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Geschrieben von biggi71 am 03.03.2011, 19:50 Uhr

nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden???

hallo,
unsere tochter wird nicht in die einzugsgebietsschule kommen. reicht es einfach sie schriftlich dort abzumelden?? kann im augenblick nicht fragen, da das büro erst nächste woche donnerstag wieder besetzt ist. würde aber schnellstens bescheid geben wollen, da die besuche in der kita schon angemeldet werden.
lg
biggi

 
6 Antworten:

Re: nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden???

Antwort von dhana am 03.03.2011, 20:05 Uhr

Hallo,

kommt wieder Bundesland an.

In Bayern gilt die Sprengelschule - so einfach kann man sich da die Grundschule nicht aussuchen, sondern muss einen Gastantrag stellen, mit Begründung (z.B. die Betreuung nach dem Unterricht, ..) dann kann! dem Antrag stattgegeben werden, vorrausgesetzt, die Gastschule stimmt dem zu.

Lg Dhana

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niedersachsen...

Antwort von biggi71 am 03.03.2011, 20:23 Uhr

wir können uns die grundschule eigentlich auch nciht aussuchen...

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Re: niedersachsen...

Antwort von dhana am 03.03.2011, 21:20 Uhr

Hallo,

wie es genau gehandhabt wird, weiß ich für Niedersachsen nicht, aber hier kann man nur mit einer sehr guten Begründung aus dem Schulsprengel raus.

Ich kenn einen Fall, da arbeiten beide Eltern (selbständig) an einem anderen Ort und wollten, das ihr Kind am Arbeitsort eingeschult wurde, wegen der Betreuung nach der Schule. Die mussten darum richtig kämpfen, das das durchging.

Lg Dhana

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Re: nicht zur "einzugsgebietsschule", muss ich nur abmelden???

Antwort von DidiM am 03.03.2011, 21:39 Uhr

Hallo!
Ich bin auch aus Niedersachsen. Also, bei uns muß man an der Grundschule, wo eigentlich eingeschult werden müßte, ein Antrag gestellt werden. Sie können sogar ablehnen. Wird selten gemacht, aber wenn sonst die Klassenstärke nicht gebildet werden kann, kann das mal vorkommen.
LG
Didi

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Antrag auf Wechsel des Schulbezirks stellen.....

Antwort von Caot am 04.03.2011, 8:58 Uhr

..... so kenne ich das hier. Man geht also zur Sprengelschule und stellt mit einem Formular den Antrag auf Wechsel des Schulsprengels. Diesem Antrag muss man eine Begründung beilegen. In der Begrünung liegt der Hund begraben -denn die sollte einen trifftigen Grund enthalten.

Dieser Antrag wird vom Rektor/in der Sprengelschule unterezeichnet.
Damit gehst Du zur anderen Schule und meldest dein Kind an. Auch diese müssen auf dem Antrag unterschreiben. Dieser Antrag geht dann zum Schulamt, welche ebenfalls unterzeichen müssen. Haben alle unterzeichnet, gil der Antrag als genehmigt.

Viel Erfolg.

P.S. Wie das mit einem Wechsel in eine Privatschule aussieht, das kann ich Dir nicht sagen.

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vielen dank für die antworten, ...

Antwort von biggi71 am 04.03.2011, 10:40 Uhr

heute hat mich die direktorin der schule angerufen (meine nummer ist wohl zu häufig dort erschienen :-))
es ist alles kein problem, da unsere tochter in eine kirchliche grundschule gehen wird. somit ist das einer privatschule wohl gleichgestellt und sie müssen sie nicht "entlassen" und ich muss auch keinen antrag stellen.

lg
biggi

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