Grundschule

Grundschule

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von hormoni am 17.01.2010, 12:48 Uhr

Nochmal zu Zusatzversicherung und Kieferorthopäde...

Hallo!

Wir haben eine Zahnzusatzversicherung allerdings les ich nirgendwo im Vertrag, dass darin auch Kieferorthopädie beinhaltet ist. Demnächst stünde ein Routinebesuch beim Zahnarzt an aber die Zähne meines Großen sind m.E schon so, dass sie eines Tages Kieferorthopädische Behandlung brauchen.

Könnt ihr mir über PN schreiben, WO ihr eure Versicherung abgeschlosssen habt, wieviel ihr monatlich bezahlt usw und was in eurem Vertrag inkludiert ist? Wir zahlen ca 9 Euro im Monat, da ist aber dann auch die Krankenzusatzversicherung dabei...

LG

hormoni

 
9 Antworten:

Re: Nochmal zu Zusatzversicherung und Kieferorthopäde...

Antwort von Ebba am 17.01.2010, 13:55 Uhr

Wir haben diese hier für unsere Tochter:
http://www.arag.de/zahnzusatzversicherung/index.html
DentalPro Z100

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Nochmal zu Zusatzversicherung und Kieferorthopäde...

Antwort von vallie am 17.01.2010, 13:59 Uhr

ich kann dir das auch öffentlich schreiben.
eine zahnzusatzversicherung haben wir alle. eine kieferorthopädische versicherung ist da nicht beinhaltet. wär ja auch spaßig, dann würde ich mir sofort was korrigieren lassen.

ich kann es dir nicht im einzelnen sagen, kind2 zahlt glaub 3€, ich 7€ und gatte auch 7€.
bei kind1 ist es auch bei der krankenzusatz dabei, da zahle ich insgesamt 15€ ( seit sie 14 ist, davor 10€ ).
debeka und barmenia.

es gibt nicht viele versicherungen, die eine kfo-behandlung anbieten, im ae war mal eine userin, die hatte die und auch in anspruch genommen. nick habe ich aber vergessen. für deinen sohn ist es eh schon zu spät.

im normalfall ist es auch eine medizinische indikation, die zahlt die kasse.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

bei ebba zum beispiel

Antwort von vallie am 17.01.2010, 14:02 Uhr

da wird kfo-ersatz bis zu 80% geboten...
allerdings nur für medizinisch notwendige behandlungen.
und die zahlt bis dato eh die gkv...
da muß man echt aufpassen!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Ne, nicht ganz vallie.

Antwort von Ebba am 17.01.2010, 18:15 Uhr

Die GKV übernimmt nicht jede medizinisch notwendige Behandlung sondern nur die ab KIG 3.
Aber auch schon bei Zahnfehlstellungen KiG 2 ist die Behandlung medizinisch notwendig und diese Kosten trägt dann die ARAG.
/cit/
KIG 2
bedeutet eine Zahnfehlstellung, die aus medizinischen Gründen eine Korrektur erforderlich macht, deren Behandlungskosten aber wegen des geringen Ausprägungsgrades der Zahn- und oder Kieferfehlstellungen ebenfalls nicht von der GKV übernommen werden.

Zu der oben genanten KIG 2 Gruppe bieten die ARAG mit dem Tarif Z 100 und die CSS mit dem Tarif Top mit einem Erstattungssatz von 80 % zurzeit am gesamten Deutschen Markt für Krankenzusatzversicherungen die besten Leistungen. Die Tarife Komfort Plus und Komfort der Signal tragen von den medizinisch notwendigen Leistungen 50 % der Kosten, maximal 1.280,- Euro pro Jahr. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt gar nichts.
/cit/
Guck wen's interessiert hier:
http://www.versicherung-vergleiche.de/onlinerechner/zahnzusatzversicherung/hilfe/gkv_leistungen.htm#6

Und für den Fall, dass eine derartige Fehlstellung vorliegen sollte haben wir für unsere Tochter die Versicherung abgeschlossen.

Aber natürlich hast Du recht. Man muss immer gut prüfen und vergleichen bevor man eine Versicherung abschließt.

Liebe Grüße
Ebba

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ne, nicht ganz vallie.

