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Geschrieben von Danie1983 am 30.08.2010, 11:50 Uhr

Tochter hat OP und Lehrer passt das nicht

Blöde frage.

Meine Tochter wird am 15.Sep. operiert. Die Polypen werden entfernt. Sie hat wirklich starke Probleme mit den Dinger.Kann nicht schlafen,bekommt schlecht Luft, ist dauernd krank.
Wir haben jetzt den einzigen freien Termin bekommen (wollte einen in der Ferien, gab es aber nicht).
So, jetzt meinte der Lehrer wohl das dass ja mal garnicht geht.
Das soll gefälligst in den Ferien gemacht werden, da gab es aber keinen Termin und der Arzt meint es soll so schnell wie möglich gemacht werden, bevor es sich nur noch verschlimmert.
Es sind genau 4 Tage die sie fehlen würde.
Einmal wegen der Vorbereitung beim Kinderarzt (Blutabnehmen usw. geht nunmal nur morgens) und dann Mittwoch bis Freitag wegen der OP.
Wobei sie den Freitag ja nach dem Termin noch zur Schule geht.
Attest usw. bekomme ich alles vom Arzt.

Kann der Lehrer das jetzt wirklich verlangen das wir es nochmal so lange aufschieben?

 
22 Antworten:

Re: Tochter hat OP und Lehrer passt das nicht

Antwort von bine+2kids am 30.08.2010, 12:16 Uhr

Kann er nicht. Du schreibst Entschuldigung wegen Krankheit und gut.
Wichtigtuer.
Gruss Sabine

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Re: "Verlangen" kann der Lehrer gar nichts...!

Antwort von Hexhex am 30.08.2010, 12:27 Uhr

Hallo,

eine medizinisch notwendige OP, zu der es keinen früheren Termin gibt, muss man nicht verschieben, nur weil der Termin in der Schulzeit liegt. Natürlich hatte der Lehrer das Recht zu fragen, ob denn das nicht früher möglich war. Wenn Du ihm aber dann dieselbe Auskunft gegeben hast, wie uns, muss er das akzeptieren. Du musst darüber auch nicht weiter mit ihm diskutieren, der OP-Termin steht und fertig. Eine Einwilligung der Schule oder des Klassenlehrers zur OP ist nicht nötig. Es reicht völlig, rechtzeitig das Attest abzugeben. Es ist rechtlich sogar so, dass Du den Lehrer gar nicht über den Grund der OP hättest informieren müssen.

LG

Hexe

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Danke euch

Antwort von Danie1983 am 30.08.2010, 12:53 Uhr

Es gab weder in den Sommer.-noch in den Herbstferien freie Termine.
Natürlich wäre es mir in den Ferien lieber gewesen, aber ich kann mir das auch nicht länger angucken. Ein Kind das kaum noch schläft, nachts bleibt vor Husten die Luft weg, Sport fällt ihr extrem schwer usw.

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Re: Tochter hat OP und Lehrer passt das nicht

Antwort von golfer am 30.08.2010, 14:50 Uhr

nur 4 Tage....am Anfang vom Schuljahr.....da ist ja wohl gar keine frage.....schick sie erst wieder hin wenn sie fit sit....und ncith zu schnell......

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Re: Tochter hat OP und Lehrer passt das nicht

Antwort von wickiemama am 30.08.2010, 16:03 Uhr

wegen jeder Grippe fehlt das Kind länger...
damit muß der Lehrer leben ...
Einfach entschuldigung schreiben und fertig...bzw Attest bringen...

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Re: Tochter hat OP und Lehrer passt das nicht

Antwort von Tinai am 30.08.2010, 16:14 Uhr

Hallo,

na klar, Lehrer legen doch ihre Fortbildungen, ihre Kuren und ihre planbaren OPs auch immer in die unterrichtsfreie Zeit (nein, nein, das sind keine Ferien).

O.k., das ist polemisch. Aber der Lehrer muss sich mit der Erläuterung zufrieden geben. Du kannst Dir das ja vom Arzt noch einmal bestätigen lassen, um die Dringlichkeit zu unterstreichen. Von der Sache mag er Recht haben, klar wäre es praktisch, sowas in die Schulferien zu legen, wenn da aber nicht geht, muss er das akzeptieren. Da würde ich mich auch auf überhaupt keine Diskussion einlassen.

Gruß Tina

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Re: Tochter hat OP und Lehrer passt das nicht

Antwort von mama von Joshua am 30.08.2010, 16:24 Uhr

Die Gesundheit deines Kindes ist wichtiger als jeder Unterricht der Welt.
Es kann kein Lehrer von dir verlangen, daß du das aufschiebst.

