Hilfe für kranke und behinderte Kinder

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Betreuung

Thema: Betreuung

Guten Abend ihr Lieben, Meine Frage hat nur bedingt etwas mit diesem Forum zu tun, aber vielleicht hat jemand Erfahrung was meine Frage betrifft. Also, die Lebensgefährtin eines guten Freundes hatte vor drei Jahren Hirnblutungen. Sie lag lange im Koma, danach monatelang Reha, usw. Zum Zeitpunkt der Blutung war sie Ende 30. Ihre Eltern haben die gesetzliche Betreuung übernommen und sie wohnt auch wieder bei den Eltern. Sie braucht 24 Stunden Pflege. Die Beziehung zwischen ihr und unserem Freund war damals noch ganz frisch, erst ein halbes Jahr. Die Situation ist schwer, aber die beiden lieben sich auch heute noch sehr. Aber die Eltern boykottieren alles. Sie teilen ihm Zeiten zu, wann er sie wie lange sehen darf. Oft wird kurzfristig alles wieder umgeschmissen. Er erträgt das alles klaglos, weil er sie so liebt, aber er leidet ganz furchtbar unter der Situation. Mehr und mehr hat man den Verdacht, dass auch die Eltern mit der Situation völlig überfordert sind. Definitiv haben sie schon Entwicklungsschritte verhindert ( Katheter entfernen) weil es für sie noch mehr Arbeit wäre. Sie behandeln sie in der Öffentlichkeit sehr ungerecht. Halten ihr zum Beispiel beim dorffest vor, was sie alles nicht kann. Und wie anstrengend alles mit ihr sei. So. Jetzt meine Frage. Welche Möglichkeiten hat unser Freund wenn er sie " da rausholen " will. Einen Betreuerwechsel z. B. Vielleicht könnte sie in eine Tagespflege oder betreutes Wohnen. Er selbst wirkt wie hypnotisiert. Er leidet so darunter, wie seine Liebe da behandelt wird. Und glaubt, dass sei jetzt ihr Schicksal so zu leben. Aber es muss doch eine Möglichkeit geben irgendwas zu ändern. Vielleicht habt ihr ja eine Idee. Kennt sich jemand mir gesetzlicher Betreuung aus? Kann man sich an den Hausarzt wenden? Das, was da passiert ist wirklich unwürdig. Danke schön schon mal fürs Lesen LG Moni

von Mony am 11.08.2017, 22:10



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Hm... schwierig , kann Sie sich denn gar nicht selbstständig äußern? Psychische Misshandlungen sind oft schwer aufzudecken . Ansonsten bekommen die Eltern Pflegegeld und müssen somit ( mindestens 4x im Jahr )einen Pflegedienst haben , den würde ich ansprechen um Missstände zu protokollieren und auch auf das seelische Wohl hinweisen. Und das ganze an die Pflegekasse weiterleiten bzw. den med. Dienst einschalten ! Besuchs-und Entscheidungsrechte in dem Sinne hat er keine .

von memory am 12.08.2017, 08:15



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Danke schön für deine Antwort. Sie kann sich schon äußern, wirkt auf mich aber sehr kindlich in allem was sie tut. Ich weiß auch nicht, ob sie wirklich begreift, wie dir Situation ist. Kennengelernt habe ich sie als sehr selbstbewusste selbstständige und erfolgreiche Frau. Tagelang war nach den Blutungen nicht klar ob sie es überlebt, wochenlang nicht, ob sie je aus dem Koma erwacht und monatelang nicht, was sie je wieder können wird. Sie hat so wahnsinnige Fortschritte gemacht. Und jetzt ( habe ich das Gefühl) geht es wieder rückwärts. Es ist, als würde sie wieder zum kleinen Mädchen zurück in ihrem Leben das sie als Kind hatte. Ich kannte ihre Eltern vorher nicht. Und es werden ja auch immer viele Geschichten erzählt. Sie soll wohl dort keine sehr schöne Kindheit gehabt haben, die Mutter ist wohl extrem dominant. Das weiß ich so nicht, aber den Eindruck macht es schon. Sie ist noch nicht so lange wieder zu Hause, so sehr viele überprüfen durch den mdk wird es noch nicht gegeben haben. Ich werde aber unserem freund mal vorschlagen, dass er sich mit dem Pflegedienst mal in Verbindung setzt. Das war eine gute Idee, danke! Die sind glaub ich zweimal am Tag da. Wenn er den Verdacht mal anspricht, dass irgendwas nicht richtig läuft, können die vielleicht mal anders hinschauen. Mich erschreckt das total, wie schnell sich im Leben für so viele Menschen plötzlich alles ändern kann. Schönes Wochenende für dich!

