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Geschrieben von Apfel77 am 29.06.2006, 9:11 Uhr

Schulfest als Pflicht!

Unser Sohn geht in die 3. Klasse. Nächsten Samstag ist an unserer Schule Schulfest. Die Rektorin hat dieses Fest als Schulpflicht für alle Schüler gemacht. Gibt aber als ausgleich keinen anderen Tag frei.
Nun mein Problem. Der Bruder meines Mannes heiratet an diesem Tag kirchlich. Eigentlich selbstverständlich das wir dort hingehen. Jetzt müssen wir aber schauen was wir mit unserem Sohn machen, da er kein Frei bekommt.
Wer hat sowas oder ähnliches schon mal gehabt? UND darf es so etwas überhaupt geben? Ich kann mir von der Schule nicht auch noch die Wochenende verplanen und vorschreiben lassen!

 
20 Antworten:

Kann ich mir schlecht vorstellen.

Antwort von Trini am 29.06.2006, 9:19 Uhr

Bei uns entscheidet alle 2 (???) Jahre die Schulkonferenz, ob der Samstag schulfrei bleiben soll.
Und diese Entscheidung ist dann bindend.
Es ist mir also unverständlich, wie man dann plötzlich samstags Schule machen kann.

In den drei Jahren bisher waren unsere Schulfeste bisher inmmer unter der Woche und nur ein einziges Mal zog es sich bis in den Nachmittag, damit die Eltern teilnehmen können.

Trini

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von bigwusch am 29.06.2006, 9:19 Uhr

Hallo :o)

Hab ich mich auch schon gefragt. Wir haben am 8. Juli auch Schulfest. Und es wird die ganze Zeit betont das es Plicht ist *wunder*


Irgentwie finde ich es doof das die so willkürlich über die Freizeit der Kinder bestimmen :o/

LG
Mel

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Für NRW stimmt das

Antwort von biohuschel am 29.06.2006, 9:29 Uhr

Wo wohnt ihr? Also für NRW stimmt das. Schulische Veranstaltungen sind Pflicht. So auch Klassenfahrten. Das gehört zur Schulkultur und die Schüler sollen so die Schule auch mal anders kennenlernen.
So kopier dir mal den Gesetzestext rein.
(1) Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Die Meldung zur Teilnahme an einer freiwilligen Unterrichtsveranstaltung verpflichtet zur regelmäßigen Teilnahme mindestens für ein Schulhalbjahr.

Aber du kannst deinene Sohn befreien lassen. Du hast ja einen triftigen Grund.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien. Längerfristige Beurlaubungen und Befreiungen bedürfen der Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde. Dauerhafte Beurlaubungen und Befreiungen von schulpflichtigen Schülerinnen und Schülern zur Förderung wissenschaftlicher, sportlicher oder künstlerischer Hochbegabungen setzen voraus, dass für andere geeignete Bildungsmaßnahmen gesorgt wird.

Muss man auch verstehen sonst sonst rackert man als Lehrer und dann kommt niemand.
LG Christina

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Das würde ich mir nicht gefallen lassen,...

Antwort von sunnymausi am 29.06.2006, 10:36 Uhr

unser schulfest fand in mitten der stadt am wochenende statt.
ging bei uns auch nicht und wir haben es auch sofort angesagt und es sollte auch noch pro erwachsen 4€ kosten und je kind 1,50€. für ein schulfest noch bezahlen?
und dann vielleicht noch das essen, weil man ja dann vielleicht noch hunger bekommt.. nein danke.
da wir ein boot haben, fahren wir am wochenende immer raus, sofern es das wetter erlaubt und es war schön, da bleibe ich bei diesem hobby doch nicht zu haus. boot fahren kann man eben nur wenn´s warm ist, denn im winter is es an land und da is nu ma schlecht mit dem wassersport.

ich würde der rektorin sagen, das euch die kirchliche hochzeit wichtiger ist und sie müßte es doch eigentlich auch verstehen, oder ist sie so ein harter brocken? oder die beste alternative, ihr laßt euch eine krankschreibung ausstellen, fall´s euer kinderarzt sowas machen sollte. erklären und fragen..

viel glück.
und wenn nich, dann hat mein kind eben einen fehltag. das wäre mir dann in dem moment auch egal, da man niemanden zwingen kann an einem wochenende dort anwesend zu sein!

