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Übertritt-Anmeldung: Welches Zeugnis in welchem Bundesland?

Thema: Übertritt-Anmeldung: Welches Zeugnis in welchem Bundesland?

In NRW muss man das Kind mit dem Zeugnis des 1. Halbjahres der 4. Klasse bei der weiterführenden Schule anmelden (zumindest hier im Kreisgebiet). Wie ist es in den anderen Bundesländern? Wofür wird das 2. Zeugnis der 4. Klasse gebraucht? Was, wenn dort die Noten deutlich anders sind als auf dem Zeugnis davor?

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 11:04



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Halbjahreszeugnis der 4. Klasse zum Anmelden. Und der Empfehlungszettel. Das Endzeugnis spielt die gleiche Rolle, wie alle anderen Zeugnisse von Klasse 1-12. Es ist ein Dokument. Der große Kuno hatte sich übrigens im Endjahr Klasse Vier in zwei Fächern verschlechtert. Das hatte gar keine Folgen. Es war einfach der Dampf raus. Trini

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 11:23



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ist auch in BaWü so. Im 1. HJ der 4. Klasse wird gelernt wie verrückt damit die Noten bis zur Empfehlung stehen was dieses Jahr recht früh ist - habe gerade gesehen am 24. und 25. 3 2010 sind schon die Schulanmeldungen bei uns. (beim Großen war es 1 Woche später). Das Zeugnis im 2. HJ ist wirklich nur noch ein Dokument. bei uns werden dann die vorgeschriebenen Arbeiten gemacht und ansonsten viele Ausflüge und dergleichen. Gruß Putzi

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 11:38



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Hallo, Empfehlung gibt es im November (angeblich, haben noch keinen Termin zum Elternsprechtag) Anmeldung mit Zeugnis 4.1. Zeugnis 4.2. hat sich auf dem Gymnsium meines Sohnes keiner angeschaut. LG Anda

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 11:52



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Wir hatten aktuell diese Woche Elternsprechtag. Dort wurde uns mitgeteilt für welche Schulform sich die Schule ausspricht. Wir Eltern konnten unseren "Senf" dazugeben und schlußendich haben beide Seiten dieses Protokoll unterzeichnet. Die offizielle Empfehlung gibt es jetzt zum Schulhalbjahr und damit meldet man sein Kind dann an der Wunschschule an. Abweichungen sind kaum möglich und bedürfen dann wohl Zustimmungen von alten Seiten. Aber welchen Sinn macht es, wenn die Grundschule sich für eine Schulform aussprechen und die Eltern was anderes wollen? Ich denke die Lehrer können das am besten einschätzen. Wir sind jedenfalls mit der Schulempfehlung sehr einverstanden. LG S

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 14:52



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Im Saarland erhält man mit dem Halbjahreszeugnis 4. Klasse eine Empfehlung und kann dann anmelden. Das Zeugnis verbleibt in der Schule bis zum Beginn des neuen Schuljahres und wird dann an das Kind wieder zurück gegeben. Das Jahreszeugnis wird dann nur vom neuen Lehrer auf UNterschrift hin kontrolliert.

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 12:25



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Verschlechtern (was die Empfehlung angeht) kann man sich mit dem letzten zeugnis der 4. Klasse nicht, aber verbessern. Die Freundin meiner Tochter hatte zum halbjahr eine 3 in Englisch, bekam somit keine Gymnasialempfehlung. Zum Schuljahresende bekam sie ein 2 und somit nachträglich die Empfehlung.

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 12:52



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Hallo, in Bayern gibt es in der 4. Klasse kein Halbjahreszeugnis mehr - dafür im Mai die Übertrittszeugnisse. Nach den Weihnachtsferien nur einen schriftlichen Leistungsstand. Das Jahreszeugnis intressiert keinen mehr. Aber Noten haben sich dann zwischen Mai und Juli auch nicht mehr verändert - sobald das Übertrittszeugniss weg ist, ist die 4. Klasse bei uns eher Spielerei gewesen, da war dann der Fahrradrührerschein, Ausflüge, ... Grüße Dhana

Mitglied inaktiv - 13.11.2009, 13:16



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Hallo, wir haben nächste Woche das Übertrittsgespräch (auch NRW). Die Noten meines Sohnes sind selbst erarbeitet und liegen bei Deutsch und Sport 3, Rest 2. Was meint Ihr, reicht das für das Gymnasium oder doch eher Realschule? Lieben Gruß

Mitglied inaktiv - 16.11.2009, 13:33