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Rücktritt beim Katzenkauf da zwei Kitten weg sind - Wie Käufer informieren?

Thema: Rücktritt beim Katzenkauf da zwei Kitten weg sind - Wie Käufer informieren?

Hallo, meine Bekannte hat einen Wurf mit 6 Kitten die auch schon alle reserviert worden mit schriftlichen Kaufvertrag. Nun musste sie ins Krankenhaus und die Oma hat sich um die Kitten gekümmert, leider hat sie ausversehen die Terassentür nicht richtig geschlossen und 2 Kitten sind weg. Die anderen wurden wieder gefunden aber von den 2 anderen fehlt jede Spur. Die zwei wurden von einem Käufer schon angezahlt da er ein Pärchen haben wollte, nun ist die Frage wie meine Bekannte da am besten vorgeht. Sie muß ja den Käufer informieren das die Kitten nicht mehr da sind und würde natürlich auch die ganze Anzahlung zurückerstatten. Was müsste sie aber dabei beachten? Sie hat ja einen Kaufvertrag aufgesetzt wo auch ein Abgabetermin vereinbart wurde, meine Bekannte und der Käufer hat je eine Ausfertigung von dem Vertrag. Die beiden wohnen 290 km entfernt und nun überlegt sie wie sie am besten den Käufer informiert und ob sie dem Käufer die Anzahlung einfach überweisen soll oder ob sie noch etwas schriftlich vom Käufer braucht das der Vertrag nicht mehr besteht? Danke euch schon mal

Mitglied inaktiv - 12.03.2012, 21:34



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Ich finde es vor allem interessant, dass sich die Gedanken deiner Bekannten auf den Kaufvertrag und die Anzahlung konzentrieren statt auf das Naheliegende: Welpen suchen! Fallen aufstellen! Nachts rumlaufen und rufen! Plakate aufhaengen. Aber gut, nicht jeder hat Herz und Hirn. M.E. ist bei dem Kaufvertrag (*schuettel* hier gehts doch um Lebewesen?) die Geschaeftsgrundlage weggefallen. Die Anzahlung (*schuettel* hier gehts doch um Lebewesen?) muss zurueck erstattet werden. Kannst deiner Freundin auch mal ein paar Hinweise zur Kastration geben. Damit verhindert man die Geburt von mehr Katzen, denn die Tierheime sind voll.

von Pamo am 13.03.2012, 04:25



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Pamo, ich denke, wenn hier von Kaufvertrag gesprochen wird, waren das Rassekatzen und der Nachwuchs gewollt. Warum man dann allerdings nicht darauf aufpassen kann und es jetzt einem offenbar relativ wumpe ist, ob die kleinen Kätzchen überfahren, vom Fuch gefangen oder sonst was sind, erschließt sich mir auch nicht.

von Morla72 am 13.03.2012, 10:05



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http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/BKH-Katzen-ist-weggelaufen-Zuechter-will-Kastrationsnachweis-Was-nun_486463.htm http://www.rund-ums-baby.de/aktuell/Muss-der-Verkaeufer-die-Anzahlung-eines-Katzenbabys-zurueckerstatten_487145.htm

von fischerl am 13.03.2012, 07:26



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Genau DAS! fiel mir auch sofort wieder ein... Seltsam.... seltsam.... seltsam...

von Sanbee am 13.03.2012, 12:47



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was ne merkwürdige frage, die so auch schon ein paar mal hier aufgetaucht ist *grübel*..... naja was sollst du tun? -käufer anrufen und informieren. -anzahlung zurückzahlen ein tier was nicht da ist, kann man nicht mehr verscherbeln. blöd ne?

von pothi am 13.03.2012, 08:32



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wisst ihr denn jetzt bitte schön was alles unternommen wurde um die Kitten zu finden? Ich kann das aus dem Text absolut nicht entnehmen... Und ob nun "wumpe" oder nicht, die Frage sucht nach einer Antwort, muss man da alles bis ins kleinste Detail ausbreiten?

von Sanbee am 13.03.2012, 12:44



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Und ob nun "wumpe" oder nicht, die Frage sucht nach einer Antwort, muss man da alles bis ins kleinste Detail ausbreiten? -------------------------------------------------- MUSS man nicht, aber kann man... hast DU denn eine antwort auf die frage?....ich kann da nix finden.

von pothi am 13.03.2012, 12:55



Antwort auf Beitrag von Sanbee

Es wird zumindest nicht ansatzweise ein Wort des Bedauerns über den Verlust der Kätzchen erwähnt. Und die Frage an und für sich ist für mich so lächerlich, da es eigentlich der gesunde Menschenverstand sagen müsste, dass man den Käufer anruft, die Situation erklärt und den Betrag zurückerstattet, fertig. Und äh ja, wo ist deine konstruktive Antwort zum Posting?

von Morla72 am 13.03.2012, 13:02



Antwort auf Beitrag von Sanbee

Eine Antwort kann ich nicht geben, denn ich kenne mich damit nicht aus... Es geht mir auch nicht darum, ob ihr nachfragt oder nicht... Das könnt ihr gerne tun. Ich fragte nur ob man als Ausgangsposter alles bis ins kleinste Detail ausbreiten muss. So war das gemeint. Evt. wollte sich jemand nur kurz halten... und relativ sachlich eine Frage stellen. Nichts für ungut! Im Übrigen finde ich diese (wiederholte) Frage auch sehr seltsam...

von Sanbee am 13.03.2012, 13:10