von Mony am 12.08.2017, 09:55



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Das stimmt nicht!!! Also das 4mal im Jahr jemand vorbeikommen muss. Mein Mann ist selbst pflegebedürftig, Grad 2. Auch aufgrund Hirnblutungen und Koma. Seitdem das Anfang 2016 festgestellt wurde war nie wieder wer da. Und der medDienst wird auch wohl erst 2018 erst wieder vorbeikommen. Da ich komplett alleine die Pflege mache ist da keinerlei Pflegedienst mit integriert. Allerdings ist mein mann soweit in der Lage - wieder - weine Dinge selbst zu entscheiden. Für ds erste halbe Jahr war ich aber als Betreuer eingesetzt - im übrigen waren wir damals noch nicht verheiratet.

Mitglied inaktiv - 15.08.2017, 18:59



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Für Pflegebedürftige der Pflegestufen 1, 2 oder 3 sind Beratungsbesuche verbindlich. Für Bedürftige der Pflegestufe 1 oder 2 und deren Pflegepersonen sind zwei Termine pro Jahr, bei Pflegestufe 3 vier Termine pro Jahr vorgeschrieben (vgl. § 37.3 SGB XI). Pflegebedürftige und deren Angehörige und Freunde müssen diese Beratungstermine wahrnehmen.Ohne Beratungsbesuche weniger oder kein Pflegegeld: Pflegekassen können Versicherten das Pflegegeld kürzen oder im Wiederholungsfall entziehen, wenn sie ihre vorgeschriebenen Beratungsbesuche nicht wahrnehmen. Das ist im Pflegeversicherungsgesetz (vgl. § 37.6 SGB XI) geregelt.

von memory am 15.08.2017, 20:43



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Hast Du denn da keinen Brief von der KK bekommen? Frag mal bei der Caritas oder den Johannitern. Wir haben auch die 2 --> da sind 2 Termine Pflicht !

von memory am 15.08.2017, 20:45



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Doch, ich habe bei der KK nachgefragt. Es ist so wie ich es schreibe. Nix mit irgendwelchen Pflichtbesuchen oder Kontrollen. Hatte extra noch einmal nachgehackt wie von Pflegestufe auf Pflegegrad umgestellt wurde. Alles so korrekt. Wir haben aber wie gesagt an keiner Stelle einen Pflegedienst drin. Muss er nicht haben.

Mitglied inaktiv - 15.08.2017, 22:09



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Tja dann ist das bei euch eine Ausnahme (warum auch immer). Die Regel ist es jedenfalls nicht bei Bezug von Pflegegeld.

von memory am 15.08.2017, 22:13



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:-) nur eben für die Pflichtgespräche

von memory am 15.08.2017, 22:14



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bei uns viermal im Jahr bei weniger PG nur alle halbes Jahr ich nenne das böse Überprüfungsbesuche offiziell sind das Beratungseinsätze nach § 37 Abs 3 SGB XI. Hat nicht mit Betreuung sondenr mit Pflegegeld zu tun dagmar

von Ellert am 18.08.2017, 12:10



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Pflegende müssen beraten werden udn bei älteren Leutenw ird auch wirklich geschaut dass die gut geplfegt werden Ist bei gesetzlichen und privaten übrigens gleich dagmar

von Ellert am 18.08.2017, 12:11



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dagmar

von Ellert am 18.08.2017, 12:12



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Pflegebedürftige, die Pflegegeld nach Absatz 1 beziehen, haben 1. bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal, 2. bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung, durch eine von den Landesverbänden der Pflegekassen nach Absatz 7 anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder, sofern dies durch eine zugelassene Pflegeeinrichtung vor Ort oder eine von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstelle mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz nicht gewährleistet werden kann, durch eine von der Pflegekasse beauftragte, jedoch von ihr nicht beschäftigte Pflegefachkraft abzurufen. Die Beratung dient der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden. Die Pflegebedürftigen und die häuslich Pflegenden sind bei der Beratung auch auf die Auskunfts-, Beratungs- und Unterstützungsangebote des für sie zuständigen Pflegestützpunktes sowie auf die Pflegeberatung nach § 7a hinzuweisen. Die Vergütung für die Beratung ist von der zuständigen Pflegekasse, bei privat Pflegeversicherten von dem zuständigen privaten Versicherungsunternehmen zu tragen, im Fall der Beihilfeberechtigung anteilig von den Beihilfefestsetzungsstellen. Sie beträgt in den Pflegegraden 2 und 3 bis zu 23 Euro und in den Pflegegraden 4 und 5 bis zu 33 Euro. Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben Anspruch, halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abzurufen; die Vergütung für die Beratung entspricht der für die Pflegegrade 2 und 3 nach Satz 5. Beziehen Pflegebedürftige von einem ambulanten Pflegedienst Pflegesachleistungen, können sie ebenfalls halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen; für die Vergütung der Beratung gelten die Sätze 4 bis 6.

von Ellert am 18.08.2017, 12:14



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Alles klar und sicherlich auch richtig. Aber ich hatte extra zum Jahreswechsel 2016/2017 bei der KK und dem medDienst angerufen und nachgefragt. Auch weil für uns ein Termin eben für Ende 2016 angestellt hätte. Und da kam dann die Aussage von beiden, das sie bis 2018 aussetzen wegen der Umstellung. Was soll man da dann noch machen?

