Geschrieben von maleja am 10.05.2007, 14:43 Uhr |
Ertsversorgung in der Grundschule
Hallo,
ich hätte mal ne Frage zur medizinischen Notfallversorgung in der Grundschule. Was passiert mit einem Kind, dessen Eltern beide berufstätigt sind, wenn es sich verletzt? Bei uns in der Schule gabs kürzlich diesen Fall, dass das Kind auf dem Sekretariat warten musste, bis die Mama, die zwar auf dem Handy erreichbar war, aber doch weiters weg, ihn abholen kam. Der Junge hatte eine stark blutende Platzwunde am Kopf.
Wie ist das nun, müssen die Kinder nicht eigentlich notversorgt werden? Was ist, wenn es Stunden dauern kann, bis die Mama kommt?
Weiß jemand, wie die rechtliche Seite aussieht?
Grüßle Silvia
Re: Ertsversorgung in der Grundschule
Antwort von LoveMum am 10.05.2007, 14:52 Uhr
Also bei uns ist es so, daß das verletzte Kind (wenn es eine stark blutende Wunde hat) sofort in's Krankenhaus gebracht wird. Eine Lehrkraft fährt mit, gleichzeitig werden die Eltern informiert. Wir hatten letztens erst den Fall daß sich ein Kind beim Spielen mit schweren Steinen den Zeigefinger abggerissen hat *uuaaahh!* und da wurde sofort der RTW angerufen.
Ein Kind mit einer Platzwunde in's Sekretariat zu verfrachten und warten zu lassen, finde ich unverantwortlich und würde das mal beim Direx ansprechen.
LG Heike
Re: Ertsversorgung in der Grundschule
Antwort von dhana am 10.05.2007, 15:38 Uhr
Hallo,
mein Sohn hatte auch schon ein Platzwunde über dem Auge.
Das erste war wohl, und Eltern zu informieren - mein Mann war dann auch ein paar Minuten später dort.
Wenn wir (oder die Großeltern, deren Telefonnummer ist auch angegeben) nicht zu erreichen gewesen wären, hätte ein Lehrer meinen Sohn ins Krankenhaus begleitet.
Aber erst müssen wohl die Erziehungsberechtigten informiert werden, bzw. versucht werden die zu erreichen.
Wenn eine arbeitende Mutter nicht weg kann, kann sie ja auch Anweisungen über das Telefon geben. Allerdings kenne ich jetzt keinen Fall, in dem nicht die Eltern selber sofort kamen.
Bei schlimmeren lebensbedrohlichen Verletzungen wird natürlich sofort der Rettungsdienst gerufen.
Dhana
Re: Ertsversorgung in der Grundschule
Antwort von sumse am 10.05.2007, 15:48 Uhr
Bei uns werden Verletzungen sofort erstversorgt-wozu sonst nimmt das Kollegium regelmäßig an Erste-ilfe-Kursen teil?
Ansonsten rufen wir die Eltern an und -je nach Schweregrad der Verletzung- den Rettungswagen.
Re: Erstversorgung in der Grundschule
Antwort von Namens-Fee am 10.05.2007, 17:29 Uhr
Bei uns wird die Wunder versorgt und die Eltern angerufen - falls nicht erreichbar wird bei den anderen der Schule genannten Personen angerufen.
Bei schweren verletzungen wird ein RTW gerufen, ggf. der Notarzt.
Eine Platzwunde muss man immer gesehen haben und dazu das Kind beurteilen. Platzwunden bluten wie verrückt, hören aber i.d.R. sehr schnell auf zu bluten, so dass kein RTW gerufen werden muss. Allerdings sollte ggf. binnen zwei Stunden genäht werden - hier müsste man schauen, ob ggf. jd. anderes mit dem Kind ins KKH fährt.
Re: Ertsversorgung in der Grundschule
Antwort von MAriakat am 10.05.2007, 19:18 Uhr
Also, normalerweise werden kleine Wunden sofort dort versorgt. Wenn es was grösseres ist, dann ruft man den Notwagen an. Eine Lehrerin darf nicht privat mit dem Auto ins KH fahren, da keine Versicherung haftet.Bei uns ist es so, dass die Eltern, wenn sie im Notfall nicht schnell da sein können, dann noch eventuell eine zweite Telefonnummer angeben können von Grosseltern etc.
Gruss Mariakat
Re: Ertsversorgung in der Grundschule
Antwort von schnecke71 am 10.05.2007, 19:22 Uhr
Erstmal ist es so, dass IMMER ein Elternteil erreichbar sein muss. Das ist sozusagen Pflicht der Eltern.
Es werden bei Platzwunden erstmal die Eltern angerufen - nicht jeder möchte sein Kind im KH versorgt wissen!!! - und diese entscheiden, was weiter geschehen soll.
Eigentlich darf der Lehrer die Schüler ja nicht verlassen und müsste das Kind mit dem Rettungswagen ins KH schicken. Allein.
Da ist die Überlegung, es versorgt in der Direktion sitzen zu lassen anstatt allein ins Kh, doch nicht so schlecht.
Wenn es eine wirklich schwere Verletzung ist, wird natürlich sofort der Rettungswagen gerufen. Platzwunden sind aber in der Regel nicht in dieser Kategorie.
die platzwunde war NICHT versorgt
Antwort von maleja am 10.05.2007, 22:09 Uhr
das ist ja das fragwürdige daran. das kind saß blutend, da unversorgt im sekretariat bis seine mutter kam. und die war zum zeitpunkt des anrufes ca 20 km weit weg. also, noch im rahmen, aber hat trotzdem ne weile gedauert, bis sie da war.
Re: die platzwunde war NICHT versorgt
Antwort von dhana am 10.05.2007, 22:35 Uhr
Hallo,
es ist mir zwar unverständlich, warum ein Platzwunde nicht wenigstens steril abgedeckt wird.
Aber war mir noch unverständlicher ist, ist warum die Gemeinde Unfallversicherung (der Versicherungsträger für Schulen) nicht allen Lehrern regelmässige Erste Hilfe Kurs zahlt.
In vielen Fabriken, oder Bereichen wo andere Unfallversicherungen tätig sind, sind Betriebshelferkurs, Erste Hilfe Kurse an der Tagesordnung und werden teilweise jährlich angeordnet.
Und Lehrer bekommen die leider nicht, bzw. nur selten.
Dhana
mit einem bein im knast!?!??!
Antwort von HEnni am 13.05.2007, 8:56 Uhr
Also vorweg: JA, die Wunde hätterr versorgt werdn müssen, die Schule istd afür zuständig ausgebildetes personal zu haben und die Schule hat die Aufwicht über das Kind. Wenn Eltern nciht erreichbar sind (und das müssen sie während der Schulzeit NICHT sein !!!)
Dann darf allerdings der Lehrer durchaus auch nem Arzt die Aufsicht übergeben...wie soll man sonst den Rest der Klasse baufsichtigen??
Also hier noch mal ein link: http://www.jrk-nordrhein.de/downloads/pdf/schule_ssd_lehrerinfo.pdf
ABER: du glaubst ja kaum was für ein tamtam einig Eltern NACh der erstversorgung machen, selbstw enn diese nach bestem Wissen und gewissen geschah...da lassen viele mittlerweile einfach defintiv lieber die Finger davon und riskieren dafür Ärger...
LG HEnni