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Geschrieben von Zweizahn am 05.02.2016, 16:03 Uhr

Regeln Notengebung

Hallo,

ich habe eine Frage. In der Halbjahresinformation können doch die Noten mit einem Plus oder einem Minus versehen werden. Gibt es bei euch an den Grundschulen eine feste Regel dafür oder ist das Ermessenssache des Lehrers? Wir haben hier gerade das Problem Mathe. Ich muss nochmal genau den Durchschnitt rechnen, aber der liegt zwischen 1,3 und 1,4 und er hat eine 1- bekommen. Ich kann's nicht verstehen.
Auch in Musik . Wir wissen von 1, 1, 2 und es steht eine 1- da, obwohl alle Noten gleichwertig sind. Entweder wurden Noten verteilt, von denen wir nichts wissen oder man hat seltsame Regeln.
Die Kopfnoten sind auch so, dass man nicht auf ein "-" schließen könnte.
Wir werden am Montag mal nachfragen, denn es geht ja auch um die Bildungsempfehlung.

Vielleicht hat ja jemand sachdienliche Hinweise bzw. Infos.

Danke!
Zweizahn

 
34 Antworten:

Welches Bundesland?

Antwort von Pamo am 05.02.2016, 16:13 Uhr

.

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Sachsen

Antwort von Zweizahn am 05.02.2016, 16:21 Uhr

Ich schau mir die GS-Ordnung mal an.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Tai am 05.02.2016, 16:39 Uhr

Hallo,

ich verstehe dein Problem nicht so ganz.

Dein Kind hat mit der 1-, die ja 1,25 bedeutet, doch eine bessere Note als nach den von dir angegebenen. Möchtest du eine glatte 1 auf dem Zeugnis?
Was ist mit der mündlichen Bewertung?

Und glaubst du wirklich, das spielt bei den Noten bei der Bildungsempfehlung eine Rolle? Kein Gymnasium wegen 1 MINUS?

Was ist das Problem?

Gruß
Tai

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von angelok82 am 05.02.2016, 17:01 Uhr

Also ich verstehe dein Problem auch nicht.
Hier (Sachsen Anhalt ) gab es in Mathe bei 2,4 eine 3. 4.Klasse. Mit diesem Zeugnis "bewirbt " man sich ja jetzt quasi für die weitetbildende Schule. Das fand ich schon gemein...Ich hätte die 2- viel lieber gehabt.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Zweizahn am 05.02.2016, 17:27 Uhr

Dass es mit 2,4 eine 3 geben soll, verstehe ich nicht. Das ist für mich nicht wirklich gerechtfertigt. Da würde ich nachfragen, warum so entschieden wurde.

Nein, für die Bildungsempfehlung ist es nicht wirklich wichtig. Die kriegt er so oder so, aber erst am 26.2.. Mein Kind ist traurig. Er hat gekämpft für dieses tolle Zeugnis. Aus eigenem Antrieb, ohne, dass wir ihn genötigt haben. Nun, mit dem Mahe-Durchschnitt wurmt es ihn natürlich, dass er die 1- in dem Fach bekommt. Wir wollen einfach mal nachfragen, was denn die Begründung dafür ist, wenn es nicht der Notendurchschnitt ist. Ich weiß, es mag Jammern auf hohem Niveau sein, aber es muss schon eine stichhaltige Begründung geben.

In Musik vermute ich, dass es eine Note gab, die man ihm nicht gesagt hat. Auch nicht in Ordnung, wie ich finde. Man gibt in Fächern, wo es nur 3 oder 4 Zensuren im Halbjahr gibt, eine Mitarbeitsnote, obwohl in den Kopfnoten auch nochmal Mitarbeit bewertet wird. Ich finde das komisch. Ich kann ja auch nicht schlechtes Benehmen in eine Fachnote eingehen lassen. Das darf ich gar nicht. Hab ich mal im Ref gelernt (ich bin aber an einer berufsbildenden Schule tätig).

