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Leihbücher - Zeitwert

Thema: Leihbücher - Zeitwert

Hallo Ihr Lieben, das Schulbuch meines Sohnes ist durchaus noch nutzbar, es sieht nicht mehr ganz so schön aus - abgenutzte, abgestoßene Ecken. Die Schule hat es entgegengenommen und mir nun einen Brief geschickt, dass das Buch nicht mehr nutzbar wäre und der Zeitwert (12, 71 EUR - Neupreis 19,80 EUR) ersetzt werden muss. Ich sehe das ja ein, streite mich deswegen auch nicht rum. Allerdings habe ich den Verdacht, dass sie den Ersatz des Zeitwertes zwar von mir verlangen, dass Buch aber dennoch weiter nutzen wollen (wie gesagt, es ist nicht schlimm beschädigt oder verschmutzt, es sieht halt nicht mehr neu aus). Kann ich - wenn ich den Zeitwert ersetze - die Herausgabe des Buches verlangen? Oder muss man da den Neupreis zahlen? Wäre lieb, wenn mir einer auf die Sprünge helfen könnte. Vielleicht habe ich ja auch einen Denkfehler. Danke .... liebe Grüße .... Marion

von Marion111 am 17.07.2012, 09:17



Antwort auf Beitrag von Marion111

Natürlich hast du dann auch Anrecht auf das Buch. Ich würde das Geld auch nur per Überweisung an diejenige Stelle Schicken, die für die Beschaffung zuständig ist. So ist sicher, daß das Geld auch wirklich dafür verwendet wird. In Hessen z.B. zahlt das Land Bücher im Rahmen der LMF. Da Schulen über kein eigenes Konto verfügen dürfen, wäre da also das Schulamt der Empfänger.

von hgmeier am 17.07.2012, 09:32



Antwort auf Beitrag von hgmeier

Sorry, hgmeier, aber du schreibst totalen Quatsch!! Was soll das Schulamt mit 12 € für ein beschädigtes Buch anfangen?? Du hast zwar Recht, dass die Bücher aus der LMF bezahlt werden, in diesem Rahmen wird aber der Schule jedes Jahr ein entsprechender Betrag zugewiesen, den diese dann nach Gutdünken / Notwendigkeit ausgibt. Wenn Bücher beschädigt sind, muss man einen entsprechenden Wert bezahlen, der dann in diesen Topf kommt, aus dem wieder Neues angeschafft wird. Und ja, die AP hat das Anrecht auf das Buch.

von Schräubchen am 17.07.2012, 09:55



Antwort auf Beitrag von Schräubchen

>>Du hast zwar Recht, dass die Bücher aus der LMF bezahlt werden, >>in diesem Rahmen wird aber der Schule jedes Jahr ein >>entsprechender Betrag zugewiesen, den diese dann nach >>Gutdünken / Notwendigkeit ausgibt. Zwar wird in Hessen den Schulen ein Betrag zugewiesen, dies erfolgt jedoch rein virtuell in den Büchern. (Und da kann das Schulamt auch die 12 Euro hinbuchen.) Dies ist u.a. dadurch notwendig, da die Schulen keine eigenen Bankkonten haben.

von hgmeier am 17.07.2012, 13:49



Antwort auf Beitrag von hgmeier

"da die Schulen keine eigenen Bankkonten haben." Klar habe Schulen ein Bankkonto! Aber warum überhaupt überweisen. Kind habt Buch unbrauchbar gemacht, Betrag x wird gezahlt und ein neues dafür angeschafft. An meiner Schule wird übrigens das Zeugnis nicht heraus gegeben, wenn das Geld noch nicht da ist.

