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Geschrieben von Feuerschweifin am 26.07.2020, 15:33 Uhr

Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Hallo alle miteinander,

ich habe eine Reportage über Sexualbegleitung gesehen. Wem das nichts sagt: Es geht darum, dass man dabei davon ausgeht, dass es nicht in Ordnung sei, erwachsenen Menschen aufgrund der Tatsache, dass sie geistig behindert sind, ihre Sexualität abzusprechen. Sexualität sei ein Grundbedürfnis und stehe auch diesen Menschen zu.

Dafür gibt es nun die Tätigkeit der Sexualbegleitung. In der Reportage war dies eine Frau, die von den Angehörigen bezahlt wird, um mit dem geistig behinderten Sohn sexuell aktiv zu werden.

Die Pfleger berichten, dass sie den Eindruck haben, dass der Mann nach den Treffen positiv wirke.

Mich hat diese Reportage sehr interessiert und beschäftigt, und ich weiß immer noch nicht, wie ich zu dieser Sache stehe. Ich selbst habe keine betroffenen Angehörigen, habe aber beruflich Schnittpunkte zu Menschen mit Behinderung.

Mich würde interessieren, wie ihr als Angehörige schon erwachsener geistig behinderter Menschen das Thema seht. Findet ihr es richtig und wichtig, dass sie so ihre Sexualität ausleben können, oder seid ihr der Meinung, so etwas sei nicht nötig oder gar negativ? Ich bin auf eure Meinungen gespannt.

Viele Grüße

 
22 Antworten:

am Rande des Gefragten

Antwort von Ellert am 26.07.2020, 20:16 Uhr

Gibt es ja nicht nur Behinderte die nichts alleine können sondern auch die die es können aber nicht verstehen.

Es ist verboten behinderte Menschen zu sterilisieren in Deutschland
und wir haben im Umfeld einen Fall eines jungen Mannes der auf einer Behindertenfreizeit ein ebenfalls schwerbehindertes Mädel geschwängert hat.
Keiner wusste so wirklich was da Sache ist, es kamen mehrere Jungs in Frage denn man hat sie ja nicht immer im Blick.... Tests haben den Glücklichen dann gefunden, die Eltern des jungen Mannes auch tief geschockt,
also
ja, auch Schwerbehinderte haben Sexualität - warum auch nicht.

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Re: am Rande des Gefragten

Antwort von Feuerschweifin am 26.07.2020, 20:31 Uhr

Hallo Ellert,

danke für deine Antwort. Ich wollte in meiner Frage auf diejenigen hinaus, die aufgrund ihrer geistigen Behinderung gar nicht in der Lage wären, solch eine Situation herbeizuführen, geschweigedenn auszuführen. Ich beziehe mich jetzt mal auf das Beispiel aus der von mir gesehenen Dokumentation. Das hier ist sie:

https://m.youtube.com/watch?v=qMGzb-rLwWI

Es geht mir also im Kern um die Frage, wie eure Meinung dazu ist, einem geistig behinderten Menschen, der sich weder verbal artikulieren noch alleine bewegen kann, eine Sexualbegleitung zur Seite zu Stellen, damit er Sexualität ausleben kann.

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Gegenfrage - was macht man mit den senilen Menschen im Altersheim ?

Antwort von Ellert am 26.07.2020, 20:36 Uhr

dagmar

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Re: Gegenfrage - was macht man mit den senilen Menschen im Altersheim ?

Antwort von Feuerschweifin am 26.07.2020, 21:17 Uhr

Mmh. Also da kann man davon ausgehen, dass sie in ihrem bisherigen Leben schon Gelegenheiten für Sex hatten, sprich ihre Sexualität leben konnten. Bei Tim hier ist das ja ohne die bezahlte Sexualbegleitung gar nicht möglich und zwar von Anfang an. Ich glaube, das ist der Unterschied.

Ich finde das Thema halt echt schwierig. Ist es richtig, geistig behinderten Menschen das Bedürfnis nach Sexualität anzusprechen? Wohl nicht. Aber ist eine Sexualbegleitung wie jetzt zum Beispiel bei Tim hier die richtige Antwort?