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Ich glaube, in den Bundesländern gibt es

Antwort von Zweizahn am 05.02.2016, 17:29 Uhr

verschiedene Regelungen.

Eine 1 gibt es bis maximal 1,5. Bei 1,5 entscheidet der Lehrer. D.h. bei 1,5 könnte man eine 1- oder eine 2+ geben.

1,25 würde bei uns keine 1- sein.

Die sächsische Grundschulordnung sagt nur aus, dass eine Notentendenz mit "+" oder "-" gekennzeichnet werden kann. Mehr steht dazu nicht drin.

Ich würde die Sache auch bei 2-, 3-usw. hinterfragen.

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Ich glaube, in den Bundesländern gibt es

Antwort von Zweizahn am 05.02.2016, 17:29 Uhr

verschiedene Regelungen.

Eine 1 gibt es bis maximal 1,5. Bei 1,5 entscheidet der Lehrer. D.h. bei 1,5 könnte man eine 1- oder eine 2+ geben.

1,25 würde bei uns keine 1- sein.

Die sächsische Grundschulordnung sagt nur aus, dass eine Notentendenz mit "+" oder "-" gekennzeichnet werden kann. Mehr steht dazu nicht drin.

Ich würde die Sache auch bei 2-, 3-usw. hinterfragen.

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Sachsen-Anhalt

Antwort von Zweizahn am 05.02.2016, 17:31 Uhr

Habt ihr eine Grenze hinsichtlich des Notendurchschnitts bei Bewerbung fürs Gym?

In Sachsen muss es eine 2,0 in Sachunterricht, Mathe und Deutsch sein. Eine 4 darf man nicht haben.

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Re: Sachsen-Anhalt

Antwort von angelok82 am 05.02.2016, 18:14 Uhr

Keine Ahnung, interessiert mich nicht wirklich. Gymnasium steht hier bei uns nicht zur Debatte. Unser Sohn hat alles 2-en, außer Mathe (leider hat ihm die 4 in KA alles vermasselt, sie ist in der gesamten Klasse unheimlich schlecht ausgefallen....) und Sport., aber seine Arbeitsmoral und das Lernverhalten sprechen gegen Gymnasium.
Er wird (hoffentlich klappt es, da Losverfahren) auf eine IGS wechseln.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von LuAnJo am 05.02.2016, 21:58 Uhr

Hallo, es ist natürlich Ermessenssache des Lehrers, letztlich geht es ja nur um eine Tendenz.Bei .., 5 gibt es normalerweise nur die schlechtere Note - und nicht die 1-. Insofern kann man schon bei 1,4 mal ein - setzen. Ich persönlich mache das im Halbjahr auch- gibt ja schon die Aussage wie der derzeitige Stand ist und bei (-) soll das Kind eben dran bleiben.Genauso würde ich bei 1,5 dann eine 2+ geben zum Ansporn. Deswegen ist es ja auch eine Halbjahres-Information und kein Zeugnis. Auf der Bildungsempfehlung tauchen die Noten dann noch mal auf, aber ohne + oder -. Insofern solltest du dein Kind nicht noch mit "wir fragen jetzt noch nach" verrückt machen. Lob ihn für das tolle Zeugnis. Außerdem ist es gängige Praxis v.a. in Fächern mit geringer Notendichte auch die Mitarbeit als eine Fachnote zu werten - es muss den Schülern aber gesagt werden. Die Kriterien dafür muss man als Lehrer den Eltern auf Nachfrage darlegen können. Unsere speziellen sächsischen Kopfnoten entstehen ja aus der Meinungsbildung aller Fachlehrer und in der Praxis werden sie oft nicht für jeden Schüler bis zu Ende ausdiskutiert. Bei mir am Gym ist es so, dass die Fachlehrer Vorschläge machen und ich als Klassenlehrer aber entscheide und da habe ich jetzt nicht immer den Durchschnitt der Fachlehrer-Empfehlung genommen, da ich auch das Drumherum kenne und da auch pädagogisch wirken muss.
LG

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Naja, was heisst "schlechtes Benehmen" eingehen lassen? Das kommt doch drauf an...

