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Geschrieben von Pemmaus am 19.01.2011, 10:41 Uhr

Was bedeutet eigentlich "wird nicht übertreten" z. B. bei Dhana?

Habe das heute schon ein paar mal hier gelesen.

Mein Kind wird nach der 4. Klasse nicht übertreten, sondern nach der 5. Kann mir das jetzt gar nicht vorstellen. Geht die Grundschule da weiter???

Bei uns ist die Grundschule definitiv mit Klasse 4 zu Ende. Wer da nicht übertritt, bleibt in Klasse 4 sitzen oder macht sie freiwillig noch mal.

 
12 Antworten:

Re: Was bedeutet eigentlich "wird nicht übertreten" z. B. bei Dhana?

Antwort von petitefee1972 am 19.01.2011, 11:00 Uhr

Hallo,

mit "übertreten" ist eigentlich der Übertritt an eine weiterführende Schule, also Realschule oder Gymnasium gemeint. Wenn jemand nicht übertritt nach der 4.Klasse, bedeutet das, dass er nach der Grundschule erstmal auf der Hauptschule bleibt.

Gruß,
Tanja

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Re: Was bedeutet eigentlich "wird nicht übertreten" z. B. bei Dhana?

Antwort von golfer am 19.01.2011, 11:01 Uhr

ich denke es sit die weiterführende Schule gemeint.....Übertritt findet immer statt....dann in die allseits beliebte Hauptschule oder neubayerisch Mittelschule.....und ob da noch nach der 5. Klasse eine Chance besteht.....vorsicht vorsciht....Aufnahmetests werden in Bayern für 5. Klasse abgeschafft.....und Elternwille ....gibt es nicht....

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Re: Was bedeutet eigentlich "wird nicht übertreten" z. B. bei Dhana?

Antwort von dhana am 19.01.2011, 11:05 Uhr

Hallo,

bei uns ist es so, das die Teilhauptschule I ausgelagert ist um noch wohnortnah zu sein.

Sprich, die Kinder die nicht nach der 4. Klasse auf eine weiterführende Schule weggehen (Gym/Real) bleiben noch 2 Jahre an der Grundschule angegliedert und kommen erst nach der 6. Klasse weiter weg.

Lg Dhana

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Re: Was bedeutet eigentlich "wird nicht übertreten" z. B. bei Dhana?

Antwort von Sonntagskinder am 19.01.2011, 11:32 Uhr

Bei uns ist das so das wir Grund und Hauptschule in einem Gebäude haben; wenn bei uns sowas stehen würde bedeutet das halt das er nicht in eine entfernte weiterführende schule (Real oder Gym) kommt sondern auf der Hauptschule im Gebäude bleibt.

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@ golfer: das stimmt nicht

Antwort von desireekk am 19.01.2011, 23:17 Uhr

Hallo,

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html

es gibt immer noch den probeunterricht UND inzwischen sogar relativ neu den Elternwillen.
Zumindest für staatliche Schulen.

Viele Grüße

Désirée

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Re: @ golfer: das stimmt nicht

Antwort von abjs am 20.01.2011, 6:57 Uhr

hallo

da muß ich dir zustimmen,in bayern gibts den elternwille im gym schon länger und für die realschule glaub ich seit heuer neu.das find ich für so einen blödsinn.kinder mit schlechten noten quälen sich doch nur.
beate

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Re: @ golfer: das stimmt nicht

Antwort von wickiemama am 20.01.2011, 7:42 Uhr

naja... der elternwille in Bayern ist sehr begrenzt...

Hat das kind nicht den erforderlichen Notendurchschnitt muß es am Probeunterricht teilnehmen. Der ist bestanden mit mind. 3 in D und 3 in Mathe. Hat das Kind eine 4 in den Fächern dürfen die eltern es aber trotzdem auf die weiterführende Schule schicken.

Ich habe allerdings auch schon gehört, daß der Probeunterricht nur noch für Viertklässler angeboten wird. Will das Kind nach der 5ten übertreten zählen ausschließlich der Notendurchschnitt in den Fächern Mathe deutsch und englisch.

