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Geschrieben von Namens-Fee am 04.11.2007, 11:32 Uhr

Regional-/Gemeinschaftsschule in S-H / Schulweg

Hallo,

vielleicht durchschaut von Euch ja jd. die aktuelle Gesetzeslage für Schleswig-Holstein.

Bei uns existieren derteit am zuständigen Schulzentrum (12 km entfernt, Busverbindung zu Schulzeiten) drei Schulen, eine Grundschule, ein Gymnasium und eine Grund- u. Hauptschule (letztere unter einem Dach).

Bei letzterer steht nun die Entscheidung an, ob sie in eine Regional- oder Gemeinschaftsschule umegwandelt werden soll.

Der Schulträger führt aktuell eine Befragung der Eltern durch, was diese wünschen, sagt aber gleich, entcheiden werden SIE, egal, was die Elternmehrheit oder gar die Lehrer wollen.

Nun ist es wohl so, wenn ein Kind derzeit auf dem Gym ist und dieses wieder verlassen möchte/muss, würde es einer Regionalschule zugewiesen; man könne sich zwar auch bei einer Gemeinsch.schule bewerben, aber ob man genommen würde - Glückssache.

Wenn nun unsere Haupt- u. Realschule eine derartige Gemeinschaftsschule würde, müssten u.U. Kinder, die vom Gym wechseln wollen nach Bad Oldesloe zur Schule fahren, was eine einfache Schulwegstrecke von über 35 km bedeutet, bei keinerlei vorhandener Busverbindung.

Im Schulgesetz steht irgendwo etwas von "zumutbarem" Schulweg - ich kann mir nicht vorstellen, dass es für einen bspw. 12jährigen zumutbar ist, einen derartigen Schulweg zu absolvieren. Zumal es ja nicht einmal eine Verkehrsanbindung gibt und man als Eltern täglich zweimal fahren müsste!?

Kennt sich jd. auf diesem Sachgebiet aus und hat da mehr Informationen????

Danke und Gruß

Fee

 
2 Antworten:

In Schleswig-Holstein hat man seit 2007 freie Schulwahl.

Antwort von Trini am 05.11.2007, 8:05 Uhr

D. h. Du kannst Dein Kind auf jeder Schule der ensprechenden Schulform anmelden.

Transport ist dann allerdings Dein Problem.

Eltern zahlen jetzt 1/3 der Monatskarte (wenn Kind im selben Kreis zur Schule geht). Sonst zahlt man sie ganz oder regelt den Transport individuell.

Für und war die Erreichbarkeit der Schule ein ganz klares Argument bei der Auswahl. Natürlich hätten wir uns alle Kieler Gymnasien ansehen können, aber wir haben nur die beiden auf dem Ostufer in die Wahl genommen. Sohn muss da schließlich allein hinkommen.

Bei der Entscheidung fürs Gymnasium sollte man nicht gleich überlegen, was man denn macht, wenn das Kind es nicht schafft.
Der Unterschied zuwischen Regional-und Gemeinschaftsschule ist mir momentan nicht ganz klar. Es sind doch beides Zusammenlegungen aus Haupt- und Realschule.
Ganz sicher wird nicht Eure nächste Schule 30 km entfernt sein.

Trini

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Re: In Schleswig-Holstein hat man seit 2007 freie Schulwahl.

Antwort von Namens-Fee am 05.11.2007, 8:22 Uhr

Moin, Trini!

Doch, so wie es aussieht, wäre die nächste REGIONALschule in Bad Oldesloe - wir sind ganz im Süden des Kreises Stormarn, alle anderen evtl. vorhandenen Regionalschulen befinden sich in einem anderen Kreis und sind daher nicht verpflichtet, unser Kind aufzunehmen (Verkehrsanbindung gibt es dorthin erst recht nicht). Anmelden können wir, wo wir wollen, das stimmt schon, aber es besteht an Schulen außerhalb unseres Kreises sowie an Gemeinschaftsschulen KEINE Verpflichtung, diese Kinder aufzunehmen, da geht es nach dem Willen des Direktors und evtl. Kapazitäten; die Zügigkeit wird wol sogar vorher festgelegt.

Wesentlichster Unterschied ist, dass die Regelschulen Grundschule, REGIONALschule und Gymnasium sind. Die Gemeinschaftsschule gehört NICHT dazu, deshalb darf sie sich ihre Kinder auch aussuchen (toll ne, dass gerade DIE Schulform, die sich damit brüstet für ALLE da zu sein, sich ihre Shcüler selektieren darf!).
Lt. Shculgesetzt weist das Gymnasium ggf. einer Regionalschule zu, so wie auch diese dem Gym zuweist. Von der Gemeinschaftsschule ist keinerlei Rede.

Alles toll - Eltern und LEhrer wollen die Regionalschule, der Schulverband wird vermutlich für Gemeinschaftsschule stimmen - kann man nur hoffen, dass keines unserer Kinder, das mal auf dem Gym ist, von dort wieder runter möchte/muss....

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