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?? Wie seid ihr denn drauf????

Antwort von Henni am 30.08.2010, 18:22 Uhr

Hallo

bin etwas erstaunt dass ihr da so patzig drauf seid: als Lehrer hat man AUCH die Pflicht, das Einhalten der Schulpflicht zu überprüfen. Das hat mit Wichtigtuen ncihts zu tun, das ist Dienstpflicht. Jemanden vom Unterricht beurlauben kann nur ein Lehrer, nciht die Eltern, also ist es sozusagen ermessenssache eines Lehrers, ob er den Grund akzeptiert oder nicht. Als Eltern kann man um die Entschuldigung vom unterricht bitten. Mehr nicht. Das klingt vielleicht korinthenkackerisch, es ist ja auch nur in den seltensten Fällen erheblich, ob jemand entschuldigt oder eben unentschuldigt fehlt. Das habe ich eher in zusammenhang mit dem jungendamt manchmal nachzuprüfen, gehjt dann emist um abrechnung von Fehlzeiten und so weiter.

wenn eine wichtige OP ansteht bittet man eben den Lehrer vorher schon, den Schüler vom Unterricht dafür freizustellen, dass ist wie bei ALLEN anderen Arbeitnehmern ja auch! Wenn ICh als Lehrer für eine OP freihaben wir schreit ja auch jeder: WARUM NICHT IN DEN FEREIN ??? Und das tun wir bei Schülern natürlich auch! Wenn es aber nciht GEHT, dann muss eben der Arzt über die Dringlichkeit entscheiden und stellt dann eben ggf. ein Attest auf. FERTIG. So ist einfach der rechtllich Gang! Da braucht man sich als Eltern nicht aufzuregen oder unsachlich zu werden!

Alle Gute!!

HEnni

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Klassenlehrerin hatte Zahnop

Antwort von Hewi am 30.08.2010, 18:27 Uhr

auch jetzt kurz nach den Ferien, ( war aber *nur* einen Tag krank )
hatte bestimmt auch ihren Grund warum das nicht in den Ferien gemacht wurde,
jetzt ist sie seit heut krank, weil sie vor dem Unterricht beim Aufhängen eines Plakates in der Klasse vom Stuhl gerutscht ist und sich wohl was an der Hand gebrochen hat.
Hoffe sie fällt jetzt nicht so lange aus.
Da kann sie nix zu, aber auch bei den Kids läßt sich Krankheit und Op oft leider nicht auf die Ferien schieben.
Liebe Grüße
Heike

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Naja Henni

Antwort von Tinai am 30.08.2010, 18:41 Uhr

Hallo,,

Aber hier gehts um ein Grundschulkind, um die Aussage "das geht gar nicht" und jeder Arbeitnehmer kann seinem AG einen Wisch unter die Nase halten aus dem eine notwendige OP hervorgeht und eine damit verbunden Krankmeldung. DA kann der AG natürlich Wünsche äußern für die betriebliche Notwendigkeit, wenn eine OP aber notwendig ist, kann er das nicht ändern (ich weiß, wovon ich sprechen). Wenn Du schon den Durchschnitts-Arbeitnehmer zitierst, dann solltest Du das berücksichtigen.

Dass der Lehrer auf Einhalten der Schulpflicht achtet, ja, das ist wichtig, aber hier schwänzt kein Kind und mit solchen Aussagen "geht überhaupt nicht" (was rein sachlich und auch rechtlich nicht stimmt), provoziert er nur, dass das die Eltern vorher gar nicht mehr ankündigen, sondern nur noch die Krankmeldung bringen. Dann kennt er den Grund auch nicht.

Hier geht es nicht um Abschlussprüfungen, Abitur oder sonst wichtige Klassenarbeiten. Hier geht es um 2,3 oder 4 Tage Unterricht in der Grundschule! Und da sollte man dann schon einen anderen Maßstab anlegen.

Gruß Tina

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@Henni

Antwort von glückskugel am 30.08.2010, 18:59 Uhr

Ich bin ja auch oft auf Deiner Seite bzw. auf Seiten der Lehrer. Aber hier würde ich auch ganz klar sagen, dass der Lehrer mit seiner Reaktion (so sie denn so war wie beschrieben) überzogen hat. Es hat schon was Wichtigtuerisches, wenn er sich derart in die gesundheitlichen Belange eines Kindes einmischt. Klar kann er nachfragen, ob es denn nicht anders gegangen wäre. Mehr aber auch nicht. Wegen 4 Tagen. Ganz ehrlich, ich habe noch nie gehört, dass sich deshalb ein Lehrer auch nur irgendwie zu einem Kommentar genötigt gesehen hat. Das würde bei uns kommentarlos durchgewunken.

