von Dani-33 am 20.03.2013, 18:11 Uhr |
Klärung Beitrag vom 7.3. (kaputte Scheibe durch Unfall)
Hallo
Einige wollten ja das Ergebnis erfahren... Wie es nun versicherungstechnisch ausgegangen ist.
Also wir müssen die Scheibe definitiv NICHT bezahlen.
Die Versicherung der Schule kümmert sich drum, Aufsichtspflicht etc.
Das wird diejenigen die sich so sehr über mich aufgeregt haben sicherlich freuen. *ironie*
Re: Klärung Beitrag vom 7.3. (kaputte Scheibe durch Unfall)
Antwort von glückskinder am 20.03.2013, 19:23 Uhr
Dies war klar. Gibt es aber eine Form der Wiedergutmachung, den die Schüler erfüllen müssen? Hof kehren, Papier auflesen usw.
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