von Miolilo am 17.07.2012, 14:09



Antwort auf Beitrag von Miolilo

"An meiner Schule wird übrigens das Zeugnis nicht heraus gegeben, wenn das Geld noch nicht da ist." ... wow, das ist ja mal eine maßnahme! ich fürchte, unsere eltern liefen sturm, machte meine schule das ebenso. werd es trotzdem mal der schulleitung vorschlagen ;-) lg

von kuschelwölfchen am 17.07.2012, 14:20



Antwort auf Beitrag von Miolilo

>>Klar habe Schulen ein Bankkonto! Definitv nicht, wenn es sich um öffentliche Schulen in Hessen handelt. Und darauf bezog sich meine Aussage.

von hgmeier am 17.07.2012, 14:22



Antwort auf Beitrag von kuschelwölfchen

>>ich fürchte, unsere eltern liefen sturm, machte meine >>schule das ebenso. Und das zu recht. Rechtlich begibt sich die Schule da auf sehr dünnes Eis - und dabei ist auch noch sehr warm.

von hgmeier am 17.07.2012, 14:23



Antwort auf Beitrag von hgmeier

">>Klar habe Schulen ein Bankkonto! Definitv nicht, wenn es sich um öffentliche Schulen in Hessen handelt. Und darauf bezog sich meine Aussage." Meine auch!

von Miolilo am 17.07.2012, 15:07



Antwort auf Beitrag von Miolilo

Stimmt, hab mich eben schlau gemacht. Das scheint seit 2009 unter gewissen Umständen möglich zu sein. Wird aber wohl aus verschiedenen Gründen seltenst genutzt. Da es sich bei besagten Zahlungen aber um den Ersatz von Lendesmitteln handelt, sind diese dann durch die Schule "noch oben" hin abzuführen. So sollte es zumindest sein.

von hgmeier am 17.07.2012, 15:14



Antwort auf Beitrag von hgmeier

Wieso sollte es nicht rechtens sein, die Eltern zu bitten, persönlich das Zeugnis abzuholen? Bei dieser Gelegeheit wird dann über den noch zu zahlenden Betrag gesprochen.

von Miolilo am 17.07.2012, 15:14



Antwort auf Beitrag von hgmeier

bei uns geht das geld dann an die Gemeinde! und JA du darfst das Buch dann haben...aber wozu???

von Henni am 17.07.2012, 19:49



Antwort auf Beitrag von Henni

...müssen die Lehrer halt im Unrecht sein Unser Schulamt ist für 158 Schulen zuständig. Die würden sich richtig freuen, wenn von irgendwelchen Eltern mal eben 12 € überwiesen würden - vor allem mit der Forderung, das Buch dann noch weiterzuleiten.

von Schräubchen am 17.07.2012, 21:04



Antwort auf Beitrag von Schräubchen

wenn die Bücher nicht abgegeben oder bezahlt sind. Das ist das einzige Druckmittel, manche Schüler dazu zu bringen, mal nach ihren Büchern zu suchen. (Wir haben allerdings größere Schüler).

von Schräubchen am 17.07.2012, 21:08



Antwort auf Beitrag von Henni

OT

von hgmeier am 17.07.2012, 21:20



Antwort auf Beitrag von Schräubchen

Die Schüler oder deren Eltern bekommen es, wenn sie in den ferien das Buch zurückbringen doer Geld erstatten. Sie bekommen eine Quittung und das Geld geht an dei jeweilige Fachkonferenz, die damit die jeweiligen Bücher nachbestellen. Suse

von *Suse* am 17.07.2012, 22:50



Antwort auf Beitrag von *Suse*

Ist doch logisch, grad bei Entlassschülern etc..sonst kommt man NIE ans Geld!