Antwort von MM am 05.02.2016, 22:20 Uhr

... wie man das definiert oder was für eine Situation es ist.

Wenn z.B. jemand fast immer schwätzt, nicht aufpasst, sein Zeug nicht dabei hat - dann kann man das als "schlechtes Benehmen" definieren, aber v.a. ist es ja nicht ebrbrachte Leistung - denn wenn man denjenigen dran nimmt, weiss er nicht mal, wo wir sind, woruber gerade gesprochen wurde, geschweige denn die richtige Antwort auf die Frage, die der Lehrer gestellt hat. Und dann ist das in dem Moment eine "kleine" schlechte Note - weil eben Leistung mündlich nicht erbracht. Passiert sowas häufiger, häufen sich diese schlechten mündlichen Noten und es gibt auch eine schlechte mündliche Gesamtnote. Und dann kann derjenige meinetwegen schriftlich auf 2 stehen, aber wenn es mündlich grad mal ne 4 ist, kann er über eine 3 im Zeugnis noch froh sein.

Das ist jetzt nicht auf euch bezogen, sondern generell. Also dass "schlechtes Benehmen" wie Schätzen, Stören durchaus Einfluss auf die Note hat, weil derjenige dann halt nicht die Leistung bringt, die er bringen soll.

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Ich dachte irgendwie, Kopfnoten gäbe es in D nicht mehr?

Antwort von MM am 05.02.2016, 22:23 Uhr

Oder bin ich da falsch informiert...? Bei uns früher gab es sie in der Grundschule, soviel ich weiss. ¨

Hier in CZ gibt es ausser den Fachnoten eine Note in Betragen, die hat aber nur drei Abstufungen: 1 -2 -3 und eine 2 ist schon "schlecht", weil derjenige irgendwas ausgefressen haben muss...

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R@MM

Antwort von LuAnJo am 05.02.2016, 23:18 Uhr

In vielen Bundesländern nicht- aber bei uns in Sachsen gibt es sie wieder. Können von 1 bis 5 sein und es gibt sie für Betragen, Mitarbeit, Fleiß und Ordnung.
Heutiger Spass bei der Ausgabe der Halbjahres-Info: einer meiner Fünftklässler kam zu mir und meinte er könne nicht verstehen, wo er doch gar nicht ordentlich ist, warum er da eine 2 bekommen hat. Ich hab ihn "getröstet" und gesagt, die Ordnung in deinem Zimmer zu Hause bewerten wir nicht .

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Badefrosch am 06.02.2016, 9:17 Uhr

Ich weiß nicht ob es in Bayern noch so ist.

Mündlich + kleine Tests (Ex, Stehgreifaufgabe) + Referat zählte einfach
Klassenarbeiten doppelt

bis x,50 gab es die bessere Note
bei x,51 bis x,56 entschied die Lehrerkonferenz
ab x, 57 gab es die schlechtere

Wobei bei solchen Wackelkandidaten oft nochmal mündlich abgefragt wurde um die Note eindeutig zu machen.

Eine Note mit + wäre für mich bis 1,3, ohne etwas 1,4 bis 1,6, von 1,7 bis 1,9 dann eine Note mit Minus, wobei ich so ein Bewertungssystem nicht kenne.

Allerdings sehen heute die Zeugnisse anders aus.

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1, 1, 2 ist 1,33 im Schnitt und das ist eine "schlechte" eins, also eine 1-

Antwort von KH am 06.02.2016, 9:24 Uhr

1 2 2 wäre eine "gute" 2 also eine 2+
Wo verstehst du das nicht?
Anders gefragt: Was ist denn für DICH eine 1-?

