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Kind an anderer Grundschule als der des Wohnortes

Thema: Kind an anderer Grundschule als der des Wohnortes

Wer hat ein Kind, welches nicht auf die Grundschule des Wohnortes geht, sondern auf eine andere? Wenn, wie habt ihr den Antrag begründet? Wir wohnen in Hessen, da besteht für die Grundschule keine freie Schulwahl. Wir ziehen nächstes Jahr um, möchten unsere Tochter aber gerne weiter in der alten Schule lassen.

Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 13:45



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Dann kann sie dort bleiben, denke ich. Hier ist es auch so, dass die Kinder, die einmal eingeschult wurden, auch hier bleiben können.

von Huhn am 16.12.2010, 13:52



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Das ist doch Begründung genug! Ich würde das eimnfach so schreiben, dass ihr umzieht und sie nicht die Schule wechseln soll. Kannst du ja noch etwas "ausschmücken", z.B. dass sie sich schwer an neue Menschen gewöhnt und durch den Umzug es schon schwer genug hat. Das sie sich in ihrem sozialen Klassengefüge so sehr wohl fühlt und so weiter...

von liha am 16.12.2010, 13:53



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Man kann einen Gestattungsantrag stellen um an der ausserhalb des Einzugsgebiets liegenden Schule zu verbleiben. Ein Anrecht hat man bei einem Wohnortwechsel erst ab der 3. Klasse, 2. Halbjahr. Vorher kann Dieser abgelehnt werden. Ich habe es in Frankfurt/M. bei einer Bekannten erlebt. Die Tochter kam in die 2.Klasse als der Umzug erfolgte, und musste die Schule wechseln, obwohl damit kein Hortplatz mehr verfügbar war. Die Mutter musste daraufhin ihren Job köndigen, um das Kind betreuen zu können. Herzliche Grüsse Diana

von DianaK am 16.12.2010, 14:44



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Meine Tochter wäre dann im 2. Halbjahr der 3. Klasse! Dann hoffe ich mal es klappt, sie will auf keinen Fall raus aus ihrer Klasse!

Mitglied inaktiv - 16.12.2010, 17:18



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Meine Kinder sind auch alle im Nachbarstadtteil zur Schule gegangen. Einfach aus dem Grund, dass wir genau auf der "Grenze" wohnen und die zugeordnete Schule ca. 3km durch Strassen etc. führt, die angestrebte Schule aber nur 1km über Wege ohne Autoverkehr. Bei uns hiess es, wenn man in der Nähe der Schule eine Tagesmutter hat, die das Kind nach der Schule betreuen muss, wäre das ein sehr wichtiges Argument. Es hat jedenfalls immer funktioniert. Allerdings hatte die Schule auch noch Möglichkeiten, Schüler aufzunehmen. Viel Erfolg!

von Sternspinne am 17.12.2010, 07:58