Gruß,
Stefanie

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Re: @Danie1983

Antwort von montpelle am 30.08.2010, 20:38 Uhr

"Ein Kind das kaum noch schläft, nachts bleibt vor Husten die Luft weg, "

Das wird aber auch nicht erst seit gestern so sein, oder ?

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Re: @Danie1983

Antwort von Danie1983 am 30.08.2010, 20:53 Uhr

Nicht seit gestern,nein. Aber das es so schlimm ist erst seit kurzer Zeit. Es hat lange genug gedauert bis es rausgefunden wurde woher das kommt und dann wollten sie noch abwarten ob sie sich nicht doch zurückbilden.
Dieses extreme Dauer-Husten seit ende Juni. Zuerst zum KiA, dann zum HNO und dort den nächstmöglichen Termin bekommen. Mitwoch damit sie nur 3 Tage fehlt, anstatt eine ganze Woche.

Die Aufgaben werden uns täglich vorbeigebracht und werden dann zuhause gemacht.

Und ist es nicht besser es wird jetzt gemacht, als das sie wieder andauernd fehlt weil sie flachliegt?

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Re: @Henni: Schlecht informiert...

Antwort von Hexhex am 30.08.2010, 21:28 Uhr

Hallo,

nein, da bist Du schlecht informiert. Es ist NICHT Ermessenssache des Lehrers, ob und wann eine OP gemacht werden sollte. Und er muss auch nicht "gebeten" werden, dafür freizugeben. Mit einer solchen medizinischen Einschätzung wäre er natürlich überfordert. Er ist auch kein Arbeitgeber, wie Du es formulierst. Überdies sind Krankheiten Privatsache. Unsere Schul-Rektorin weist Eltern sogar schriftlich zu Beginn jedes Schuljahres darauf hin, dass sie bei Krankheit bitte NICHT die Art der Erkrankung mit in die Entschuldigung schreiben, weil dies die Schule nichts angehe. Bei Fehlen wegen OP reicht eine Bescheinigung des Arztes, bei Bagatellerkrankungen ist nicht einmal diese nötig, es reicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern.

LG

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Re: Naja Henni

Antwort von wickiemama am 30.08.2010, 21:37 Uhr

bei uns hatte die Lehrerin letztes Jahr eine Zahnop in der Woche vor den Herbstferien....
Hat keiner verstanden warum...
Ganz zu schweigen davon, daß sie in der Woche nach den Weihnachstferien die Grippe hatte und direkt nach der Faschingsferienwoche wegen Schwangerschaftsproblemen zuhause und ward nicht wieder gesehen....

wenn ein Kind die Grippe hat fehlt es länger und es wird vorher nicht um Erlaubnis gebeten...

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Re: ?? Wie seid ihr denn drauf????

Antwort von mama von Joshua am 30.08.2010, 22:38 Uhr

***Jemanden vom Unterricht beurlauben kann nur ein Lehrer, nciht die Eltern, also ist es sozusagen ermessenssache eines Lehrers, ob er den Grund akzeptiert oder nicht***

Also bitte...wenn mein Kind operiert werden soll, weils medizinisch notwendig ist, dann ist es mir doch schnurzpiepe, ob der Lehrer den Grund und das Datum akzeptiert oder nicht.

***wenn eine wichtige OP ansteht bittet man eben den Lehrer vorher schon, den Schüler vom Unterricht dafür freizustellen, dass ist wie bei ALLEN anderen Arbeitnehmern ja auch! ***

Nö, als ich während meiner Arbeitszeit operiert werden musste, bekam der Vorgesetzte gesagt, daß für dann und dann der Termin steht und es wäre mir nie in den Sinn gekommen, darüber mit jemandem zu diskutieren, ob ich den Termin wahrnehmen kann/ darf.


***Wenn ICh als Lehrer für eine OP freihaben wir schreit ja auch jeder: WARUM NICHT IN DEN FEREIN ???***
Wenn du fehlst, fällst du bei mehreren Klassen aus und somit fehlt auch bei mehreren Klassen der Unterrichtsstoff. Das ist Äpfel mit Birnen verglichen, sorry.

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Re: ?? Wie seid ihr denn drauf????