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ich kenne Tim nicht

Antwort von Ellert am 27.07.2020, 15:12 Uhr

und würde für mich unterscheiden ob derjenige das von sich aus möchte und wie auch immer äussert und einwilligen kann
denn alles andere wäre für mich schon fast Missbrauch.
Würde aber keinen Unterschied machen ob Menschen jung oder alt sind
viel oder wenig Sexualität im Leben schon hatten
der senile Rentner wäre da nicht anders zu sehen als ein 25 Jähriger, warum auch ?

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Re: ich kenne Tim nicht

Antwort von Feuerschweifin am 27.07.2020, 16:53 Uhr

Tim ist so schwer geistig behindert, dass er nicht zustimmen kann. Seine Mutter hat festgestellt, dass er sexuelle Bedürfnisse hat (wohl bei der Pflege) und sich deswegen dafür entschieden.

Mir geht es nicht um das Thema Sexualbegleitung an sich. Natürlich ist es völlig in Ordnung, wenn der geistig behinderte Mensch einwilligen kann. Tim kann das aber nicht, und viele andere auch nicht. Sollte man ihm also als Mensch Sexualität zugestehen durch eine Sexualbegleitung oder sollte man das nicht tun (und ihm damit ein Recht auf Sexualität absprechen), da er sich aufgrund seiner schweren geistigen Behinderung weder äußern noch zustimmen kann?

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von ohno am 27.07.2020, 20:23 Uhr

Ich habe kein erwachsenes Kind mit geistiger Behinderung, frage mich aber gerade, ob ein geistig behinderter Mensch, so wie Du ihn beschreibst, überhaupt versteht, was mit ihm passiert, entweder mit Sexualbegleitung oder im stillen Kämmerlein. Sollte dem so sein, sehe ich dahinter kaum einen Sinn.

Ich habe vor Jahren mal einen Bericht gesehen aus dem Leben eines geistig und körperlich behinderten Mannes in den besten Jahren. Der ging regelmäßig zu einer Art "Spezialistin". Daran finde ich nun wiederum auch nichts verwerfliches.

VG ohno

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von Feuerschweifin am 27.07.2020, 21:02 Uhr

Hallo ohno,

ob er es versteht, also kognitiv, das bezweifle ich, aber er spürt es. Es werden zB beim Orgasmus dieselben Hormone ausgeschüttet wie bei jedem anderen Menschen. Also das spüren sie ja dann.

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ich bezweifle dass das so in Ordnung ist

Antwort von Ellert am 28.07.2020, 18:33 Uhr

Wir haben auch die Betreuung für ein schwerstbehindertes Kind und
im eben nicht käme ich auf die Idee seine Einwilligung durch meine zu ersetzen
wie gesagt, das grenzt für mich an Missbrauch

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Re: ich bezweifle dass das so in Ordnung ist

Antwort von Feuerschweifin am 28.07.2020, 18:54 Uhr

Vielen Dank für deine Meinung als Betroffene Mutter! Ich finde das wirklich ein ganz schwieriges Thema.

Du wirst nur das Beste für dein Kind wollen, genauso die Mutter von Tim, sie wurde ja auch interviewt. Und trotzdem würdet ihr beide komplett unterschiedlich entscheiden:

Du siehst darin Mißbrauch, sie sieht darin etwas positives und wichtiges für ihren Sohn. Du sagst, du würdest die notwendige Willenserklärung deines Sohnes nicht durch deine ersetzen, sie sagt, sie sehe seine körperlichen Bedürfnisse ja bei seiner Körperpflege und wolle deswegen dafür sorgen, dass seine Bedürfnisse befriedigt werden.

Ich muss aber sagen, dass es genau der von dir angesprochene Punkt ist, der mir bei dieser Sache Bauchschmerzen macht: die Fälle, in denen ein Mensch nicht zweifelsfrei sein Einverständnis geben kann.

Viele der Menschen mit Behinderung, die diese Dienstleistung in Anspruch nehmen, können ihr Einverständnis geben. Aber Tim kann es eben nicht.

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Re: ich bezweifle dass das so in Ordnung ist

Antwort von ohno am 29.07.2020, 0:52 Uhr

Also bitte. Da hat ja jeder Mann mehr oder weniger ständig Bedürfnisse, der gewaschen/gepflegt werden muss...

