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von Tabea90  am 15.06.2011, 22:54 Uhr

Frage zu Schwerbehindertenausweis

Hey ihr, habe einen gehörlosen Sohn und der bekommt demnächst einen Behindertenausweis. Da wird er wohl auch das Beiblatt zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personenverkehr bekommen. Habe schon versucht mich im Internet darüber zu informieren, wie weit ich denn mit ihm fahren darf und mit welchen Zügen. Nur leider steige ich da nicht so wirklich durch bei dem ganzen Fachchinesisch. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen. Würde nämlich gerne mit dem kleinen Ende des Jahres nach Bayern zu seinem Vater fahren und wohne selbst in Husum an der nordsee, also wäre schon das andere Ende von Deutschland von mir aus gesehen. Würde mich freuen wenn mir jemand helfen könnte. Liebe grüße

 
7 Antworten:

Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Antwort von Tanny_2502 am 15.06.2011, 22:58 Uhr

http://www.deaf4all.com/?lang=de&sid=0213f1bf166e5c0f639b1529bd967a0b4df784b3913 60&cat=7&sub=111&ql=view&id=1877

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Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Antwort von Tanny_2502 am 15.06.2011, 22:59 Uhr

Behinderte dürfen künftig wirklich gratis fahren!

Vom 1. September 2011 an wird Bahnfahren für 1,4 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland leichter. Denn: Die Deutsche Bahn führt eine neue Regelung für freifahrtberechtigte Behinderte ein.

Für sie gilt dann deutschlandweit in den Nahverkehrszügen: Zusätzliche Fahrscheine zum grün-roten Schwerbehindertenausweis und Beiblatt mit Wertmarke werden nicht mehr benötigt.

Bahn-Chef Rüdiger Grube (59): „Wir freuen uns sehr, das Leben für schwerbehinderte Bahnfahrer ein kleines bisschen einfacher machen zu können.“

„Keine Probleme mit dem Automaten mehr, einfach in den Zug und los“, sagte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (52, CDU). (deli)

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Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Antwort von Mamazilla am 15.06.2011, 23:28 Uhr

Hallo Tabea,
ohne vorher rumzugoogeln kann ich dir nur schnell sagen, wie es bei uns ist:
Tochter ist unter 6 Jahre und zahlt sowieso nichts. Da sie Mekrzeichen "B" (ständlige Begleitung notwendig) hat, fahre ich umsonst mit - Deutschlandweit und ohne Wertmarke. Wir dürfen sogar theoretisch in der 1. Klasse sitzen.
Wenn dein Sohn Ü6 ist, ist die Info von Tanny ja eine gute Nachricht ;-)

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Re: Frage zu Schwerbehindertenausweis

Antwort von Tabea90 am 16.06.2011, 7:35 Uhr

Das freut mich ja :) dann können wir Ende des Jahres entspannt losfahren nach Bayern. Cilian ist jetzt 3,5 monate alt. Liebe grüße und vielen dank an euch beide :)

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@Tabea90-das ist nicht richtig

Antwort von wendi2 am 18.06.2011, 22:38 Uhr

Die unentgeltliche Beförderung gilt auf den Strecken, die im Streckenverzeichnis eingetragen sind, in allen Nahverkehrzügen und im InterRegio/D-Zug ohne Zuschlag. Innerhalb von Verkehrsverbünden und Tarifgemeinschaften können Nahverkehrszüge ebenfalls unentgeltlich genutzt werden. Bundesweit und somit unabhängig vom Wohnort und Streckenverzeichnis können Busse des Nahverkehrs, Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich genutzt werden. Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregioexpress(IRE).

Das Streckenverzeichnis wird persönlich für die behinderte Person vom Versorgungsamt ausgegeben. Im Streckenverzeichnis werden alle Eisenbahnstrecken im Umkreis von 50km des Wohnortes oder gewöhnlichen Aufenthaltortes eingetragen.

Die neue Regelung betrifft nur das Streckenverzeichniss-da waren bisher immer innerhalb der 50 km einige Strecken rausgenommen gewesen, was bedeutete, dass man hätte aussteigen und eine Fahrkarte kaufen müssen, um paar Kilometer weiter fahren zu können. Danach konnte man wieder kostenfrei fahren.

In Fernverkehrszügen gilt keine unentgeltliche Beförderung-und das bleibt auch nach dem 01.09.2011.

Also eine Reise nach Bayern bleibt weiterhin nicht kostenfrei

LG

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Re: @Tabea90-das ist nicht richtig

Antwort von 4hamänner am 18.06.2011, 23:10 Uhr

Mit einem Baby oder Kleinkind mit Merkzeichen B aber schon! Das Kind fährt frei und eine Begleitperson auch. Aber trotzdem vorher abklären, ob ihr irgendeine Reservierung braucht :-)

Liebe Grüße
Anja

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Re: @Tabea90-das ist nicht richtig

Antwort von dani6 am 20.06.2011, 21:42 Uhr

Hallo,


das Baby ist frei und bei "B" im Schwerbehindertenausweis ist die Begleitung auch frei.
Aber....vorher an einem Schalter eine Fahrkarte "kaufen". Da muss man dann den Ausweis vorzeigen und bekommt die Fahrkarte dann.
Ich denke nicht, dass der Ausweis als Fahrkarte gilt, bin mir aber nicht sicher.

Bei Eintritt zahlen (z. B. Zoo, Landesgartenschau etc.) musste ich mir immer an der Kasse eine Karte holen, wo dann Freikarte oder Begleitung frei stand. Allerdings musste ich den auch immer vorzeigen, denn ein Baby wird selten als zu begleitender Behinderter gesehen. Ich wurde auch gefragt, wen ich denn begleiten würde. Aber das kann man ja immer schnell klären.

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