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Für B.W. stimmt es auch (o.T.)

Antwort von Majali am 29.06.2006, 10:42 Uhr

...

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von ninas59 am 29.06.2006, 11:08 Uhr

Frag nochmal nach, bei uns ist es auch so.

Allerdings gibt es einen flexiblen Ferientag den Schulen individuell einschieben dürfen. Dieser muss dann an irgendeinem Samstag nachgeholt werden. Bei uns an der Schule wird an solchen Tagen auch immer ein Schulfest angesetzt.

Dieser Tag gilt deshalb als Schultag und ist ein Pflichttag.

Entschuldigungen kann man immer schreiben....

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von Apfel77 am 29.06.2006, 11:46 Uhr

Danke für eure Antworten. Wir sind RHL.PF. Und wie sunnymausi sagt:auch bei uns wurde von den Schülern Geld eingesammelt 2EUR. Getränke und Essen kosten extra.

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von chrissyf.71 am 29.06.2006, 12:48 Uhr

Hallo!

Das hatten wir vergangenes WE auch, dafür haben die Kinder am kommenden Montag schulfrei.

Eine Fernbleiben hätte müssen schriftlich entschuldigt werden. Von daher kann ich mir vorstellen, dass dies in eurem Fall auch möglich ist. Wir hatten zumindest Nachricht über die Möglichkeiten des Fehlens erhalten.

LG!
Chris

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Ist erlaubt...

Antwort von sumse am 29.06.2006, 14:27 Uhr

RLP, Grundschulordnung, §19. Die Eltern sind rechtzeitig zu unterrichten, ansonsten ist das Entscheidung des Kollegiums. Einen Ausgleichstag für eine samstägliche Schulveranstaltung ist nur vorgesehen, wenn es sich um Unterricht handelt. Ein reines Schulfest ist kein Unterricht.
Wenn Vorführungen etc. geplant sind, ist es schon sinnvoll, das ganze als Schuveranstaltung mit Teilnahmepflicht zu deklarieren.
Du kannst deinen Sohn aus wichtigen familiären Gründen (wie an allen anderen Tagen -Ausnahme unmittelbar vor bzw. nach Ferien) vom Klassenlehrer beurlauben lassen.
Und was heißt "Ich lasse mir von der Schule nicht auch noch die Wochenenden verplanen"?
Euch Eltern kann man es nie recht machen.
Wir haben unsere Schulfeste grundsätzlich samstags. Die meisten Eltern sind darüber sehr froh, weil so nämlich auch die (meisten) berufstätigen Eltern kommen können.
Lass deinen Sohn beurlauben und fertig.

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von jokasilemi am 29.06.2006, 14:27 Uhr

das kann eigentlich nicht sein! meine kids konnten aus anderen gründen auch nicht am schulfest teilnehmen, und da brauchte man nicht mal ne entschuldigung abgeben. wenn die schule sich allzu quer stellt und dann würde ich einfach am darauffolgenden Montag dem kind einen Zettel mitgeben, war krank.

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Re: Ist erlaubt...

Antwort von sumse am 29.06.2006, 14:37 Uhr

Mit "euch Eltern kann man es nie recht machen", ist konkret gemeint:
Findet ein Schulfest während der Woche statt und gar während der Schulzeit statt, wird gejammert über die faulen Lehrer, die nicht bereit sind, ihre Freizeit zu opfern.
Findet gar kein Schulfest statt, wird gemeckert über mangelndes Engagement und die Faulheit der Lehrer.
Findet ein Schulfest am Samstag oder Sonntag statt, wird gemeckert über die "willkürliche Verplanung" der elterlichen und schulkindlichen Freizeit statt.