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Für die genaue Festlegung gibt es in Bayern (noch) keine einheitliche gesetzliche

Antwort von KH am 06.02.2016, 9:32 Uhr

Regelung. Wie was gewertet wird (einfach, doppelt) ist Sache des einzelnen Lehrers, der einzelnen Schule, der Lehrerkonferenz je nachdem. Man muss da sogar wieder bei den Schularten unterscheiden.
"Eine Note mit + wäre für mich bis 1,3, ohne etwas 1,4 bis 1,6, von 1,7 bis 1,9 dann eine Note mit Minus, wobei ich so ein Bewertungssystem nicht kenne." Da ist wohl ein Denkfehler drin: 1,7-1,9 ist keine 1 mehr sondern eine 2 und damit eine 2+ (wobei es das in Bayern nicht gibt). Eine 1+ ist somit rein rechnerisch nicht möglich, weil kein Schnitt besser als 1,0 bei den klassischen Noten herauskommen kann, genausowenig wie übrigens eine 6-.
Für mich ist folgendes System logisch: bis 1,2 eins, 1,3 -1,5 eins minus, 1,5-1,7 zwei plus, 1,8-2,2 zwei, 2,3 - 2,5 zwei minus etc.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Snaffers am 06.02.2016, 12:54 Uhr

Also in BW ist 1-=1,25 1-2=1,5 2+=1,75 etc.
So gesehen ist bei 1,1,2 der Durchschnitt SCHRIFTLICH bei 1,33.
Aber natürlich kommt auch noch die mündliche Leistung dazu, die scheint wohl ähnlich gewesen sein.
Je nach Fach (Mathe tendenziell eher weniger, Musik eher mehr) spielt die mündliche Note da ja auch noch mit rein - und da kann dann aus nem schriftlichen Schnitt von 1,33 durchaus auch mal ne 2 werden.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Snaffers am 06.02.2016, 13:12 Uhr

Es wird nicht die mündliche Mitarbeit als "Menge der Beteiligung" gewertet sondern v.a. auch an der Frage "wie ist der Inhalt der Beteiligung.
Wenn ich in Klassenarbeiten alles abtesten will, was ich in die Notengebung einfließen lasse, schreibe ich JEDE Stunde einen Kurztest und die Arbeiten an sich werden sehr umfangreich. Mündlich bearbeitet habe ich vielleicht nicht in jeder Stunde von jedem Kind eine Note, aber insgesamt einen wesentlich größeren Überblick übers inhaltliche Können des einzelnen Kindes.
Ich habe mit Englisch in der Grundschule sogar ein Fach, das - auch vom Kultusministerium aus - in BW ganz bewusst fast ausschließlich auf mündlicher Leitung beruht. Sprich ich beobachte und notiere mir, was die Kinder gut machen mündlich (Aussprache, Hörverstehen, Grammatik etc.). Ich kann zwar Tests schreiben (wobei die Kinder jedes Wort, das sie schreiben müssen, auch während des Tests zur Verfügung haben müssen), aber die haben immer nur einen gewissen Anteil an der Note.
Zur mündlichen Mitarbeit gibts dafür hier aber auch "nur" ne Verbalbeurteilung bzw. ein Kreuzchen in nem Kompetenzraster

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Zweizahn am 06.02.2016, 17:34 Uhr

Meine SchwieMu hat sich die Zensuren in Mathe nochmal angeschaut. Sie hat 30 Jahr am Gymnasium gearbeitet.

Der Notendurchschnitt in Mathe ist 1,28. Ihrer Aussage nach gibt es in Sachsen nur bei 1,5 und Erteilung der bessern Note das Minus. Ansonsten gibt es ganze Noten. Sie sagt, dass sie bei dem Durchschnitt nicht versteht, warum da ein Minus steht.

Ich möchte auch nochmal betonen, dass hier keine Erwachsenen enttäuscht sind. Wir haben unseren Sohn gelobt. Und ich bin sowas von stolz auf sein Zeugnis. Es hat IHN gewurmt, dass er - als Klassenbester in Mathe (Schule für Hoch- und Höherbegabte, er hat eine Hochbegabung in Mathe) - eben diese "Eins-Minus" hat. Wir gehen der Sache insbesondere auf seinen Wunsch hin auf den Grund.

