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Geschrieben von oeli_bene am 29.10.2007, 10:26 Uhr

Gymnasialempfehlung

Hallo.

Eine Sache interessiert mich brennend, nachdem ich neulich lange darüber diskutiert habe - allerdings ohne wirklich zu wissen, wie das genau abläuft.

Wie handhaben Lehrer das Thema Schulempfehlung? Gibt es z.B. Richtlinien? Wie ist Eure Erfahrung?

Ich hoffe, die Frage ist nicht zu breit.

Viele Grüße,

oeli_bene

p.s. ich will gar keine politische Debatte anfangen, ob das dreigliedrige Schulsystem gut oder schlecht ist. Sondern nur, wie und auf welchen Kriterien diese wichtige Entscheidung getroffen wird und wie Eltern damit umgehen.

 
7 Antworten:

Re: Gymnasialempfehlung

Antwort von teichlein am 29.10.2007, 10:31 Uhr

Ja hier in Niedersachsen git es Richtlinien (kenne sie aber nicht genau),ich weiss nur z.B.das nur 1 drittel der schriflichen Noten (Arbeiten Teste) für die Gesamtnote zählen und Referate und mündlich kommen hinzu...Deutsch Mathe und Sachkunden sollte auf dem Zeugnis mindestens ne 2 sein und die Nebenfächer hauptsächlich 2 für eine Gymempfehlung

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Re: Gymnasialempfehlung

Antwort von tini80 am 29.10.2007, 10:31 Uhr

In Bayern ist es der Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathe, HSU in der 4. Klasse. Ich glaube, bis 2,3 kann das Kind aufs Gymnasium, bis 2,6 auf die Realschule. Genau weiß ich es aber nicht, weil ich selber noch keine 4. Klasse hatte.
Das Kind kann aber auf jeden Fall am Probeunterricht teilnehmen, und da gibt es irgendwie auch eine Regelung, wenn der Grundschuldurchschnitt nicht unter einem gewissen Wert liegt UND das Kind im Probeunterricht nichts schlechteres als 4en hatte, dann können die Eltern entscheiden, ob das Kind jetzt die Realschule oder das Gymn. besuchen kann oder nicht. Aber wie gesagt, ich bin kein Klassleiter der 4. Jahrgangsstufe.

lG tini

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Re: Gymnasialempfehlung

Antwort von LeeAnn am 29.10.2007, 10:58 Uhr

Hi,
wenn Du in NDS wohnst guck mal hier und gib Niedersachsen schullaufbahnempfehlungen ein.Dort stehen die Vorraussetzungen.
http://www.niedersachsen.de/master/C6748586_N6748253_L20_D0_I579

VG
LeeAnn

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Re: Gymnasialempfehlung

Antwort von dhana am 29.10.2007, 11:05 Uhr

Hallo,

hier sind die Regelungen für Bayern:

http://www.km.bayern.de/km/schule/schularten/allgemein/uebertritt/index.shtml

wie es dann wirklich läuft weiß ich noch nicht, unser Sohn ist er in der 3. Klasse.
Allerdings ist unsere Schule dafür bekannt das sie gerne Kinder in der Hauptschule behält, da sie inzwischen an der Schule die Teilhauptschule (5. und 6. Klasse haben) wenn da die Schülerzahlen zu weit absinken wird das wieder geändert.

Dhana

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Re: Gymnasialempfehlung

Antwort von oeli_bene am 29.10.2007, 11:18 Uhr

Danke für die Links. Wirklich interessant. Sehe ich das richtig, dass in Niedersachsen die Empfehlung tatsächlich eine Empfehlung ist (§ 6 (5) des Schulgesetzes: Die Erziehungsberechtigten entscheiden in eigener Verantwortung über die Schulform ihrer Kinder.) während es in Bayern Eltern ihr Kind bei einem Notendurchscnitt von über 2,33 nicht im Gymnasium anmelden können, es sei denn, das Kind besteht den Probeunterricht?

Also mal wieder völlig unterschiedlich. :-(


p.s. mich interessiert das Thema brennend, obwohl ich selbst nicht wirklich betroffen bin. Mein Grosser hat gerade die erste Klasse des Lycee Francais in Brüssel begonnen und wird dort, sollte nichts wirklich aussergewöhnliches dazwischenkommen, genau wie alle seiner Klassenkameraden 2020 Abitur machen (oder es zumindest versuchen). Allerdings muss ich immer wieder Fragen nach dem deutschen Schulsystem beantworten ...

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Re: Gymnasialempfehlung

Antwort von KatjaR am 29.10.2007, 12:05 Uhr

Hallo,

das hast du richtig verstanden, dass es je nach Bundesland verschiedene Regelungen gibt. Persönlich finde ich das überhaupt nicht gut.
In Bayern ist alles ein wenig "strenger".
Hier werden z.B. auch keine geübte Diktate geschrieben, in manch anderem Bundesland schon.

Grüße
Katja

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baden-w. wie bayern :-( (ot)

Antwort von salsa am 29.10.2007, 15:29 Uhr

.

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