Mitglied inaktiv - 19.08.2017, 22:29



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meine Kasse stallt das Pflegegeld ein wenn die Bescheinigung nicht kommt ich habs zum Monatsende verschwitzt bzw man hatte keinen Termin für mich über - Zahlung halbiert - kommt wieder voll wenn das Blatt vorliegt dagmar

von Ellert am 20.08.2017, 10:38



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huhu um betreuer zu werden sind mehrere Institutionen eingeschaltetneben dem Sozialarbeiter auch am Ende ein Gutachter und der Richter am gericht. Verfahren ist langwierig und kompliziert.... Wenn Personen sich äussern können werden sie IMMER befragt ! ich glaube nach 7 Jahren geht das Ganze wieder los, dauerhaft geht das ja nicht zu beschliessen. Was will denn Dein Freund ? Meint er denn im Heim geht es Ihr besser als daheim oder möchte er sie gerne zu sich hole ? Warum hat er damals die Betreuung denn nicht beantragt ? Der Hausarzt an sich hat damit nichts zu tun, wenn muss er sich ans gericht wenden und dazu braucht er viele gute Argumente und zeugen und kann damit rechnen dann ganz Besuchsverbot zu bekommen. Evtl der Sozaldienst der regelmäßig kommt die Pflege zu überprüfen ? LG dagmar

von Ellert am 12.08.2017, 10:23



Antwort auf Beitrag von Mony

Hallo, ich schließe mich memory an: Wenn der Pflegedienst sowieso mehrmals täglich da ist, ist der am nächsten dran und ich würde dort jemanden ansprechen. Nächste Anlaufstelle wäre für mich der Hausarzt und wenn man da auch auf taube Ohren stößt, der MDK. Ich gebe zu bedenken, dass mehrjährige häusliche Pflege immer eine Arbeit am Limit der Pflegenden ist - selbstverständlich auch oft an der Zumutbarkeitsgrenze des Pflegebedürftigen. Insofern würde mich eine Überforderung nicht verwundern. Es kostet immense Überwindung, zuzugeben, dass man nicht mehr kann und mehr Hilfe braucht. Aber wenn Außenstehende Zweifel haben, ob das noch menschenwürdig ist, was da passiert, sollte eine Meldung erfolgen. Rechte im eigentlichen Sinne hat Euer Freund da leider nicht.

Mitglied inaktiv - 12.08.2017, 10:28



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Vielen Dank für die Antworten! Damals haben die Eltern die Betreuung übernommen weil sofort Dinge entschieden werden mussten, und es gab keine Vorsorgevollmacht bzw. Betreuungsvollmacht. Die Eltern haben so die Vollmacht bekommen, zunächst konnte niemand ahnen, was das bedeutet. G. war damals ja erst ein halbes Jahr mit ihr zusammen. Die Eltern hatten ihn in der Klinik aber als Lebensgefährten ihrer Tochter vorgestellt und er ist vom Pflegepersonal auch als solcher angesehen worden. Er konnte Gespräche mit den Ärzten führen und war in alles eingebunden. Wie sie in die Reha kam und sich abzeichnete, dass es ein sehr sehr weiter und schwerer Weg wird hat sich das Verhältnis zu ihren Eltern verschlechtert. Jetzt ist sie seit einigen Wochen zu Hause und ich habe ja beschrieben wie es jetzt ist.... Heute habe ich erfahren, dass sie jetzt einmal in der Woche einen Tag in einem Pflegehotel ist, damit die Eltern einen Tag durchschnaufen können. An sich ja eine gute Idee. Allerdings haben sie diesen Tag auf den Samstag gelegt. An diesem Tag hat sich G. Eigentlich hauptsächlich um sie gekümmert. Das fällt für ihn jetzt auch noch weg. Er tut mir unglaublich leid. Sie sowieso. Aber wenn ich eure Antworten so lese glaube ich beinahe jetzt auch, dass es sehr schwer wird die Situation zu ändern.

