiedlich entwickeln dürfen dies die Eltern entscheiden.

Und ja mein 10jähriger war auch schon im Kino ab 12J - und war für IHN auch völlig ok so - bei einem anderen Kind hätte ich da vielleicht anders entschieden und nicht jeder Film ist auch für ihn ok - aber einige halt durchaus schon.

Die FKS Vorgaben sind für mich schon lange nicht mehr das nonplusultra - gerade zuhause bin ich froh, das ich entscheiden darf.. manchmal sind die wirklch nicht nachzuvollziehen warum was wo einsortiert wird.

Gruß Dhana

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Re: @princess

Antwort von Häsle am 09.02.2015, 10:24 Uhr

Das sehe ich auch so. Meine Tochter (9) hat mit mir oder bei den Großeltern schon einige FSK12-Filme gesehen, die wir vorher angeschaut hatten, um zu prüfen, ob der Inhalt für sie geeignet ist.

In ihrem DVD-Schrank stehen u.a. Tanzfilme wie "Step Up" (FSK6) und "Save the last dance" (FSK12). Sie schaut auch gerne "Kaufhaus Cop" (FSK6) und "Miss Undercover" (FSK12, glaube ich) an. Bei diesen Filmen, und vielen anderen, kann ich nicht nachvollziehen, warum sie unterschiedliche Klassifizierungen haben, und entscheide deshalb selber, was sie sehen darf.

Viele andere Filme (Sex and the City, Tribute von Panem etc.) darf sie nicht anschauen, weil sie vom Thema absolut nicht passen oder zu brutal sind.

Eine ihrer Freundinnen kann nicht mal "Lars, der kleine Eisbär" anschauen, weil er zu spannend ist und sie aufwühlt. Kinder sind verschieden.

FSK12-Filme schaut sie aber nur daheim an. Da kann man besser reagieren, ausschalten etc., und die Wirkung im Kino ist gerade bei actionreichen Filmen ganz anders. Auch bei sog. Kinderfilmen wie Cars, die für viele Kinder im Kino zu laut und zu schnell sind.

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