von Henni am 18.07.2012, 06:48



Antwort auf Beitrag von hgmeier

also uns ging es auch wie euch und wir konnten raussuchen ob wir 11€ bezahlen und das buch wird weitergenommen (stand direkt mit da) oder knapp 19 € da können wir es behalten. Ich habe mich bei der Direktorin beschwert und es sieht gut aus das wir nix bezahlen müssen. unser buch wurde neu ausgegeben und hat nun ein eselsohr also absolut weiter verwendbar! da sehe ich nicht ein dafür was zu bezahlen würden seiten fehlen oder wäre das buch mal nass geworden ist es was anderes aber so nicht.Rede mal mit der lehrerin LG jen

von Jelli15504 am 19.07.2012, 22:04



Antwort auf Beitrag von Marion111

Hallo Marion, ich musste mal ein Buch bezahlen, aus der Bücherei. Es war angeknabbert, hier war es natüüüürlich keiner Naja, egal. Nach dem bezahlen durfte ich das Buch mit nach Hause nehmen. Wie gesagt, war aber die Bücherei.

von minkypinky am 17.07.2012, 09:42



Antwort auf Beitrag von Marion111

Na klar gehört die nach Bezahlung das Buch. Deswegen haben wir sogar Anweisung gehabt, heute beim Büchertausch sehr großzügig zu kontrollieren, denn wenn die Eltern den Zeitwert bezahlt haben, bekommen wir als Schule dann ja kein neues Buch für das Geld. LG

von LuAnJo am 17.07.2012, 13:45



Antwort auf Beitrag von Marion111

Wenn du bezahlst, bekommst du das Buch.

von glückskinder am 17.07.2012, 17:31



Antwort auf Beitrag von Marion111

Ist ja OK, wenn du dich nicht rumstreitest, aber wie kommen die darauf, dass ihr das alleine wart? Ich kann mich zu meiner Schulzeit an Fetzen zwischen Pappendeckeln erinnern, die können gar nicht von einem Schüler entstanden sein. Die waren uralt und dreckig. Irgendwann ist halt so eine Buchlebenszeit auch mal abgelaufen. Das kann doch nur dann richtig sein, wenn ihr das Buch neu bekommen habt. Habt ihr?

von Sternspinne am 17.07.2012, 23:14



Antwort auf Beitrag von Sternspinne

Hier bekommt jeder Schüler am Schuljahresanfang einen Zettel, auf dem schon vorhandene Schäden eingetragen werden. Die muss man dann natürlich nicht bezahlen. Weist ein Buch aber einen Schaden auf, der nicht auf dem Zettel notiert worden ist, kann man wohl davon ausgehen, dass der Schüler selbst dafür verantwortlich ist. Es gibt hier auch immer mal Schüler, die vergessen, den Zettel abzugeben. Dann hat man natürlich gelitten, wenn man ein schadhaftes Buch hat.

von Schräubchen am 18.07.2012, 00:49



Antwort auf Beitrag von Marion111

bei uns war es so, daß wir die möglichkeit bekamen, das buch selber zu besorgen. die schule wollte damals 19 euro von uns, aber ich habe es neu bei amazon für 12 euro gekauft und der schule dann übergeben. das alte durften wir behalten. wenn du das buch bezahlst, dann ist es dein eigentum. du kannst die herausgabe verlangen.

Mitglied inaktiv - 18.07.2012, 08:03



Antwort auf Beitrag von Marion111

und wenn es kaputt zurückgegeben wird, den Rest bis zum Neupreis.

von Birke am 19.07.2012, 10:02



Antwort auf Beitrag von Birke

Hallo, wenn du ein buch bezahlen musst, dann gehört es auch dir. Uns wurde beim 1. Elternabend gesagt, dass wir die Fibel unseres Kindes am Ende des Schuljahres kaufen können. Der Preis läge dann bei 3/4 des Neupreises. Das Buch hätte neu € 16,50 gekostet und wir haben jetzt € 12,38 bezahlt. Unsere Große hat auch die erste Fibel bekommen, deshalb hat die Maus das jetzt auch bekommen. Ich habe jetzt den zettel nicht mehr da, aber bei uns war da irgendetwas von Schmutzgeld € 2,50 drauf, wenn man es noch benutzen konnte. Aber da will ich mich nicht festlegen. Liebe Grüße Sabine

von Sabine mit Amelie am 23.07.2012, 23:04