Antwort von vallie am 17.01.2010, 19:06 Uhr

heißt das, die arag zahlt 80%? gibt es da auch eine maximalleistung?
die signal ist das signal iduna?
wenn man davon ausgeht, daß man die versicherung mit 5 abschließt, mit 9€, für den fall der fälle, der vielleicht eintritt...

ich habe mich sehr geärgert, daß ich für kind1 keine hatte, gab es vor 10 jahren auch, noch nicht mal vor 4 jahren, für kind2 habe ich mich dagegen entschieden.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ne, nicht ganz vallie.

Antwort von Ebba am 17.01.2010, 19:16 Uhr

Reicht ja, wenn man die Versicherung mit 10 oder 11 Jahren abschließt. Unsere Tochter btw hat jetzt mit 12 J. gerade mal 9 neue Zähne u. die dicken Klöpper, wie zB Backenzähne sind nicht dabei. Da ist noch völlig offen wie sich die Zahnstellung einmal gestalten wird. Zur Zeit sieht alles noch ganz ordentlich aus u. vermutlich wird es auch nicht so übel werden, dass die GKV eintreten muss. Und für den Fall der Fälle, dass zwar medizinisch behandlungsbedürftig aber keine Kassenleistung sind wir jetzt hoffentlich abgesichert und wenn nicht, dann haben wir eben ein paar hundert Euro in den Sand gesetzt. Aber, dass ist ja der "Witz" an einer Versicherung. In meine Haftpflichtvers. zahle ich zB schon seit 25 Jahren ein und habe sie noch nie in Anspruch genommen. Die haben sich an mir schon eine goldene Nase verdient :-), gar nicht zu reden von der gesetzl. KV meines GöGa.

Und was die Maximalleistungen betrifft, zumindest soweit für mich erkennbar gibt's bei der ARAG keine. Allerdings sind ja die Kosten für kieferorthopädische Behandlungen vermutlich immer ähnlich, zumindest bei geringfügigen Zahnfehlstellungen mit medizinischem Behandlungsbedarf.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Ne, nicht ganz vallie.

Antwort von vallie am 17.01.2010, 19:42 Uhr

hätte bei uns nicht gereicht, sie hat mit 14 die behandlung abgeschlossen. der überbiss war schon sehr sehr früh erkennbar, da hätt ich dann noch mit der versicherung rumstreiten dürfen.

ich habe an die 3000€ selbst gezahlt, schüttelt man nicht gerade aus dem ärmel, aber es ist jeden cent wert, denn sie hat perfekte beißerchen.

klar, die versicherungen müssen ja leben, aber ich habe bis auf die zahnersatz meiner kinder noch jede versicherung mal gebraucht....auch die haftpflicht, als kind1 meinte einen feuchttuchinsklowerfwettbewerb veranstalten zu müssen....

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Perfekte Beißerchen

Antwort von Ebba am 17.01.2010, 19:53 Uhr

... soll unsere Tochter auch eines Tages haben und selbst wenn eine leichte Zahnfehlstellung da ist und eine medizinische Notwendigkeit nicht besteht werden wir uns zu einer kieferorthopädischen Behandlung entschließen und diese ggf. selbst bezahlen.
Das sehe ich so wie Du. Perfekte Beißerchen sind, sofern man es sich irgendwie leisten kann, schon was wirklich feines.

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Perfekte Beißerchen

Antwort von Osolemio1 am 28.01.2011, 16:26 Uhr

Hi, mir hat die WaizmannTabelle Kinder gehofen.
Lag bei meinem Zahnarzt aus.
Die Unterschiede bei den KFO Leistungen bei den versicherern sind abenteuerlich. Was aber cool ist: Viele Anbieter haben zusätzlich zur KfO auch eine Erstattung für Fissurenversiegelungen und Zahnreinigung dabei.
D.h. ich bekomm nen guten Teil von den Beiträgen, die ich für meinen Sohn zahle (ca. 8 € im Monat bei der Signal) wieder als Erstattung zurück. Dann ist mein Geld wenigstens sinnvoll investiert.
-Hab grad gesehn, die Tabelle gibts auch im Netz: www.waizmanntabelle.de/kinder

Viele Grüße!

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Die letzten 10 Beiträge im Forum Grundschule
Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.