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haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung

Thema: haftungsausschluß im hort wegen Hüfterkrankung

Hallo, habe schon öfters berichtet, aber diesmal ist alles anders. Patrice jetzt schon 8 Jahre hat seit seiner Geburt eine schwere Hüftdysplasie mit Hüftkopfaufbaustörung. Trotzt allem hat er sich gut entwickelt und wurde vor 2 Jahren eingeschult. Er hinkt etwas, ansonsten wars das an äußerlichen Problemen. Jetzt will der Hort auf einmal, das ich einen Haftungsausschuß unterschreibe, falls mal was passiert. Ich weigere mich. Habe mich mit den Ärzten, der Amtsärztin der Gestzlichen Unfallversicherung und der der verantwortlichen Beamtin im Landrastamt informiert und alle bestätigten, ich müsse das nicht unterschreiben. Bei einem Unfall wird sowieso geprüft wie der Unfall entstanden ist. Der Hort läßt nicht locker und will nun wieder mal ein Gespräch mit mir und Patrice. Kennt hier jemand die rechtliche Seite der Geschichte. Ich bin so sauer auf die, es ist ein "offener Hort" und sie können nicht immer alle Kinder im Blick habe, ich bin aber der Meinung eine Aufsichtspflicht besteht doch trotzdem und wenn wir Unfälle beim Spielen vermeiden wollen, müssen wir die Kinder in Watte packen.

von Cat-6/12 am 24.05.2014, 21:06



Antwort auf Beitrag von Cat-6/12

Der Hort ist dazu meiner Meinung nach nicht dazu berechtigt. Natürlich besteht eine Aufsichtspflicht, die aber nicht dazu verpflichtet, Kinder dauernd im Blick zu haben, was erstens nicht möglich ist und päd. Unsinn wäre.

von Vanessa1704 am 24.05.2014, 21:25



Antwort auf Beitrag von Cat-6/12

würde es nicht unterschreiben

von sausewind73 am 25.05.2014, 14:49



Antwort auf Beitrag von Cat-6/12

Was soll denn sowas? Ein "Haftungsausschluß" wegen einer (leichten) Behinderung? Sehr fraglich, ob das rechtens ist. Gleichstellungsgesetz?! Würde ich erst mal auf keinen Fall unterschreiben! Ev.

von Ev71 am 25.05.2014, 16:48



Antwort auf Beitrag von Cat-6/12

Ich halte es für völlig ausgeschlossen, dass man neben zig Kindern immer ein Auge auf eines haben kann, welches das brauchen würde. Hier läuft es so, dass einige draußen sind auf dem Schulhof mit Spielplatz verteilt und einige verteilt in verschiedenen Zimmer spielen usw. Die Betreuung müsste immer dein Kind im Auge haben und... die anderen bleiben dann auf der Strecke. Wenn ein Kind besondere Betreuung und Obhut braucht dann braucht es auch eine Person extra.

von mf4 am 25.05.2014, 18:50



Antwort auf Beitrag von mf4

Sie braucht aber doch keine extra Betreuung, oder wie war es bisher?

von Vanessa1704 am 25.05.2014, 19:09



Antwort auf Beitrag von mf4

Hallo, nein, natürlich können sie nicht immer ein Auge auf ein Kind haben. Darum geht es, glaube ich, der TS aber gar nicht. Die Erzieherinnen haben die Aufsicht und die Verantwortung, dem Alter der Kinder angepasst. Das heißt natürlich, dass die Kinder eben nicht immer beaufsichtigt sind, ist ja keine Kinderkrippe sondern ein Hort. Aber warum sollte die TS einen Hauftungsausschluss unterschreiben, nur weil ihr Kind leicht hinkt? Ich gebe doch den Erzieherinnen keinen Freibrief! Warum sollte die Einrichtung, bzw. die Versicherung, nicht haften, nur weil das Kind ev. vom Kettergerüst fällt und sich den Arm bricht. Das hat doch nichts mit der Grunderkrankung zu tun. LG Inge

von IngeA am 25.05.2014, 19:12



Antwort auf Beitrag von Cat-6/12

Für mich hört es sich ein bisschen nach Diskriminierung gegenüber "Behinderten" an. Hast du mal gefragt, ob die anderen Eltern das auch unterschreiben müssen. Ich verstehe dass die Kind keine besondere Handlung braucht ausser dass es etwas hinkt? A.

von anouschka78 am 25.05.2014, 21:47