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von Kuschelwundertüte  am 28.08.2012, 14:30 Uhr

Anspruch auf Behindertenausweis?

Hallo ihr Lieben, ich bin neu hier und hab mal ne Frage!

Meine Tochter ist jetzt 4,5 Monate. Anfang dieses Monats wurde bestätigt, dass meine Tochter Hörgeschädigt auf beiden Seiten ist. Sie bekommt nächste Woche ihre HG.
Jetzt meinten Bekannte, dass wir daraufhin einen Behindertenausweis beantragen sollen. Sie meinen, dass wir dadurch Steuerersparnisse, Zuschüsse und evtl. einen Anspruch auf erhötes EG hätten.
Aber haben wir aufgrund ihrer Schwerhörigkeit überhaupt Anspruch auf soeinen Ausweis. Im I-Net hab ich zwar schon einiges zu dem Thema gefunden, aber da steht überall was anderes. Zwar habe ich auch gelesen, dass wenn die "Behinderung" von Geb. an besteht, gesondert entschieden wird, aber ich werd aus dem allen nicht schlau.

Ich weiß, dass man erst ab 50% einen Ausweis bekommt. Kann mir aber jem. sagen ab wieviel Hörverlust man bei einer angeb. Schwergörigkeit bei 50% liegt.

Will ja nichts beantragen, wenn wir eh keinen Anspruch haben!

 
10 Antworten:

Re: Anspruch auf Behindertenausweis?

Antwort von Caiss am 28.08.2012, 15:58 Uhr

Hallo,

am besten mit deinem Arzt darüber sprechen ob das überhaupt für euch in Frage kommt, denn es kommt ja auch auf seine Meinung an, denn das Versorgungsamt was den Ausweis ja ausstellt wird ihn dazu auch befragen.
Es wird unterschiedlich bemessen wer was bekommt an % ... das kann keiner so pauschal sagen ...

Wenn du Hilfe bei dem Antrag an sich brauchst, kannst du dich an den SoVD wenden, den gibt es in fast jeder Stadt , die helfen beim Antrag, beim Widerspruch etc ... anrufen und mal nachfragen lohnt sich auf jeden Fall .

http://sovd-nrw.de/startseite.0.html

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Re: Anspruch auf Behindertenausweis?

Antwort von twomate am 28.08.2012, 17:12 Uhr

Hallo!

Lies mal im schwerhoerigenforum.de nach!

Dort gibt es eine genaue Beschreibung wie der Grad der Behinderung berechnet wird (GdB).
Ebenso links, welche Kosten Ihr von der Steuer absetzen könnt. Bei Fragen gerne pn

Gruss twomate

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Re: Anspruch auf Behindertenausweis?

Antwort von mf4 am 28.08.2012, 19:49 Uhr

hier steht das ganz gut beschrieben

http://www.hae-server.de/files/behindertenausweis.pdf

Ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ist bei mittelgradiger Schwerhörigkeit eher nicht zu erwarten.

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Re: Anspruch auf Behindertenausweis?

Antwort von GabiK am 29.08.2012, 9:14 Uhr

Warum willst du nicht trotzdem den Antrag stellen? (Ich finde, diese Antragsformulare sind gegenüber denen für das Elterngeld ein Klacks! )

Bereits ab einen Behindertengrad von 30 gibt es Steuerfreibeiträge und man kann später eine Gleichstellung zu Schwerbehinderten beantragen.

Mehr als ablehnen kann das Sozialamt nicht - dann wars eben ein Versuch.

Gabi

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Re: Anspruch auf Behindertenausweis?

Antwort von Kuschelwundertüte am 29.08.2012, 15:00 Uhr

Danke euch allen.

Werd es einfach versuchen. Mehr wie nein sagen können die ja wirklich nicht.

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@Kuschelwundertüte

Antwort von Saarmama03 am 30.08.2012, 7:02 Uhr

Kleiner Tip:Es wird immer erst alles abgelehnt.Lass Dich aber nicht davon abschrecken.Einfach Widerspruch einlegen und kämpfen.

Viel Glück

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Re: @Kuschelwundertüte

Antwort von irastai am 30.08.2012, 10:31 Uhr

Also zumindest bei uns war das nicht so. Der Antrag wurde sofort genehmigt. Es hat zwar 6 Monate gedauert von der Antragstellung bis wir den Ausweis hatten, aber die Gültigkeit beginnt dann mit Antragsdatum.

Es muss also nicht immer schwierig sein.

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@irastai

Antwort von Saarmama03 am 30.08.2012, 10:58 Uhr

Bei manche Sachen aber schn.Ich habs ja selbst erlebt.Aber anderen Anträgen,nicht bei dem im AP.

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Re: @irastai

Antwort von Kuschelwundertüte am 30.08.2012, 19:41 Uhr

Danke für den Tipp! Werd hartnäckig bleiben.

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Re: Anspruch auf Behindertenausweis?

Antwort von kikipt am 01.09.2012, 0:02 Uhr

Bitte schreib mich Morgen an, ich kann heute nimmer. Hatte aber am Samstag eine Super refendarin über dieses Thema

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