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Sachbeschädigung

Thema: Sachbeschädigung

Und weiter geht es mit blättern zerreißen, Bücher und Mappen . Die Lehrerin sagt sie kann nichts tun. Jetzt wurde aber der Gurt am Schulranzen meiner Tochter angeschnitten , Gott sei dank unten sonst würde er evtl beim Gewicht reißen können . Wenn er das letzte nächste Schuljahr nicht hält weil nochwas passiert, kann ich Ersatz von der Schule verlangen ?? Danke und lg

von disi am 03.07.2014, 18:43



Antwort auf Beitrag von disi

Nein, kannst du nicht. Oder hat die Lehrerin den Gurt angeschnitten?

von Mutti69 am 03.07.2014, 19:09



Antwort auf Beitrag von disi

Die Lehrerin kann schon was machen! Das mit ist ihr nur zu anstrengend vielleicht. Schulranzen und Zeug ist im abgesperrten Klassenzimmer in der Pause. Wenn sie im Zimmer ist mit den Schülern muss sie kucken und beim Stundewechsel muss sie warten bis der nächste Lehrer da ist. Ich würde nochmal ein Gespräch versuchen und ggf mit dem Rektor reden.A.

von anouschka78 am 03.07.2014, 19:28



Antwort auf Beitrag von anouschka78

Warum geht man immer davon aus das es der Lehrerin zu anstrengend ist? Zimmer kann man absperren da stimme ich Dir zu, wenn sie im Zimmer mit den Schülern ist unterrichtet sie und soll auch noch danach schauen... Beim Stundenwechsel hat sie evtl. das Bedürfniss auch mal auf Toilette zu gehen. Also ehrlich es ist nicht der Job der Lehrerin Schulränzen zu bewachen.

von Mamamia68 am 03.07.2014, 19:59



Antwort auf Beitrag von Mamamia68

JA! Wenn sie unterrichtet dann wird sie ja wohl sehen können dass ein Kind mit einer Schere am Schulranzen eines anderen Kindes rumschnippelt oder Blätter zerreißt (das hört man ja auch!) Wenn eine Mutter Probleme hat, bei einem Kind Sachen kaputt gemacht werden oder es getriezt wird, dann sollte die Lehrerin solange die Augen und Ohren aufsperren bis sie die Lage geklärt hat. Und 90% aller Schickanen passieren wenn die Lehrer nicht da sind. Also: alle Vorkehrungen treffen die gehen! Das ist der Erziehungsauftrag der Lehrer, sie haben nicht nur einen Bildungsauftrag! A.

von anouschka78 am 03.07.2014, 21:20



Antwort auf Beitrag von disi

Beim Schulleiter, mit Empfangsbestätigung?

von Franke am 03.07.2014, 21:02



Antwort auf Beitrag von Franke

ist das dann eine indirekte Aufforderung an das geschädigte Kind, eigenhändig die schädigende Handlung zu unterbinden? Wahrscheinlich auch wieder nicht recht?

von Franke am 03.07.2014, 21:10



Antwort auf Beitrag von Franke

Hallo, lass Dir das nicht länger gefallen. Brief an den Schulleiter, die Elternvertreter. Schildere, was vorgefallen ist. Im Brief setzt Du eine Frist, bis dahin sollen sie reagieren. Ich meine hier im Forum mal gelesen zu haben, dass die Schulen extra Versicherungen haben, dass sie zB. Jacken u.ä., die beschädigt wurden, ersetzen müssen. Nur wird das den Eltern nicht auf die Nase gebunden... Wenn der Brief keinen Erfolg hat, gehst Du zum Schulamt. LG

von MamaMalZwei am 04.07.2014, 10:14



Antwort auf Beitrag von MamaMalZwei

Danke, dass uhört sich realisierbar an, denn ich habe echt keine Lust mehr drauf. Andere auch nicht aber meiner Tochter passiert es komischerweise am meisten, sie vermutet wie achin mal hier erwähnt weil sie einem Mädchen die Freundschaft kündigte , jedoch hab ich ihr gesagt, dass wir keinen verurteilen dürfen . Das werd ich aber machen und mich auch nichmalmmorgen einer Verjährung erkundigen, falls sie nächstes Jahr einen neuen Ranzen braucht . Wiederum Ist sie achin traurig genug einen Schnitt in der Tasche zu haben, sie mag ihren Ranzen ja. Lg

von disi am 05.07.2014, 21:26