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Behinderten Ausweis und Autokauf?

Thema: Behinderten Ausweis und Autokauf?

Hallo Zusammen, ich habe irgendwo mal gelesen, dass manche Automarken Eltern von Kindern mit einem Behinderten Ausweis x% Preis nachlass geben. Stimmt das? Welche Buchstaben (aG, G, B,H...) muss der Ausweis haben? Wie viel Prozent? Wir möchten uns ein neues Auto kaufen und mein Sohn hat einen Behinderten Ausweis mit 60% B H und G. HAben alle Marken so ein Angebot oder gilt diese nur für bestimmte Auto Typen? Fragen über Fragen.... Hoffe auf zahlreiche Antworten! Ana

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 16:06



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hallo ana, meines wissens gibts prozente nur, wenn man bei der versicherung, das auto aufs kind anmeldet. aufgrund der behinderung des kindes muß man fürs auto dann keine steuer zahlen. bringt aber auch nur was bei nem gebrauchten auto. denn wenn man sich ein neues kauft, ist es ja eh 3 jahre steuerfrei. mehr weiß ich leider nicht!! alles gute u. viel freude mit dem neuen auto!!! liebe grüße heike mit klein niklas

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 16:32



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Hallo Ellert hat 100 % und so ziemlich alle Merkzeichen wir haben es dennoch nicht billiger bekommen haben einen VITA F Diesel aber die Steuerbefreiung haben wir bekommen dagmar

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 17:48



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Hallo, es muß ein GdB von mindesten 50% vorliegen. Fast alle großen Autofirmen geben einen Rabatt von 20% auf Neuwagen. Ich hab mal gelesen, dass man erst den Preis verhandeln soll und erst zum Schluß noch den Ausweis vorzeigen soll. Ähm, die Idee (Rabatte für Behinderte) stammt aus dem vorigen Jahr (Jahr der Menschen mit Behinderung) und soll auf Grund der großen Nachfragen/ Erfolge weitergeführt werden. Grüße Anne P.S. Auch hier gilt sich Zeit zu nehmen für den Autokauf und zu vergleichen.

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 18:27



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Bekannte von mir haben so einen VW Passat günstiger bekommen, ich weiss aber nicht was im Ausweis drinstehen muss.

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 21:20



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Hallo Ana, Renault gibt 15% für gehandicapte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent und dem Merkzeichen "G", "aG", "H" oder "Blind". Das Angebot gilt sowohl für Selbstfahrer als auch für Gehandicapte, die mit dem Wagen befördert werden. Voraussetzung: Das Rabattauto wird auf den Namen der behinderten Person zugelassen. Nähere Informationen erteilt die BbAB-Geschäftsstelle ( Bund behinderter Autobesitzer e.V. ), Postfach 1202, 66443 Bexbach, Fax-Nr. (06826)5782 oder www.bbab.de. Viele Grüße Monika mit Celina

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 22:25



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Wir haben einen gbrauchten VW_Bus gekauft(Diesel).Das Auto ist auf mein Sohn zugelassen er hat 80% Merkmal BGH wir wurden von der Autosteuer befreit. Grüsse Katrin

Mitglied inaktiv - 11.03.2004, 23:21