Die Mutter kann doch nur an Hand einer Erektion nicht wissen oder bestimmen, ob und wann es wieder soweit ist, dass der Sohn befriedigt werden muss. Ich kenne den von Dir angesprochenen Bericht nicht, aber anhand Deiner Zusammenfassung fände ich es sehr übergriffig von der Mutter. Sicher gut gemeint. Das er hinterher gut drauf ist, ist eine völlig normale biochemische Reaktion, das vorher ist hier eher von Belang... Und das ist ganz schön gewagt.

Aber davon abgesehen, rechtlich gesehen, ist es nicht Missbrauch, wenn eine Erwachsene ihre Dienste "durchführt" an wehrlosen Behinderten? Auf Bestellung eines Familienangehörigen?

Würde die Mutter auch so entscheiden, wenn es eine Tochter wäre??

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Eine Tochter....das ist der springende Punkt

Antwort von smukke-pige am 29.07.2020, 8:05 Uhr

Bei einem Mann sieht man zwangsläufig seine sexuelle Erregung. Bei einer Frau nicht.

Würde die Mutter einen Mann kommen lassen, der sich um ihre Tochter 'kümmert'???

Ich halte es für Missbrauch und habe kein Verständnis dafür.

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von Feuerschweifin am 29.07.2020, 8:13 Uhr

Den Bericht habe ich oben verlinkt. Wie gesagt, mich hat er ja auch verstört und ratlos zurück gelassen, deshalb habe ich das Thema hier eröffnet, weil es mich beschäftigt hat nach dem Sehen.

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von romankowitz am 29.07.2020, 11:00 Uhr

Damit mussten sich schon Gerichte beschäftigen, das Thema ist nicht ganz neu.
Gerade im Bezug zu Wachkomapatienten.
Bis vor ein paar Jahren war es so, dass es strafbar war, sexuelle Handlungen durchzuführen ohne eine aktive Einwilligung. Punkt. Ganz, ganz schwierig. Ich glaube, das kann man nicht pauschal beantworten. Was ist Liebe, was Sexualität, wo fängt sie an, wo hört sie auf. Gerade Menschen, die in der Pflege arbeiten, werden das kennen. Nur weil ein Patient einen Ständer hat, kann man keine Prostituierte bestellen... Gibt es ein Recht auf eine körperliche Sexualität?
Meine persönliche Meinung: Nein, ich kann immer nur das tun, wozu ich geistig in der Lage bin zu entscheiden. Leider

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von Feuerschweifin am 29.07.2020, 14:21 Uhr

Hallo romankowitz,

vielen Dank, das ist ja interessant, was du schreibst. Ist es denn gesetzlich momentan so, dass der Vormund des geistig behinderten Menschen über die sexuellen Dienstleistungen entscheiden darf (weil du schreibst, dass es bis vor ein paar Jahren verboten war). Ich denke ja, oder? Denn sonst wäre das Handeln in der Reportage ja strafbar gewesen?

Ja, es ist wirklich schwierig. Es gibt auch Reportagen über einwilligungsfähige behinderte Menschen, die Sexualbegleitung in Anspruch nehmen, und dann stehe ich dem ganzen positiv gegenüber, denn beide Seiten sind einverstanden, alles gut. Aber bei Tim eben überkam mich kein gutes Gefühl.

Ich denke auch, dass es schwierig ist, aufgrund körperlicher Anzeichen wie Erektion darauf zu schließen, dass jemand für Sex kommen sollte.

Nichtsdestotrotz nehme ich der interviewten Mutter total ab, dass sie nur das beste für ihren Sohn möchte, sie zahlt ja auch einiges an Geld dafür. Ich denke aber, dass ich in ihrer Situation nicht so entscheiden würde, eben weil Tim keine klare Einwilligung geben kann.

Ellert hat hier als betroffene Mutter ja auch schon geschrieben, dass sie es auf keinen Fall machen würde.

Ach Mensch, das ist wirklich ein ganz schwieriges Thema. Die meisten wollen ja nur das Beste.