Was soll das? Ist das nicht ein bisschen übertrieben? Für die Kinder ist ein Schulfest eine tolle Sache. Außerdem findet ein großes Schulfest max. alle ein bis zwei Jahre statt.
Komisch, wenn die Kinder (!) übers WE auf Klassenfahrt gehen, meckert keiner. Es scheint wohl eher um den Unmut der Beschneidung der elterlichen Freizeit zu gehen, die sich tatsächlich mitsamt Kind zum Schulfest bequemen sollen.
Im übrigen könnt ihr euer Kind ja allein hinschicken-oder haben die auch keine Lust auf Schulfest. Wenn es als Schulveranstaltung deklariert ist, obliegt die Aufsichtspflicht den Lehrern.
Mein Gott-freut euch doch einfach, dass den Kindern etwas geboten wird an der Schule, in der Schulgemeinschaft. Und im übrigen opfert auch das Lehrerkollegium seine Freizeit und bleibt -gerade im Rahmen eines Schulfestes- oft auf vielen privaten Ausgaben sitzen. Ich kenne das zur Genüge...

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von mamaj am 29.06.2006, 14:48 Uhr

Hallo,
bei uns ist diesen Samstag Schulsportfest und dieses ist für die Schüler Pflicht.
Sie haben dafür am Montag frei.
Hast du denn schon mal nachgefragt, ob Euer Sohn frei bekommt? Es handelt sich ja um den Onkel und nicht um "Irgendjemand" aus dem Freundeskeis.
Ich weiß allerdings nicht wie es ist, wenn Hochzeiten an einem Wochentag stattfinden - würden die Schüler dann frei bekommen?

lg
mamaj

LG
anni

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Für wichtige familiäre...

Antwort von sumse am 29.06.2006, 14:52 Uhr

Veranstaltungen werden Kinder i.d.R. vom Klassenlehrer beurlaubt. Wenn jemand deswegen zu mir kam, habe ich noch nie die Beurlaubung verweigert. Warum auch? Das ist mir viel lieber, als wenn die Kinder einfach fehlen und sich hinterher herausstellt, dass sie auf einer Feier waren. Und Kinder plaudern gerne aus dem Nähkästchen :-)

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für eine hochzeit (die kommt "normal" nur einmal im leben eines paares vor, ist es schon wichtig (zumindest für unsere familie) dabei zu sein. ich würde alles versuchen um dort hin zu gehen und nicht zum sportfest. ot

Antwort von sunnymausi am 29.06.2006, 16:11 Uhr

..

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Re: @sumse

Antwort von KatjaR am 29.06.2006, 16:11 Uhr

Hallo sumse,

wenn man meckern will, findet man schon etwas ;-)

Denk´ lieber an die vielen Eltern, die sicher zufrieden sind, aber es nicht erwähnen.

Grüße
Katja

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@sumse (danke dir für dein kommentar, was anderes hätte ich mir auch nicht von einer schule denken können) LG ot

Antwort von sunnymausi am 29.06.2006, 16:12 Uhr

..

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Re: Schulfest als Pflicht!

Antwort von sechsfachmama am 29.06.2006, 17:15 Uhr

gibts bei uns in Sachsen nicht.
Klar, wenn ein tolles Fest ist, geht man eigentlich hin - aber selbst wenn Oma, Männe oder gute Freunde Geburtstag haben, würde mit Sicherheit das Schulfest ausfallen. Es sei denn, die Kinder sind in einem Programm fest eingeplant, dann wären sie für diese Zeit eben dort.
Hochzeit, Beerdigungen usw. sind immer ein triftiger Grund und der Klassenleiter entscheidet das bis 2 Tage Fehlzeit.
Selbst zur Klassenfahrt, Theaterfahrt usw. müssen die Kinder nicht mit - dann müssen sie in einer anderen Klasse den Unterricht besuchen. Hatten wir erst bei der Abschlussfahrt meiner Großen. Jenes Kind hatte dann auch noch das Geld für den großen Wandertag (Fahrt nach Dresden) vergessen - durfte also nicht mit und musste in eine andere Klasse.

