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Geschrieben von goldmarie1977 am 04.12.2019, 19:32 Uhr

Welchen Nachteilsausgleich....

..... Haben eure Kinder mit Legasthenie bekommen?

Mein grosser Sohn ist in der vierten Klasse, und bekommt im Moment keinerlei Nachteilsausgleich.

Wie muss man diesen denn beantragen??

Über Erfahrungsberichte freue mich, fühle mich nach der Diagnose etwas auf mich gestellt.
Vielen lieben Dank für eure Antworten.

 
5 Antworten:

Re: Welchen Nachteilsausgleich....

Antwort von Lelo317 am 04.12.2019, 19:47 Uhr

Ich bin Deutschlehrer. Nachteilsausgleich kannst du formlos schriftlich bei der Schule beantragen. Die Lehrer von ihm stimmen dann in der nächsten Zeugniskonferenz darüber ab, ggf. auch früher. So ist das hier in NRW auf der weiterführenden Schule.

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Re: Welchen Nachteilsausgleich....

Antwort von luvi am 04.12.2019, 22:01 Uhr

Hallo,
Bei uns läuft das über den Schulpsychologen (Bayern). Gemeinsam mit der Schule wird dann festgelegt, wie in welchem Fach Nachteilsausgleich gewährt wird. Mehr Zeit, Text wird vorgelesen,...

LG luvi

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Re: Welchen Nachteilsausgleich....

Antwort von Saarlandmami2 am 04.12.2019, 22:31 Uhr

Bei uns wurde in der Klassen Konferenz nach der Testung beim Schulpsychologen festgelegt, wie der Nachteilsausgleich erfolgt.

Das war erst in der 4.

Zuerst durfte sie einer Lehrkraft diktieren bei Aufsätzen, bei Hausaufgaben gab es angepasste aufgaben; in den Lesetests wurde ihr der Text vorgelesen und die aufgaben zusammen erledigt. Alle Noten schlechter als 4 wurden nicht gewertet. Pädagogische Note halt.

In der 5. konnte sie dann schon besser schreiben und bekam in Deutsch mehr Zeit; Rechtschreibung / Grammatik wurde komplett nicht gewertet. In Englisch bekam sie bei Vokabeltests die Möglichkeit diese mündlich zu erledigen.

Später in der Gemeinschaftsschule wurde in Deutsch der Anteil Rechtschreibung und Grammatik nicht gewertet, es gab mehr Zeit und die Aufgaben waren großer geschrieben, das war auch oft bei den Arbeitsblätter in anderen Fächern so. In englisch wurde bei vokabeltests die Rechtschreibung nicht abgezogen, wenn das Wort lesbar war. Auch in den Lernfächern wie Bio Geo usw zählten Rechtschreibfehler nicht so

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Re: Welchen Nachteilsausgleich....

Antwort von dhana am 06.12.2019, 18:40 Uhr

Hallo,

kommt auf das Bundesland an.

In Bayern muss der Nachteilsausgleich über den Schulpsychologen gemacht werden.

Es wird unterschieden zwischen LRS und Legasthenie, die LRS bekommen nur Empfehlungen, denen die Schule folgen kann (und leider oft genug nicht tut) bei der Legasthenie ist der Nachteilsausgleich ein MUSS wenn er vom Schulpsychologen festgelegt wird. In der Regel dann ein Zeitzuschlag bei den Tests, Nichtwertung der Rechtschreibleistung und Vorlesen der Aufgaben. Mit einem Eintrag ins Zeugnis.

Zum Übertritt muss die Diagnostik nochmal gemacht werden. Das Ergebniss gilt dann für den Rest der Schulzeit.

Gruß Dhana

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Re: Welchen Nachteilsausgleich....

Antwort von Mamil0807 am 26.12.2022, 2:21 Uhr

Warscheinlich bei der Schulleitung, wenn es nicht direkt über den Psychologen läuft.
Bei mir warens damals Zeitzuschlag in sämtlichen Fächern, nicht Bewertung der Rechtschreibung/Grammatik, dh auch keine Diktate. Und Englischtests ggf. mündlich.

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