Hallo und guten Morgen,
ich hatte unter Nr. 67 in der Steuererklärung bei den außergewöhnlichen Belastungen Fahrtkosten für die Fahrten zur Therapie meines Kindes mit der Pauschale in Höhe von 900 Euro angesetzt. Das Finanzamt erkennt diese nicht an mit der Begründung, dass die zumutbare Belastung bei 1089 Euro liege. Da frage ich mich, was der ganze Quatsch nun eigentlich soll. Wenn das zumutbar ist, wer kann dann überhaupt Fahrtkosten absetzen?! Doch eigentlich niemand.
Für eine kurze Erklärung wäre ich wirklich sehr dankbar, da das alles totales Neuland für mich ist.
Danke
Claudia
von
maddia
am 05.05.2014, 08:58
habt ihr einen Behindertenausweis und wenn ja in welcher Höhe und welche Merkzeichen. bei bestimmten merkzeichen kann man es absetzen.ansonsten wird erstmal ein selbstbehalt berücksichtigt.
von
lovemoni
am 05.05.2014, 09:35
Hm, das verstehe ich jetzt nicht. Wieso kann man es nur bei bestimmten Merkzeichen absetzen? Entweder man kann Fahrtkosten Behinderter absetzen oder nicht. Oder verstehe ich da etwas grundsätzlich falsch?
von
maddia
am 05.05.2014, 12:40
man kann diverse außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, aber es wird immer die zumutbare Belastung, in eurem Fall 1089 €, gegengerechnet. Nur bei Schwerbehinderungen mit bestimmten Merkzeichen, wie H, B usw. wird die zumutbare Belastung nicht gegengerechnet.
VG
Goldbear
von
Goldbear
am 05.05.2014, 13:36
Ein Ausweis mit genau diesen Merkzeichen liegt aber vor!
von
maddia
am 06.05.2014, 12:46
Lohnt es sich dann nicht ggf. die km genau zusammen zu rechnen, ein Fahrtenbuch zu führen oder sowas?
Fällt Euch nicht noch was ein, damit Ihr die Grenze überschreitet?
von
Geisterfinger
am 06.05.2014, 12:34
hast pn
von
Goldbear
am 06.05.2014, 14:31