Eine Notenbildung kann auch nur und ausschließlich aufgrund der ins Notenbuch eingetragenen Noten erfolgen. Und nicht, weil der Lehrer der Meinung ist, der Schüler hätte die eine oder andere Note auf dem Zeugnis verdient.
Wenn ich als Lehrer schlechtes Benehmen in die Fachnote eingehen lassen will, dann muss ich mir was einfallen lassen und den Schüler bspw. über eine nicht erbrachte Leistung "bestrafen".
Insgesamt würde ich sagen, dass die Regeln in den Bundesländern schon recht unterschiedlich sind. Hätte ich nie gedacht! Bei uns würde halt keiner auf die Idee kommen, bei ,25 schon ein "minus" zu geben.

Ich bin gespannt, was die Klassenlehrerin zur Notengebung sagt.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Snaffers am 06.02.2016, 18:43 Uhr

Bei uns ist das kein "auf die Idee kommen" sondern von der Notenverordnung klar so gesetzt, dass es in der Halbjahresinformation Viertelnoten gibt. Die Abstufung ist eben wie oben beschrieben vorgegeben (und das schon seit "Menschengedenken" - also mein Vater (geboren 1940) kannte das auch schon aus der Schulzeit so).

Ich kann das jetzt mal ganz böse formulieren: Eine glatte 1 erhält nur, wer wirklich schriftlich wie mündlich immer perfekt abliefert. Hat das Kind nicht, damit hat es keine 1 verdient.
Das ist ne sehr harte Einstellung, aber ich kenne tatsächlich Kollegen, die diese vertreten.
Womöglich kommt die Lehrerin aus nem anderen Bundesland, wo es anders gehandhabt wird und hat sich damit noch nicht beschäftigt gehabt.

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von glückskinder am 06.02.2016, 20:30 Uhr

Ich arbeite in Sachsen als Lehrer.

Mathe ist eindeutig eine 1 minus. Auch Musik. Würde ich auch so geben.

Es ist Ermessenssache des Lehrer. Gibt keine Regel dafür.

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Ich verstehe es nicht

Antwort von Tai am 06.02.2016, 20:53 Uhr

Hallo,

dieser Beitrag soll unter den letzten von Zweizahn, aber mit dem Smartphone geht das irgendwie nicht.

Ehrlich, ich verstehe euer Theater um dieses Minifizzelchen Note überhaupt nicht.

Wenn das alles jetzt schon so einen Stellenwert hat, wie soll das im Laufe des Schullebens oder gar bei abiturrelevanten Noten werden?

Bleibt doch mal gelassen, dein Sohn hat Supernoten.
Alles gut.

Und bei eurer Rechnerei mit gymnasialerfahrener Großmutter habt ihr den Faktor der mündlichen Beteiligung doch nicht erfassen können, oder?
Und vielleicht ist ein Mitschüler einfach noch einen Tick besser und hat die glatte 1 bekommen.

Also. entspannt euch es geht hier um nichts!

Gruß
Tai

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Re: Ich verstehe es nicht

Antwort von Hellchen77 am 06.02.2016, 20:56 Uhr

Seh ich genaus..zumal es ein Halbjahreszeugnis ist...ist doch gut wenn die Kids nicht ganz zufrieden sind...ist ja auch ein Ansporn!!

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von leonessa am 06.02.2016, 22:28 Uhr

Hier in Bayern ist das der Notendurchschnitt 1,33. Falls die mündliche Note also eine 2 wäre und gleich wie die schriftlichen Noten zählt, wäre das eine 1,5 - in Bayern also eine 2 im Zeugnis. Bis 1,49 gibt es eine 19.

Zählt die mündliche Note einfach und die schriftlichen Arbeiten zweifach, so kann es also locker eine 1 - sein. Das mit + und - gibt es hier bei uns nicht.

Allerdings ist es bei DEN guten Noten doch egal, ob es eine 1- ist, oder? Gymnasium geht anscheinend bis 2,49 in den jeweiligen Fächern (für die Gesamtnote).