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Re: @ golfer: das stimmt nicht - doch, habs gefunden-

Antwort von wickiemama am 20.01.2011, 7:50 Uhr

und zwar auf der Seite des Bayrischen Kulusministerium:
--
Ein Probeunterricht in Jahrgangsstufe 5 findet grundsätzlich nicht mehr statt, da die Fördermaßnahmen in der Gelenkklasse die Zeit bis zum Ende des Schuljahres benötigen, um sinnvoll und wirksam durchgeführt zu werden. Entscheidend für den Übertritt ist deshalb nunmehr das Jahreszeugnis.
---

wenn man weiter liest steht da daß der Notendurchschnitt in den Fächern M und D 2,0 fürs gym sein muß und 2,5 für die Realschule
auch in Klasse 6 kann noch übertreten werden da zählt dann aber Englisch dazu.
Erreicht ein Kind den erforderlichen Notenduchschnitt nicht kann die Lererkonferenz entscheiden. Aber die Eltern haben da relati wenig zu sagen...

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Re: @ golfer: das stimmt nicht - doch, habs gefunden-

Antwort von dhana am 20.01.2011, 8:09 Uhr

Hallo,

da ändern sich die Übertrittsmodalitäten momentan sooo schnell, das schon kaum Lehrer richtig Auskunft geben können - ich hab die Auskunft bekommen, das es noch gar nicht sicher ist, wie heuer die 4.Klässler übertreten werden - ob und wie der Elternwille zählen soll, ob es Probeunterricht geben soll, ... kann sich alles nochmal ändern.

Ist genauso wie mit der Einschulung... mal wird es jedes Jahr ein Monat später - soll bis zum 31.Dezember gehen, dann wird zurück gerudert und geht nur bis 30.September... wer weiß schon wie es in einem Jahr aussehen wird...

Sprich am bayrischen Schulsystem wird momentan so viel rumgepfuscht... selten eine Verbesserung - aber sicher jedesmal noch komplizierter.

LG Dhana

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Danke für die Unterstützung...Danke wickimama

Antwort von golfer am 20.01.2011, 8:13 Uhr

find ich schon blöd das manche mir Unwissen utnerstellen....für näcshte4s Jahr gibt es ind er 5. keinen Probeunterricht und auch keinen Elternwilln ....also vorsicht wer heuer seinem Knd noch ein Jahr gönnen will.....sollte die Klassen stärke knapp sein werden sich die Lehrer hüten ihren Kindern den passenden Notenschnitt zu gönnen....ich war auch auf einer Infoveranstaltung da wrude auch gesat sie wissen dann gar nciht wie das mit den Aneldugnen für die küfntien 5 Klässer gehtr ...da die ich erst mir dem Endzeugniss bewerben können....wie es dann in den Planungen der schuel gehen soll wissen die auch nciht....alos wern kann lieber gehn....wer weis was ch dann neues ausgedacht wird.....

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Unwissenheit vs. zu ungenau und: Elternwille

Antwort von desireekk am 20.01.2011, 13:03 Uhr

Naja....

Unwissenheit habe ich nicht unterstellt, aber dein beitrag war so "unzureichend" dass er eben nicht den richtigen sachverhalt in den Grundzügen wiedergegeben hat.

Es gibt im Ausgangspunkt um den Übertritt von der 4. in die 5. Klasse.
Da da ist der Elternwille in Bayern ja noch sehr neu (dieses Jahr zum 2. Mal).
Auch den Probeunterricht bleibt (ich kann nur die Gesetzeslage von HEUTE beurteilen).

Der Übertritt von der 5 Real- bzw. Mittelschule zum Gymnasium ist anders, aber das ist eh' eine recht seltene Ausnahme. Ich habe vor einem Jahr dazu Statistiken gesehen, verschwindende Anzahl....(niedrig dreistellig... wenn überhaupt so viel...).

Und: Schulen in privater Trägerschaft müssen den Elternwillen nicht berücksichtigen. Wenn da die 2,33 nicht gegeben ist, wird das Kind halt nicht genommen. Fertig.

Grundsätzlich finde ich das mit dem Elternwillen ja gut, weil es durchaus Gründe geben kann, warum das Kind in dem 3/4-Schuljahr nicht DIE Leistung wie gefordert gebracht hat(blöde lehrer, blöde Mitschüler, Krankheit, etc.).
Man könnte den Eltern ja einen Elternwillen bis 2,66 oder 3,0 zugestehen....

Alles andere finde ich wirklich für die Kinder fast schon gemein.
Zumal ja erfahrungsgemäß bei 3/4 der Kinder im Gym erst Mal die Noten abrutschen.

Viele Grüße

Désirée

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nein immer noch

Antwort von golfer am 20.01.2011, 14:05 Uhr

es geht um die die die jetz in die 5. Klasse HS oder neubayerisch mittelschule kommen und ovn dort auf die Real (ev auch Gym) wechseln wollen....und das sind doch auch einige.....die können keinen Test mehr machen.....

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