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Antrag auf Feststellung einer Behinderung.......Sollen wir oder nicht?

Thema: Antrag auf Feststellung einer Behinderung.......Sollen wir oder nicht?

Unsere Tochter ist 9 Jahre und 8 Monate alt und aktuell etwa 1,20 m groß. Medizinisch gesehen zählt sie als kleinwüchsig. Es gibt bei ihr keine organische Ursache. Nun wurde uns geraten, beim Versorgungsamt einfach mal einen Antrag zu stellen. Bisher haben wir nie darüber nachgedacht. Würde uns/ihr das überhaupt was bringen? Und wieviel Prozent würde man bei Kleinwuchs bekommen? MfG

von 77shy am 16.05.2014, 15:42



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Kann man für eine Dyskalkulie auch Prozente bekommen? Die hat sie nämlich auch. MfG

von 77shy am 16.05.2014, 15:44



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Ich würde den Antrag auf alle Fälle stellen. Du weiß ja nicht, was noch alles zu bedenken sein wird. Nachteile ergeben sich doch nicht, denke ich. Ob und wieviel es Euch was bringt, kann man die sicher bei Antragstellung sagen. Es gibt doch eine Auskunftspflicht

von Littlecreek am 16.05.2014, 21:11



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huhu also ich kenne Kinder mit Kleinwuchs die % haben aber wieviele weiss ich leider nicht die seit Kindergarten Hormone spritzen. Früher dachte ich immer das geht erst wenn sie mal ausgewachsen sind, bis dahin gehtja oft noch was. meine Große ist ca 1,48 m und ausgewachsen aber das ist ja kein Kleinwuchs sie bekam auch nie Hormone da ein Mangel nicht vorlang, sie ist halt einfach klein in den Genen dagmar

von Ellert am 17.05.2014, 15:57



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dass das nur für Männer gilt. Bei Frauen ist es 1,40 m. Trini

von Trini am 19.05.2014, 08:16



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ich kenne es auch mit 1,40.- darum würde bei uns auch hormonell nichts gemacht wiorden sein ( nun eh zu spät, war aber mit 1,56 geschätzt) dagmar

von Ellert am 20.05.2014, 15:41



Antwort auf Beitrag von 77shy

Wir wurden darüber informiert das wir für zöliakie und Rheuma auch einen Ausweis bekommen könnten, was uns aber nichts bringt. Der Arzt hat uns darauf hingewiesen, das wenn unsere Tochter dich mal irgendwo bewirbt das dann auch ordnungsgemäß angeben muss das sie einen Ausweis hat. Wir sehen daher keinen Vorteil einen Ausweis zu haben.

von LisaStuttgart37 am 18.05.2014, 13:26



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Auch, wenn man einen Ausweis hat, darf man eine Behinderung verschweigen. MfG

von 77shy am 19.05.2014, 14:10



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Wir haben das Glück dass unsere ja doch deutlich über 1,40 ist so oder so ist ein Ausweis keine Strafe sondern eher Vorteil und wenn sich ein kleinwüchsiger Mensch bewirbt sieht man ihm das ja an, da sist ja nicht verborgen. Ich würde mir überlegen was er Euch nun konkret bringt der wird eh nicht auf Lebenszeit ausgestellt bei Kindern ! dagmar

von Ellert am 20.05.2014, 15:43



Antwort auf Beitrag von Ellert

Es wurde schon dreimal ein Röntgenbild der Hand erstellt, aber aus irgendwelchen Gründen kann man gerade bei unserer Tochter keine Endgröße errechnen. Laut unseres Arztes gibt es einige Menschen, bei denen keine Berechnung möglich ist. Beim ersten Mal wurde eine Endgröße von 1,95 m errechnet und beim zweiten Mal war es 1,45 m. Beim dritten Mal wurde es uns schon gar nicht mehr gesagt, weil es wieder eine riesengroße Abweichung zu den anderen beiden Malen gab. MfG

von 77shy am 20.05.2014, 20:07



Antwort auf Beitrag von 77shy

Vielelicht 1,59 und verschrieben ? Bei Maike sind es auch nur 1,48 m geworden, bei Mädchen ist das nicht super aber besser als bei Jungs. Probleme gabs beim Führerschein da muss man 1,50 cm sein - da musste sich sie strecken beim vermessen lassen *hust* dagmar

von Ellert am 21.05.2014, 21:46



Antwort auf Beitrag von Ellert

MfG

von 77shy am 22.05.2014, 22:25