Ich kenne das aus DDR-Zeiten, da war grundsätzlich das Schulsportfest samstags und sonntags (eingebunden in div. andere Festlichkeiten) - da haben meine Eltern von Anfang an nicht mitgespielt: sonntags gibts nix auf den Sportplatz (damals waren meine Eltern noch sehr gesetzliche Christen - wir sind auch Christen, aber damit hab ich nun wieder kein Problem). Die Klassen 1 - 4 hatten immer sonntags ihre Sportwettkämpfe, die anderen samstags. Wir sind dann ganz einfach bei einer anderen Klasse mitgegangen und haben unsere Stationen da abgearbeitet und fertig. War zwar immer Kampf für meine Eltern, aber es ging.

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Re: @sumse

Antwort von bigwusch am 29.06.2006, 21:04 Uhr

Hallo :o)

Ich finde das Schulfest(Sommerfest) ja auch eine schöne Idee. Bei uns wechseln sich Schule und Kiga jährlich ab. Und ich werde wie jedes Jahr.

Aber ich finde es aber blöd so etwas zum Pflichtprogramm zu machen. Laut Elternbrief auch Pflicht für die Eltern ;o/
Aber ich denke auch das es daran liegt das sie schon schlechte Erfahrungen wegen der Teilnahme machen mußten :o(

LG
Mel

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Re: @sumse

Antwort von sumse am 29.06.2006, 21:45 Uhr

Hallo,
wir veranstalten in diesem Jahr auch wieder ein großes Schulfest und haben lange überlegt, ob wir es zur Schulveranstaltung machen oder nicht. Letztendlich haben wir uns zum ersten Mal dagegen entschieden. Nun sind wir eine kleine Schule in einer ländlichen Gegend, wo jeder jeden kennt. Daher wird die Teilnehmerzahl trotzdem hoch sein und ich denke, dass nur wenige Schüler fehlen.

Es ist aber sehr ärgerlich, wenn man wochenlang mit den Kindern und Lehrern auf etwas hinarbeitet und dann kommen viele Familien einfach nicht. Einfach schade! Deshalb macht es Sinn, eine Schulveranstaltung anzusetzen. So sind zumindest die Kinder da. Auch die Kinder der Familien, die sonst fernbleiben (aus Unlust oder Desinteresse) kommen i.d.R., wenn auch oft ohne Eltern. Bei einer Schulveranstaltung kann man das machen, da die Aufsichtspflicht bei den Lehrern liegt.
Eltern KÖNNEN nicht zur Teilnahme verpflichtet werden, das ist gesetzlich unmöglich! Ihr seid ja schließlich im Ggsatz zu euren Kindern nicht schulpflichtig.
Ich finde es nur irgendwo paradox, dass auf der einen Seite Aufschreie kommen, wenn NICHTS gemacht wird (wie erst kürzlich hier im Forum), aber dann kommen die Aufschreie auch, WENN die Schule etwas Schönes bietet.
Die Tatsache, dass es Schulveranstaltung ist, hat ganz pragmatische Gründe und dient nicht der Elternquälerei: der Schülertransport kann zentral mit Bussen organisiert werden (sonst Privattransport) und die Aufsichtsfrage ist eindeutig geregelt.

Letztendlich kann man das Kind ja dann wegen "Krankheit" zu Hause lassen, damit der durchorganisierte Freizeitplan der Familie nicht ins Wanken gerät. Ich habe fertig.

Was wollen manche Eltern eigentlich?

LG sumse

PS: Meine Tochter besucht seit zwei Jahren den Kindergarten und in der Zeit ist noch null komma nichts an Festen oder auch nur kleinerern Veranstaltungen gelaufen.Das finde ICH traurig. Ich würde mich freuen, wenn da mal was käme.
Zum Glück hat meine Tochter als Ausgleich die außerunterrichtlichen Veranstaltungen an unserer Schule, die sie mit Begeisterung mitmacht.

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schulfest

Antwort von kyrela am 29.06.2006, 22:17 Uhr

schulfest ja oder nein? wenn mein kind (oder wir) nicht hingehen können, dann schreibe ich keine entschuldigung "wegen krank". damit erziehe ich meine kinder zum lügen. oder kann ich dann noch sagen, dass man nicht lügen darf, wenn ich es hier (zu meinem vorteil) so offensichtlich tue und das kind noch mit hinein ziehe???

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