Antwort von berita am 30.08.2010, 22:50 Uhr

Henni: gibt es eigentlich irgendeinen Fall, in dem du nicht auf der Seite des Lehrers steht, egal was der für einen Mist baut? Das ist wirklich langsam lächerlich. Versuch doch mal, einen Schritt zurückzutreten, dich nicht persönlich angegriffen zu fühlen, nur weil ein Lehrer kritisiert wird und die jeweilige Situation möglichst objektiv einzuschätzen. Aus dem Text geht ganz eindeutig hervor, dass der Lehrer nicht nach einem Attest gefragt hat, sondern rundheraus auf die Ferien verwiesen hat für die OP. Und er ist ganz sicher weder moralisch noch rechtlich in der Position festzulegen, wann ein Schüler operiert werden muss.

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Re: ?? Wie seid ihr denn drauf????

Antwort von Emmi67 am 31.08.2010, 0:50 Uhr

Nee, das glaube ich nicht. Für eine OP meines Kindes soll ich den Lehrer um Erlaubnis fragen??? Das kann ein Lehrer doch gar nicht beurteilen. Meine Älteren sind jetzt 6. und 8. Schuljahr und wenn ein Arzttermin oder eine OP in der Schulzeit lagen (kam ab und an mal vor), habe ich nie vorher um etwas gebeten (warum auch), sondern einfach eine Entschuldigung abgegeben, z.B. mein Sohn kann dann und dann nicht kommen wegen eines Arztbesuches/eines medizinischen Eingriffes usw...Ein Arztbesuch ist nicht dasselbe wie eine Beurlaubung. Für eine Beurlaubung muss man bei uns den Rektor um Erlaubnis bitten (z.B. für Hochzeiten, außerschulische Sportereignisse usw..), aber nicht für medizinisch bedingte Ausfälle. Kieferorthopäden geben bei uns grundsätzlich nur vormittags Termine, ebenso die Kinderpsychologen, soll jetzt der Lehrer entscheiden, ob ich mit meinem Kind bis zu den nächsten Ferien warten muss- ist doch Unsinn. Außerdem bin ich gar nicht verpflichtet, die Art des Arzbesuches/der OP überhaupt darzulegen.

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Re: Naja Henni

Antwort von Emmi67 am 31.08.2010, 1:02 Uhr

Also, bei den Zahn-OP`s, die ich schon hatte, war ich froh, wenn ich schnellstmöglich einen Termin bekommen habe. Da wartet man doch keine Woche mit Schmerzen bis endlich Ferien sind!! Manchmal hat übrigens auch der behandelnde Arzt in den Schulferien seine Praxisferien. Und es ist immerhin möglich, dass sie für die Herbstferien schon ein halbes Jahr vorher eine Reise gebucht hatte- auch dann kann sie da keinen Zahnarzttermin wahrnehmen.

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Hallo,es geht um 4 Krankheitstage mit ärztlichem Attest, nicht um wochenlanges Schwänzen

Antwort von Phase1 am 31.08.2010, 8:04 Uhr

"wenn eine wichtige OP ansteht bittet man eben den Lehrer vorher schon, den Schüler vom Unterricht dafür freizustellen"

Hat sie doch getan. Wenn dann die Antwort des Lehrers lautet "geht überhaupt gar nicht", dann ist das vom Lehrer durchaus anmaßend. Er hat nicht über den Zeitpunkt und die Notwendigkeit von Operationen zu urteilen.

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Danke an alle

Antwort von Danie1983 am 31.08.2010, 8:20 Uhr

Ja, ich habe darum gebeten sie für die Zeit zu entschuldigen. Wenn er jetzt vernünftig gesagt hätte das man das ja auch in den Ferien machen kann, kein Thema. Es geht mir um dieses "geht garnicht".
Die Sache haben wir jetzt mittlerweile mit dem Lehrer geklärt.

Wie schon geschrieben, es handelt sich nur um 3 Tage, wobei die Aufgaben zuhause nachgearbeitet werden. Nach der Vor-Untersuchung wird sie noch zur Schule gehen.

LG,Danie

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Re: Danke an alle

Antwort von Danie1710 am 31.08.2010, 20:35 Uhr

Nein, kann er nicht!
Alles Gute für die bevorstehende OP!
Meiner Tochter steht diese OP am 20.10., ebenfalls ein Mittwoch, bevor und ich habe jetzt schon Angst wg. der Narkose - Chiara hatte bisher noch nie etwas.
Wir haben den letzten Termin in den Ferien bekommen - der 13.10. ist nur noch für äußerste Notfälle.
Haben aber Glück und müssen vorher nicht zum Kinderarzt - unser HNO-Arzt hat Belegbetten im KH und operiert dann dort selbst.
Finde ich auch gut so, weil meine Maus ihn von klein auf kennt und
Vertrauen zu ihm hat.

LG
Danie mit Zweitklässlerin Chiara *13.07.03 + Terrorkrümel Alessandro *11.04.09

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