Geschrieben von HeidiRahm am 26.08.2009, 9:52 Uhr |
Gibt es Grundsätze für die Schülerbeförderung???
Meine Tochter wird von einem "Fahrdienst" zur Schule gebracht. Dabei handelt es sich um einen PKW Kombi, bei dem weder die Aufschrift Schülertransport oder Taxi usw. zu finden ist.
Ich war am 1. Schultag nach den Ferien etwas irritiert, denn es kam mir vor, als ob da jemend die Kinder mit einem Privat PKW zur Schule bringt.
Sind irgendwelche Kennzeichnungen vorgeschrieben???
Wozu denn???
Antwort von Trini am 26.08.2009, 10:29 Uhr
Heidi, ich habe keine Ahnung, ab welcher Kinderzahl dieses orangene Zeichen an ein Auto gehört.
Aber, viel wichtiger wäre mir, dass Euch die Versicherungslage erklärt wurde.
Ansonsten wäre mir das ziemlich egal, was soll das zeichen denn bringen??? Keiner verursacht mit Absicht Unfälle.
Unsere Jungs fahren übrigens mit dem Fahrrad.
Trini
Kennzeichnung
Antwort von Jayjay am 26.08.2009, 10:52 Uhr
Hallo,
werden zur Schülerbeförderung Fahrzeuge mit nicht mehr als sechs Sitzplätzen inklusive Fahrerplatz eingesetzt, ist keine besondere Kennzeichnung nötig.
Das habe ich grad in einem Lehrheft für angehende Busfahrer gefunden.
Ansonsten wäre mir auch die Versicherungsfrage im wichtigsten. Keine Ahnung, wie sowas geregelt ist.
LG
Jayjay
Re: Kennzeichnung
Antwort von Bonniebee am 26.08.2009, 11:38 Uhr
Hallo,
soviel ich weiß, ist der Schulweg bei Inanspruchnahme so eines regelmäßigen und offiziellen Fahrdienstes auf jeden Fall versichert, egal ob mit oder ohne Kennzeichnung - die hat damit nichts zu tun.
Re: Gibt es Grundsätze für die Schülerbeförderung???
Antwort von +emfut+ am 26.08.2009, 12:23 Uhr
Das Kennzeichen am Schulbus hat schon eine Bedeutung.
Wer einen gekennzeichneten Schulbus überholt, der gerade eine Haltestelle anfährt, oder den Bus beim Ein- und Ausladen der Kinder mit mehr als 15 kmh überholt, riskiert Bußgelder und Punkte in Flensburg.
Bei einem ungekennzeichneten Privatbus ist das nicht so.
Natürlich baut keiner absichtlich einen Unfall, aber bei Schulbussen werden Autofahrer durch entsprechende Vorschriften zu mehr Umsicht gezwungen.
Gruß,
Elisabeth.
Genau darum ging es mir...
Antwort von HeidiRahm am 26.08.2009, 12:49 Uhr
... der PKW hält am Straßenrand an und nimmt dort die einzelnen Kinder auf oder läßt sie heraus.
Keiner, der nicht gerade diesen Fahrdienst kennt, weiss, das es sich um eine Schülerbeförderung handelt.
Dementsprechend "rauschen" auch früh die Autos an uns vorbei. Leider hat die Haltestelle, wo der Fahrdienst (auch Busse) hält, keine Ausbuchtung.
In keinem PKW dieser Welt...
Antwort von Trini am 27.08.2009, 9:23 Uhr
ist es ein Problem, dass alle Kinder zum Bürgersteig hin aussteigen.
Aber, eine andere Frage stellt sich natürlich.
Man könnte die Kinder auch auf dem Schulparkplatz (Lehrerparkplatz) heraus lassen, was sicherer wäre.
Dass PKW nicht gekennzeichte werden müssen/können, wurde oben ja schon erwähnt.
Trini
Bücher mit Rästelfragen ??
Nochmal Stundenanzahl 4. Klasse
Empfehlung....???
Wer konnte ab wann die Uhr ?
Kennt jemand diesen Drehstuhl ??
Frage an Eltern, deren Kinder eine LRS-Klasse besuchen / besucht haben
Verantwortung für Hausaufgaben...
Annika hat ihren neuen Stundenplan bekommen
Einschulungsstichtag BW ist 2010 doch noch der 30.9. oder ?