Alles Gute, Leonessa

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von memory am 07.02.2016, 10:31 Uhr

Meine Mum ist GS Lehrerin in Sachsen , sagt - Halbjahr = Ermessungssache des Lehrers-gibt keine Regelung! Meine Mum gibt bei Kinder die sich ein Bein rausgerissen haben für die Note auch manchmal noch bei 1,5 eine 1- , bei Kindern die denken die können alles und dann unaufmerksame Schussel Fehler machen , durchaus dann schon eine 2+ quasi als Wahrung! -heißt immer , pass auf , sonst rutschst Du ab - das kann auch in der Arbeitshaltung begründet sein-DU siehst dein Kind ja nicht im U.

Das Ihm das Minus/Plus in der GS so zu schaffen macht , würde mir als Eltern mehr Sorge bereiten !
Interessiert für das Gym sowieso kein Mensch- dafür gibt's dann die Bildungsempfehlung ohne + oder - und mit entsprechenden Text , wie dann das Kind lernt, mitarbeitet ect. aber bis 2,0 kann dir das auch wurscht sein und P.s. es interessiert auch im Gym. die Lehrer nicht die Bohne , da werden dann die Karten eh wieder neu gemischt!

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Die mündlichen Noten spielen doch auch noch eine Rolle...

Antwort von lejaki am 07.02.2016, 15:22 Uhr

..und das nicht grade wenig.

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Update

Antwort von Zweizahn am 08.02.2016, 13:16 Uhr

Mein Mann hat heute morgen in der Schule angerufen. Es war ein Irrtum. Die Halbjahresinformation wird korrigiert. Es sind glatte Einser.
Egal, ob “Jammern auf hohem Niveau“ oder nicht. Selbst eine Halbjahresinformation muss korrekt sein. Es ist ein Unterschied, ob einer mit 1,3 eine 1- bekommen soll oder mit 2,3 eine 2-.
Kind hat sich gefreut.

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Re: Update

Antwort von memory am 08.02.2016, 14:17 Uhr

Respekt und das in den Ferien und am Telefon !
Hier hat nur der Hort auf!

"Es ist ein Unterschied, ob einer mit 1,3 eine 1- bekommen soll oder mit 2,3 eine 2-. " äh nein in dem Sinne eigentl.. nicht!

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Re: Update

Antwort von Dream2014 am 08.02.2016, 16:45 Uhr

Ehrlich, wenn man sonst keine Probleme hat.

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Re: Update

Antwort von stjerne am 08.02.2016, 16:51 Uhr

Wieso ist das denn ein Unterschied?

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Re: Update

Antwort von Pamo am 08.02.2016, 17:56 Uhr

Freut mich, dass der Fehler korrigiert wurde!

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Re: Update

Antwort von Zweizahn am 08.02.2016, 19:07 Uhr

Warum es einen Unterschied macht? Weil eine 1 zwischen 1,0 und 1,5 liegt. Eine 2 aber zwischen 1,5 und 2,5. Eine 0,8 oder so gibts nicht, also liegt die Spannweite bei der 1 bei 0,5 - bei ner 2 bei 1.

Die sind alle da, weil Bildungsempfehlungen geschrieben werden müssen. Wir bekommen die am 26.2.

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Re: Update

Antwort von stjerne am 08.02.2016, 19:20 Uhr

Gibt es denn keine 1+? Das entspräche dann doch 0,8.
Aber so wichtig ist es mir jetzt auch nicht. ;-)

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Re: Regeln Notengebung

Antwort von Carmar am 09.02.2016, 19:05 Uhr

0,7 = 1+
1,0 = 1
1,3 = 1-
1,7 = 2+
2,0 = 2
2,3 = 2-

usw.

Bei der Folge 1, 1, 2 hätte ein Kind hier wahrscheinlich sogar eine 2+ bekommen, wegen der abfallenden Tendenz. Und das auch nur, wenn die mündliche Leistung genau so gut war.
Eine 1 im Mündlichen vergibt hier aber kaum ein Lehrer.

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