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von romankowitz am 29.07.2020, 17:48 Uhr

Nein ein normaler Vormund darf nicht einfach über sexuelle Handlungen entscheiden, wo kommen wir denn da hin?! Wo ist hier eine Kontrolle durch den Gesetzgeber gegeben? Der Vormund ist ja nicht immer die Mutter!!!!
Aber, es gibt immer Fälle ... die einzel zu betrachten sind. Ich kenne einen Fall, da bekommt der Schwerstbehinderte quasi einen Zuschuss von der Krankenkasse für eine Sexualtherapeutin. Aber da geht es ja um die Bezahlung und nicht um die Einwilligung. Ich kenne den Fall von Tim nicht, auch nicht die Vorgeschichte oder Absprachen mit Ärzten und Therapeuten. Ich habe mich nur mit dem Thema Wachkoma beschäftigt und hier war es so, dass die Ehefrau sich durchaus "das Recht" rausgenommen hat, in irgendeiner Form sexuelle Handlungen durchzuführen. Als der Mann nach drei Monaten aufgewacht ist, konnte er sich daran nicht mehr erinnern. Aber vielleicht hat es ja geholfen ...
Aber auch hier waren sie verheiratet und Ehepartner. Man konnte dann ausgehen, dass der Mann das hätte gewollt. Bei einem Schwertbehinderten, der noch nie Sex hatte, der nicht seine Einwilligung gegeben hat, der vielleicht emotional gar nicht mit diesen Gefühlen umgehen kann und die daraus resultierenden Folgen. Nein, ich bleibe bei Nein.

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Will ein gesunder Mann jedes Mal wenn er

Antwort von Ellert am 29.07.2020, 23:25 Uhr

in der früh aufwacht ?
Körperlich passiert das ja automatisch und nicht gewollt
für mich kein Anzeichen ehtlich gesagt.
Ich bin Betreuer meines Sohnes, im Leben würde ich das nicht wollen
und da bin ich altbacken, für mich gehört da auch Liebe dazu

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von ohno am 30.07.2020, 1:16 Uhr

Ein Sexualtherapeut nimmt doch keine sexuellen Handlungen vor?

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Re: Will ein gesunder Mann jedes Mal wenn er

Antwort von ohno am 30.07.2020, 1:29 Uhr

Daran hab ich auch schon gedacht - das ist eine körperliche Reaktion auf nichts, komplett ohne äußeren Einfluss. Für mich bei meinem gesunden LG völlig belanglos, für ihn wie für wahrscheinlich fast alle Männer normal und ohne Bedeutung.

Wenn ich es drehe und mich frage, ob ich meiner Tochter mit selbiger Behinderung einen Mann für gewisse Stunden "gönnen" soll - da kann ich gar nicht drüber nachdenken... Ich bleibe dabei: In dem einen oder anderen Fall ein klares Nein. Weder als Mutter, noch als Betreuer, noch als beruflicher Betreuer - niemals würde ich das zulassen.

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von romankowitz am 30.07.2020, 15:28 Uhr

Oh doch :-) Es gab kein anderes Feld zum Ankreuzen.

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ich auch nicht

Antwort von Ellert am 30.07.2020, 20:29 Uhr

ich kam noch nie auf die Idee
würde mein Kind jemand anfassenw äre er angezeigt , so schnell kann derjenige garnicht weglaufen, der kann auch nicht antworten aber da war ja "was" und er dachte das gefällt ihm, ich glaube bei Männern ( bin keiner) geht das auch ohne dass sie wollen oder ? Es gibt ja auch frauen die Männer missbrauchen

dagmar

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Re: Erwachsene mit geistiger Behinderung und Sexualität

Antwort von NaduNadu am 07.08.2020, 21:57 Uhr

Das Thema ist zwar nicht vom August aber ich antworte trotzdem mal.

Wenn man sich nicht klar äussern kann (Koma / Behinderung) würde ich das auch nicht gutheißen.

Bei einer Vergewaltigung kann eine Frau auch feucht sein und sogar ein Orgasmus bekommen.
Genau wie ein Mann ein steifes Glied beim waschen bekommen kann.

Das sind aber nur Körper Reaktionen.

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