von Mony am 12.08.2017, 16:21



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Hallo, bei Bedenken in Bezug auf die gesetzliche Betreuung kann man sich an die Betreuungsstelle des zuständigen Amtsgerichts wenden. Zumindest nachfragen kann er dort. Und wenn sie die Tochter in der Entwicklung behindern wäre das vielleicht ein Grund. Aber so leicht ist es nicht einen Betreuerwechsel zu bewerkstelligen. VG Silke

von Sonnenkäferchen am 13.08.2017, 18:56



Antwort auf Beitrag von Sonnenkäferchen

huhu ich weiss aus meienr Erfahrung wie lange es dauert bis die Betreuung durch ist selbst bei unserem Sohn dauerte das fast ein Jahr mit all den Gutachten. Wenn man das nun umkehren will wird man genau diese Gutachten wieder neu machen müssen und sicher kommen die Eltern mit Gegengutachten. Das Verhältnis wird darunter mehr als noch mehr leiden - vielleicht wäre es der bessere Weg in dieser Pflegeeinrichtung ( was Du so schön Hotel nennst, sowas kenne ich zB nicht) mit der Freundin zusammen und dem Personal sich zu überlegen wie man alles in der Gesamtheit verbessern könnte . Den alles was Du weisst kennst Du nur vom Hörensagen was wirklich daheim ist wird auch Dein Freund nicht wikrlich wissen je nach geistiger verfassung weiss man nicht was die junge Frau erzählt und was davon auch so ist genau aus dem Grund würde ein Verfahren lange und schwer werden. Wenn die Betreuung in allen Punkten übergeben ist wird es eh seltsam sein wenn das Dritte und nicht Familie haben möchten.... dagmar

von Ellert am 13.08.2017, 20:44



Antwort auf Beitrag von Ellert

Wieso hat das bei euch so lange gedauert? Bei meinem Mann war damals Freitags die verhängnisvolle OP. Noch am gleichen Tag wurde ich gefragt ob ich bereit wäre als Betreuer zu agieren. da aus seiner Familie niemand was dagegen hatte und wir ein gemeinsames Kind haben war das wohl auch kein Problem. Noch am Wochenende ging das Fax heraus und Mitte der Woche hatte ich die Rückmeldung vom Amtsgericht. Erst mal nur für Aufenthalt und Gesundheit. Finanzen, Versicherungen usw musste ich nachträglich beantragen, das hat dann etwas länger gedauert. Vor allen aber auch deshalb weil er durch einen Fehler der Amtes erst einmal für tot erklärt worden war. Aber keine 2 Monate, dann war auch das geregelt. OK, nur eine vorläufige, aber die hätte ohne weiteres verlängert werden können wäre mein Mann länger im Koma geblieben. Haben aktuell auch für meinen Vater die Betreuung angeregt, und auch da hat es keine 6 Monate gedauert - bei weitem nicht. In seinem Fall allerdings einen amtlichen Vertreter.

Mitglied inaktiv - 15.08.2017, 19:08



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Vorgeschriebener Weg ist der die ganzen Gutachten zur Entscheidung zu haben vom Sozialdienst vom Psychiatrischen Fachgutachten bei uns dann kam die Richterin nach Hause um uns auch kennenzulernen. Dann musstenw ir noch zum rechtspfleger die Urkunde holen da sind 6 Monate bis 1 Jahr völlig normale Zeiten abgewichen wird nur ( hat man uns erlärt) wenn akut Dinge anstehen was bei uns ja nicht war, weder OPs noch sonstwas. Wenn hätte man es auch nur vorläufig beschieden ich finde das wichtig dass sie so gut prüfen denn gerade bei älteren Menschen versucht manch verwandter Eingriffe auf die Finanzen zu bekommen frag da mal nach was es alles für Probleme gibt in solchen Fällen wie schnell da auch Konten leer sind. Klar muss man immer Rechenschaft ablegen aber Missbrauch ist da schnell geschafft dagmar

von Ellert am 18.08.2017, 12:08



Antwort auf Beitrag von Mony

Ich würde jetzt auch erst einmal versuchen mit dem "Pflegehotel"was zu regeln. Evtl kann er sie da ja weiterhin dann besuchen. Ansonsten, in wie weit ist das denn absehnbar das es ein "Dauerzustand" sein wird? Das sie Pflege aktuell bekommt, bedeutet ja nicht das sie auch weiterhin unter Betreuung sein muss. Eigentlich sollte da wer vom Amtsgericht ab und zu vorbei kommen und sich ein Bild von der Person machen. Und spätestens wenn die da keine Notwendigkeit mehr sieht wird die Betreuung eh wieder abgesetzt.

Mitglied inaktiv - 15.08.2017, 19:11