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Geschrieben von bine+2kids am 04.04.2007, 6:49 Uhr

Kindergrösse-Kindersitz?

Guten Morgen,
bis zu welcher Grösse brauchen die Kinder eine Sitzerhöhung. Ich glaube 1,50m bin aber gar nicht sicher. Wer kann mit helfen?
Danke schonmal
Sabine

 
13 Antworten:

Re: Kindergrösse-Kindersitz?

Antwort von max am 04.04.2007, 7:08 Uhr

soweit ich weiß, 1,50 groß oder 12 Jahre. Was allerdings ist wenn sie mit 12 nicht die 1,50 erreicht, hm, keine Ahnung.

lg max

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ab 12 oder ab 150cm

Antwort von Claudia36 am 04.04.2007, 7:20 Uhr

brauchen sie keinen mehr.

Was als erstes erreicht wird das zählt, also wenn ein Kind mit 10 schon 1.50m groß ist braucht es schon da keinen Kindersitz mehr.

Wenn sie mit 12 noch kleiner sind , können sie trotzdem ohne fahren!

Claudia

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Danke o.T.

Antwort von bine+2kids am 04.04.2007, 7:37 Uhr

...

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In Ö ab 14 (!) oder 150cm

Antwort von schnecke71 am 04.04.2007, 8:49 Uhr

Hier ein Auszug von der ÖAMTC Seite

Kindersicherung im Fahrzeug

* Kinder bis 14 Jahre und kleiner als 1,50 Meter benötigen eine dem Gewicht und der Größe des Kindes entspechende Rückhaltevorrichtung, die nur auf Fahrzeugsitzen, die mit einem passenden Sicherheitsgurt ausgestattet sind, verwendet werden darf.
* Kinder bis 14 Jahre, aber größer als 1,50 Meter müssen normalen Sicherheitsgurt benützen (bei Beförderung auf Sitzen, die mit Sicherheitsgurten ausgerüstet sind).
§ 106 KFG, § 1c KDV

Sicherung durch Beckengurt

Für Sitze, die genehmigterweise nur mit Beckengurten ausgestattet sind, gilt folgendes:
Kinder ab 22 kg: Es muss kein Sitzkissen verwendet werden, die Sicherung mit dem Beckengurt allein ist ausreichend.
Kinder bis 22 kg: Grundsätzlich muss ein geeigneter Kindersitz verwendet werden. Wenn allerdings durch zwei auf den äußeren Sitzen befestigte Kindersitze auf dem mittleren Sitz zu wenig Platz für einen weiteren Kindersitz ist (faktische Unmöglichkeit), genügt die Sicherung durch den Beckengurt allein.

Kindersitz und Airbag

Doch Vorsicht: Obwohl auch der Beifahrersitz diesen Kriterien entspricht, soll auf diesem nur bei Fahrzeugen ohne - oder mit deaktiviertem Airbag - ein Kindersitz verwendet werden. Doch selbst dann sollte man bedenken: Der sicherste Platz für Kinder ist und bleibt im Fahrzeugfond.

Wann reichen Sicherheitsgurte aus?

Ab einer Körpergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, daß der Schultergurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Dies ist meist nur dann gewährleistet, wenn der obere Gurtanlenkpunkt und/oder der Sitz selbst höhenverstellbar ist. Der ÖAMTC empfiehlt aber, von diesen Möglichkeiten nur bei unvorhergesehenen Fahrten Gebrauch zu machen.

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Und ab wann "dürfen" sie vorne sitzen..?

Antwort von Pauline04 am 04.04.2007, 10:13 Uhr

Mein Sohn sitzt grundsätzlich hinten, weil es einfach sicherer ist. Aber ist es eigentlich polizeilich verboten, sie (auf einer Sitzerhöhung/Kindersitz) vorne sitzen zu lassen?

Also könnte man ein Protokoll bekommen oder nicht? Würd mich jetzt auch mal interessieren.

LG
Pauline

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Wenn der Sitz nach vorne...

Antwort von lenamama99 am 04.04.2007, 10:27 Uhr

gerichtet ist dürfen sie auch bei Airbag vorne sitzen.

Man sollte den Sitz dann nur ganz nach hinten schieben, damit der Airbag sie nicht so stark erwischt, wenn es knallt.

LG Ute

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Bei einer Infoveranstaltung im Kiga...

Antwort von Trini am 04.04.2007, 10:50 Uhr

wurde uns sogar der Beifahrersitz als sicherster Platz EMPFOHLEN.

Außer Babyschale bei aktivem Airbag.

Für mich als Fahrer ist es übrigens wesentlich entspannter, wenn meine Jungs sich nicht hinten hauen können.

Trini

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Re: Kinder im Kindersitz hinten

Antwort von oskar5 am 04.04.2007, 12:31 Uhr

Hallo,
ich wurde vor einigen Monaten von der Polizei angehalten, weil ich ein Kind im Kindersitz vorn und eins hinten hatte (beide 7). Belehrung: Kinder im Kindersitz müssen grundsätzlich hinten sitzen. Ausnahme: alle hinteren Plätze sind mit Kindern besetzt (in unserem Fall 3), dann darf ich ein Kind vorn hinsetzen. Natürlich im Kindersitz bis zum vorgeschriebenen Alter.
Gruss Tina

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Fein, daß sich da nicht mal die Polizei sicher ist.

Antwort von Trini am 04.04.2007, 12:36 Uhr

Muß man doch glatt nochmal im Gesetz nachsehen und sich das ins Auto legen.

Trini

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Ergebnis!

Antwort von Trini am 04.04.2007, 12:43 Uhr

http://www3.vwgt.de/21.php

Zitat daraus:
Darf ich ein Kind auf dem Beifahrersitz mitnehmen, wenn es den Kindersitz benutzt?
Ja, hierbei ist es unerheblich, ob das Kind auf dem Rücksitz oder dem Beifahrersitz befördert wird. Genauere Angaben enthält die Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes.
Darf ich trotz Beifahrerairbag ein Kind auf diesem Sitz befördern?
Bei aktiviertem Beifahrerairbag darf niemals ein Kindersitz entgegen der Fahrtrichtung montiert werden (siehe Warnhinweis in der Bedienungsanleitung Ihres Kindersitzes).
Babyschalen müssen somit zwangsläufig auf den Rücksitz, natürlich rückwärtsgerichtet.
In Fahrtrichtung gerichtete Kindersitze können auf dem Beifahrersitz benutzt werden (keine Liegeposition), diese sollten jedoch in die hinterste Position gebracht werden (Beifahrersitz ganz zurück setzen).

Trini

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Re: das Alter ist unerheblich, es zählen alleine die Körpermaße für die Sicherheit

Antwort von sylvia1 am 04.04.2007, 13:42 Uhr

Hallo,

es ist egal, ob das Kind schon 12 Jahre alt ist oder noch nicht. Allein die Körpermaße zählen für die Sicherheit.

Das heißt also auch, wenn ein Kind mit 12 Jahren die 1,50 m noch nicht erreicht hat, dann ist es im Kindersitz sicherer aufgehoben als ohne. Und zwar genau so lange, bis die entsprechenden Körpermaße erreicht sind. Also bis es tatsächlich 1,50 m groß ist. Und wenn es dann schon 15 Jahre alt ist, das ist egal. Das ist völlig unabhängig davon, ob es vom Gesetz her mit 12 Jahren ohne Kindersitz im Auto sitzen "darf" oder nicht.

Es ist ein Trugschluß, der fatale Folgen haben kann, wenn man glaubt, nur weil das Kind 12 Jahre alt ist (und weil das Kind selber vielleicht nicht mehr im Kindersitz sitzen möchte und das doof findet), bräuchte es nicht mehr im Kindersitz bzw. mit Sitzerhöhung im Auto sitzen. Was Gutes tut man seinem Kind damit nicht an, sondern man setzt es im Falle eines Unfalles einer erhöhten Verletzungsgefahr aus.

Ich finde diese Kindersitzmüdigkeit, bzw. die Tendenz, die Kinder so früh wie möglich nicht mehr im entsprechenden Kindersitz oder Sitzerhöhung zu sichern (was ich auch im Umfeld häufig beobachte), sehr erschreckend.

Schöne Grüße
Sylvia

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Mag ja sein, daß es sicherer ist, aber im Gesetz

Antwort von Trini am 05.04.2007, 7:41 Uhr

stehen die 12 Jahre.

Ich habe eine Kollegin in den 30ern, die unter 1,50 m groß ist. Und die muß auch nicht mehr auf eine Sitzerhöhung.

Sie darf sogar selber in einem Standardauto FAHREN. Ist allerdings immer schwierig eins zu finden, das für Kleinwüchsige geeignet ist.

Trini

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Re: Mag ja sein, daß es sicherer ist, aber im Gesetz

Antwort von Sylvia1 am 10.04.2007, 15:24 Uhr

Hallo,

was ist denn wichtiger? So gerade eben die Auflagen des Gesetzes erfüllen (z. B. um kein Knöllchen zu bekommen) oder darüber hinaus alles für die bestmögliche Sicherheit seines Kindes (mit den Körpermaßen, so wie sie eben nunmal sind) getan zu haben?

Schließlich die Dinge, die im Gesetz genannt sind, nur Mindestanforderungen. Wenn man diese nicht erfüllt, verstößt man gegen das Gesetz und kann - wenn man erwischt wird oder gar der Ernstfall eintritt - dafür bestraft werden (das würde das Unfallopfer aber auch nicht wieder lebendig machen). Freiwillig mehr für die Sicherheit tun ist aber kein Verstoß gegen das Gesetz. Und im Ernstfall kann genau das das Leben des Kindes retten bzw. das Verletzungsrisiko mindern.

Ich kenne übrigens auch eine Frau, die unter 1,50 m groß (und sehr zierlich) ist und sich mit genau dieser Begründung gar nicht anschnallt im Auto, weil sie der Meinung ist, unterhalb von 1,50 m bräuchte man das (als Erwachsene) nicht. Ich weiß nicht, ob das wirklich so im Gesetz steht, finde es aber einfach nur haarsträubend fahrlässig und hochgradig verantwortungslos von ihr. Und darüber hinaus ist sie mit ihrem Verhalten auch noch ein äußerst schlechtes Vorbild für ihre beiden Kinder. Auch sie könnte eine Sitzerhöhung benutzen - wo ist das Problem? Wenn sie völlig ungesichert einen Autounfall hat, dann kann sie schon im Stadtverkehr mit tödlichen Verletzungen rechnen. Ob das dann so schön für ihre Kinder ist, wage ich zu bezweifeln. Aber manchen Leuten kann man halt nicht helfen.

Schöne Grüße
Sylvia

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